Beiträge von Supermpb

    Wenn sie keine Ahnung haben vielleicht einfach nicht posten?. Ich habe eine klare Frage gestellt und wollte darauf eine Antwort -> das ist doch der Sinn eines Forums. Wenn sie keine Ahnung haben wie hier ein wasserdichter Vertrag generiert werden kann ist es ja kein Thema,- aber warum dann mitposten?

    Der Mietvertrag gibt aber tendenziell dem Mieter Recht was Abnutzungserscheinungen angeht und deshalb wollen die Vermieter den Schaden gleich beheben (da er durch die Versicherung voll gedeckt ist) als hinterher was draufzuzahlen. Insofern habe ich eben Angeboten die Differenz zu beheben, da soviel ich weiß ich nicht verhindern kann, dass die Reparatur gleich durchgeführt wird.

    Lg

    Ja das mag sein - aber ich will ja das Risiko/finanzielle Differenz in sagen wir 8 Jahren tragen. Was nur völlig blödsinnig ist, mit einer kleinen Familie die Wohnung auszuräumen um den Parkett abzuschleifen (das kann man sowieso nur ein paarmal machen) um nachher wieder Ähnliche Probleme zu haben wenn das Kind Mist baut.

    Gibts da keinen Vertrag oder so den man rechtsgültig schließen kann?
    Lg

    Liebe Community,

    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen,- ich habe ein größeres Problem und brauche rechtskundige Unterstützung.

    Vorgeschichte,
    Durch einen Möbeltransport auf einem Rollbrett habe ich in den lakierten Parkettboden unserer Mietwohnung dickere Abdrücke hinterlassen - ein Schönheitsmanko denn die Versiegelung ist dennoch dicht.
    Kostenvoranschlag für die Reparatur wurde gemacht und an die Versicherung geschickt,- Gutachter war da -> alles ok und die Versicherung übernimmt die Kosten vom Voranschlag.

    Alles gut könnte man meinen - aber es gibt folgendes Problem. Um die Stelle auszubessern müsste man den Parkett in 3 Räumen inkl. Diele komplett abschleifen und neu versiegeln lassen. Ergo die gesamten Möbel müssten irgendwohin. Noch dazu haben wir ein sehr kleines Kind und weitere zukünftige Schäden sind ebenfalls zu erwarten, so dass wir uns wünschen würden den Parkett erst zu einem späteren Zeitpunkt reparieren zu lassen.

    Das wirft aber folgendes Problem auf.
    Die Vermieterin wäre Grundsätzlich einverstanden,- allerdings ist der Kostenvoranschlag in x Jahren vermutlich wesentlich höher (da die Wohnung ja auch abgewohnt wird) und sie bekommt das Geld vom Kostenvoranschlag mit der Mehrwertsteuer nur dann, wenn sie die Reparatur durchführen lässt (ansonsten bekommt sie das Geld ohne die Mehrwertsteuer).

    Jetzt hätten wir deswegen angeboten, dass wir die Differenz zu 8 Jahren (oder so lange wie wir hier wohnen bleiben -> ist sehr schön hier) zahlen. Das ist nämlich immer noch besser als 2 Wochen Urlaub dazu zu verwenden die Wohnung zu renovieren und ständig in der Angst zu leben, dass unser Kind vielleicht mal was runterwirft. Noch dazu wo soll denn die Familie hin? - durch die Dämpfe ist das sicher nicht Gesund auch hier zu wohnen.

    Problem ist - ihr Anwalt hat ihnen geraten den Schaden gleich zu beheben,- da es keine Möglichkeit gibt, den zukünftigen Differenzbetrag vom Mieter einzufordern.

    Meine Frage deswegen - gibt es eine wasserdichte rechtsgültige Möglichkeit, dass ich mich verpflichte den zukünftigen erhöhten Differenzbetrag der Parkettbodenversiegelung übernehme?. Wenn ja wie genau könnte ich das durchführen?.

    Vielen Dank
    Lg

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