Hallo mit der Bitte um eine kurze Einschätzung:
Ich habe für die Renovierung meiner Wohnung einen Maler beauftragt. Nach Ende der (gut ausgeführten) Arbeit bleiben aber gut sichtbare Farbflecken (Fußabdrücke usw.) im Hausflur zurück.
Vermieter spricht mich an, ich solle doch bitte die Flecken entfernen, da ich den Maler beauftragt habe.
Der Vermieter hat sachlich natürlich Recht, dass die Farbe weg muss, aber wer muss sich drum kümmern? Reicht es, wenn ich ihm die Nummer und Anschrift des Malers gebe?
Angenommen der Handwerker macht die Flecken nicht weg und die Vermieterin beauftragt eine Reinigungsfirma: Wer zahlt? Muss sie sich an den Handwerker direkt wenden oder kann sie dies von mir fordern und ich muss mich dann an den Handwerker wenden? (Rechnung ist noch nicht überwiesen, damit warte ich wohl erst mal...)
Danke für Eure Meinungen.