Beiträge von Thilo

    Liebes Forum,

    bin neu hier und habe eine Frage:

    Zum Frühstück bereite ich mir jeden Morgen mit einem Stabmixer (600 W) mein Frühstück in Form eines Smoothies (cremig pürierte Blätter und Früchte) zu. Ich lebe in einem extrem hellhörigen Mehrfamilienhaus, und alles, was man tut, schallt besonders nach unten (Holzdoppelböden) so stark, dass es dort lauter klingt als hier oben bei mir. Gespräche kann man mithören, den Toilettengang, alles. Wenn ich den Stabmixer benutze, hat schon öfter mal mein Nachbar geklingelt, der dachte, ich würde die Bohrmaschine benutzen, "und das etwas früh am Morgen". Hab ihm den Stabmixer gezeigt und erklärt, dass ich nur 3 min püriere, da hat er sich echt gewundert und wollte es erst nicht glauben.

    Zur Rechtslage ist mir klar, dass
    die Nachtruhe 6 Uhr morgens endet und ich da theoretisch pürieren kann, so vielo ich will, ja sogar bohren dürfte.
    Außerdem darf man, soweit ich weiß, sich jederzeit (!) etwas zu essen zubereiten - sogar nachts. Nur staubsaugen oder bohren dürfte man nachts nicht. Aber Esseb ist ja ein Grundbedürfnis im Gegensatz zu Staubsaugen oder Bohren.

    Gegen all das spricht wiederum, dass ich als Nachbar zur Rücksichtnahme verpflichtet bin, also nicht gerade um 6 Uhr pürieren muss, wenn es auch 7 Uhr geht usw.

    Nun sieht es leider so aus, dass ich wirklich sehr früh aufstehe (arbeitsbedingt) und meist wirklich um 6 Uhr Frühstück zubereiten muss. Und am Sonntag, wo die Ruhezeit erst um 9 Uhr (!) endet, möchte ich auch gern schon deutlich früher was im Magen haben, sagen wir so gegen 7, halb 8. Auch gibt es Fälle wie in Urlaub fahren usw., wo ich früher aufstehe und essen möchte.

    Wie sieht da jetzt die Rechtslage im absoluten Streitfall aus? Dürfte ich mir meinen Smoothie zubereiten? Oder nicht? Was würde quasi ein Gericht sagen? Nein, ich will nichts provozieren. Ich wwürde nur gern ganz klar die Rechtslage für diesen Fall wissen. Das Problem hab übrigens nicht nur ich, sondern auch 2 Bekannte / Freunde von mir. Einer von ihnen hat einen Hochleistungsmixer, der mit 2 PS zur Sache geht und der wirklich wie ein Triebwerk klingt, wenn man danebensteht. Da ist mein Stabmixer total lächerlich dagegen. Was würde hier also ein Gericht sagen?

    Ich habe schon oft zugunsten der Nachbarn auf mein Frühstück verzichtet, aber suche auf Dauer eine bessere Lösung. Man hat mir auch schon geraten, abends den Smoothie zuzubereiten, aber das ist leider absurd, weil er sich dann zersetzt und weder schmeckt noch die Vitamine behält. Ist eben ein Smoothie und kein Butterbrot.

    Ich freue mich auf gute Antworten!

    LG
    Thilo

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