Beiträge von kidronnie

    Ich habe meine inhaltlich passende Frage neutral gestellt. Wenn das in diesem Forum schon kritikwürdig ist, dann bin ich hier wohl falsch. (Und der verwendete Begriff "Gutmenschenforum" lässt tief blicken...)

    Also nochmals danke für die inhaltsbezogenen Hinweise, ich melde mich ab und überlasse den Platzhirschen wieder das Revier!

    Thread kann beendet und gelöscht werden.

    Da kann ich nur den Kopf schütteln, dass jemand deswegen in einem Forum schreibt.

    ...

    Haste noch mehr so hirnrissige Fragen auf Lager, z.B. wer die Vogelkacke von deinem Fenster wegmachen muss, o.ä.

    Ich danke Euch für die Auskünfte, die mich inhaltlich auch durchaus überzeugen. Was ich und auch sonst keiner braucht, sind solche Kommentare. Genau für solche Fragen ist doch auch ein Forum gedacht. Damit jene, die sich auskennen, denjenigen, die sich nicht auskennen, mit Rat und Tat zur Seite stehen. Es ist ja auch keiner verpflichtet zu antworten, oder liege ich da falsch.

    Also Danke für die Ratschläge!

    Hallo mit der Bitte um eine kurze Einschätzung:

    Ich habe für die Renovierung meiner Wohnung einen Maler beauftragt. Nach Ende der (gut ausgeführten) Arbeit bleiben aber gut sichtbare Farbflecken (Fußabdrücke usw.) im Hausflur zurück.

    Vermieter spricht mich an, ich solle doch bitte die Flecken entfernen, da ich den Maler beauftragt habe.

    Der Vermieter hat sachlich natürlich Recht, dass die Farbe weg muss, aber wer muss sich drum kümmern? Reicht es, wenn ich ihm die Nummer und Anschrift des Malers gebe?

    Angenommen der Handwerker macht die Flecken nicht weg und die Vermieterin beauftragt eine Reinigungsfirma: Wer zahlt? Muss sie sich an den Handwerker direkt wenden oder kann sie dies von mir fordern und ich muss mich dann an den Handwerker wenden? (Rechnung ist noch nicht überwiesen, damit warte ich wohl erst mal...)

    Danke für Eure Meinungen.

    Genau wegen dieser Formulierung sollte diese Klausel bemängelt werden, wenn der Fall so eintreten würde! denn nach den 300 EUR zzgl. MwSt steht ein Punkt, je Kalenderjahr bezieht sich wiederum auf die 8%!

    Im Übrigen bereits bei den Haus & Grund Vereinen bereits schon vor längerer Zeit von Mitglieder bemängelt worden. Deshalb brauchen wir uns hierüber nicht zu streiten.

    Das mit dem Punkt ist Quatsch, denn der ist nur der Abkürzungspunkt von MWSt (wie auch bei 100 EUR kurz vorher) und es geht auch klein weiter. Also die 300 EUR und je Kalenderjahr gehören definitiv zusammen.

    Aber: Wenn das bemängelt wurde, wäre ja noch spannend zu wissen, was jetzt drin steht...?

    Hallo,

    es gibt in meinem Mietvertrag von "Haus & Grund" einen Paragrafen zur Instandhaltung, den ich in dieser Formulierung nicht verstehe.

    "Der Mieter erstattet dem Vermieter die Kosten für Kleinreparaturen, deren Rechnungsbetrag 100 EUR zzgl. MWSt. im Einzelfall nicht übersteigt, maximal 300 EUR zzgl. MWSt. je Kalenderjahr und maximal 8% der Jahresnettomiete."

    Was ist denn nun im Jahr die Obergrenze 300 Eur oder die 8% (die in meinem Fall etwa 650 EUR wären)?

    Kann mir da jemand helfen?

    Danke und Gruß

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!