Beiträge von ZSchneidi

    Gut dass das selbst verschuldet ist, darüber brauch ich jetzt nicht zu streiten das ist mir schon klar.

    Aber wie wollen die mir einen Zählerstand von min. 2 Jahren auf das aktuelle Abrechnungsjahr anrechnen ?
    Ich bin davon ausgegangen, dass für nicht abgelesene Zähler ein Pauschalbetrag angerechnet wird, aber nicht
    dass am Ende dann alles noch mal auf den letzten Abrechnungszeitraum aufgeschlagen wird.

    Hallo,

    ich gebe gerade meine alte Wohnung ab, in dieser waren an den Heizungen Zähler für die Heizkostenabrechnung
    angebracht, die hätten gewechselt werden müssen. Da ich berüflich aber so gut wie nie zuhause war, war ich auch zu
    den Terminen nie anwesend wo die gewechselt werden sollten.

    Jetzt habe ich mit Abgabe der Wohnung sehr hohe Verbrauchswerte auf den Zählern. Die natürlich über einen längeren Zeitraum
    zustande kamen.

    Jetzt wurde mir gesagt muss ich mit hohen Nachzahlungen rechnen wobei ich davon ausgegangen bin, dass die Stände auf
    den Zeitraum zurück gerechnet werden.

    Ich habe aufgrund von nicht abgelesenen Zählern nie große Nachzahlungen gehabt.
    Wie kann es sein, dass die mir daraus jetzt plötzlich den Strick drehen wollen ?

    Habe ich da eine Chance gegen zu argumentieren, dass wenn der Zähler das letzte mal vor 2 Jahren gewechselt wurde, dass
    mir der Stand nicht auf das laufende Jahr angerechnet wird ?

    Danke für eure Hilfe, weiß da grad nicht so wirklich weiter.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!