Beiträge von Winron

    Vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Kann der Vermieter die Erklärung der "Unwirksamkeit" des Mietvertrages gegenüber Miter(A) wieder rückgängig machen? Mieter(A) ist ja auf Grund der Aussage des Vermieters bereits ausgezogen. Zahlt natürlich auch keinen Mietanteil. Mieter(B) soll nun alles bezahlen, was ja mit Einkommen als Azubi nicht geht. Gespräche mit dem Vermieter führen ins Leere oder der Vermieter macht garkeine klaren Aussagen. Schriftliche Informationen sind nicht zu bekommen. Leider findet auch keine Kommunikation zwischen Mieter(A) und Mieter(B) statt. Mieter(A) ist seit dem Auszug weder schriftlich (keine neue Adresse) noch telefonisch erreichbar. Dem Vermieter ist bekannt, dass Mieter(B) allein die Wohnung nicht finanzieren kann (Mietvertrag wurde damals nur mit zwei Mietern geschlossen, damit beide zusammen die Wohnung finanzieren können), nimmt also wissentlich in Kauf, dass Mieter(B) Mietschuldner wird, obwohl Vermieter diese Situation hervorgerufen hat.
    Wie soll Mieter (B) sich verhalten.

    Wir stehen hier vor einem, für uns unlösbarem, Problem und hoffen auf Eure HILFE!

    Sachverhalt:

    Mieter(A) und Mieter(B) haben im Oktober 2014 einen Mietvertrag mit Vermieter unterschrieben. Beide sind als MIETER eingetragen. Mieter(A) war zur Vertragsunterzeichnung 17 Jahre alt. Es gibt keine schriftliche Einverständniserklärung durch Erziehungsberechtigten.
    Mieter(A) und Mieter(B) ziehen zum Vertragsbeginn zum 01.11.2014 in die gemeinsame Wohnung.
    Im März 2015 wird Mieter(A) 18 Jahre. Im Mai 2015 schreibt Mieter(A) den Vermieter an und erklärt dem Vermieter, der Mietvertrag sei unwirksam, da Mieter(A) erst 17 Jahre war bei Vertragsunterzeichnung. Mieter(A) wird informiert, dass er zum 31.05.2015 aus dem Mietvertrag heraus sei. Bei Mieter(B) wird tel. nachgefragt, wie die Wohnsituation nun weitergehen soll, da Mieter(A) kein Mieter mehr sei. Bis heute gibt es vom Vermieter trotz mehrfacher Nachfrage keine schriftliche Information, dass Mieter(A) nicht mehr Mieter ist. Mieter(B) schreibt dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag zum 30.06.2015, da der Mietvertrag (aus Sicht des Mieter(B)) unwirksam ist. Der Vermieter zeigt keine Reaktion auf dieses Schreiben. Allerdings verlangt der Vermieter mehrfach, dass Mieter(B) eine Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt (regulär wäre dies Ende Januar 2016) schreibt.
    Mieter(B) ist finanziell nicht in der Lage, die Wohnung allein zu finanzieren, dies ist dem Vermieter auch bekannt.
    WAS kann und sollte Mieter(B) nun tun???

    Bitte helft uns weiter!
    Vielen Dank

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!