Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Kann der Vermieter die Erklärung der "Unwirksamkeit" des Mietvertrages gegenüber Miter(A) wieder rückgängig machen? Mieter(A) ist ja auf Grund der Aussage des Vermieters bereits ausgezogen. Zahlt natürlich auch keinen Mietanteil. Mieter(B) soll nun alles bezahlen, was ja mit Einkommen als Azubi nicht geht. Gespräche mit dem Vermieter führen ins Leere oder der Vermieter macht garkeine klaren Aussagen. Schriftliche Informationen sind nicht zu bekommen. Leider findet auch keine Kommunikation zwischen Mieter(A) und Mieter(B) statt. Mieter(A) ist seit dem Auszug weder schriftlich (keine neue Adresse) noch telefonisch erreichbar. Dem Vermieter ist bekannt, dass Mieter(B) allein die Wohnung nicht finanzieren kann (Mietvertrag wurde damals nur mit zwei Mietern geschlossen, damit beide zusammen die Wohnung finanzieren können), nimmt also wissentlich in Kauf, dass Mieter(B) Mietschuldner wird, obwohl Vermieter diese Situation hervorgerufen hat.
Wie soll Mieter (B) sich verhalten.
Beiträge von Winron
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