toffer2105 hat ja aber weiter oben mit den entsprechenden Paragraphen dargelegt, wieso der Vertrag aus dem gleichen Grund nicht gültig sein könnte. Wegen der geleisteten Unterschriften, bzw den nicht geleisteten ![]()
Beiträge von gcrk
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ich bin der Meinung, dass der MV nur zwischen dem VM und Dir zustande gekommen ist.
Warum, wenn ich fragen darf?
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Genau auf dieser Seite habe ich auch schon gelesen. Und es gibt noch ein paar andere Seiten, die ebenso widersprüchliche Informationen präsentieren. Vermutlich wird es schlussendlich wirklich am besten sein, einen Anwalt zu konsultieren und/oder eine gütliche Einigung anzustreben...
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Wo hast du das denn gelesen? Ein paar Quellenangaben oder Verweise auf entsprechende Gesetzestexte würden mir vermutlich schon weiter helfen. Dass man es so und so auslegen kann habe ich nämlich auch schon gelesen, aber wem man da am Ende glauben kann, weiß ich absolut nicht

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Okay, vielen Dank für die Antworten.
Nun habe ich das Problem, dass der Vermieter beziehungsweise die Hausverwaltung das anders sehen. Was sollte ich tun? Gar nichts? Oder einen Brief schreiben, und sagen, dass wir die Wohnung nicht nehmen, dass ich den Vertrag für unwirksam halte und dass für niemanden Rechte und Pflichten aus diesem Mietvertrag entstehen?
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Zitat
Wo ist der Vertrag denn jetzt?
Wie es aussieht bei der Hausverwaltung. Der Markler hat ja gestern gesagt, er habe den Mietvertrag schon abgeschickt. Nach einem Telefonat eben mit der Hausverwaltung scheint das auch tatsächlich der Fall zu sein.
ZitatWas passt den Eltern deiner Freundin denn nicht? Im Normalfall werden Standardverträge benutzt, bei denen der Vermieter es vermeiden sollte Änderungen vorzunehmen. D.h. wenn euch der Standardvertrag nicht gefällt, werdet ihr niemals eine Wohnung finden.
Sie waren mit dem Vertrag beim Mieterschutzbund, der ein paar Regelungen für unrechtmäßig und/oder gefährlich gehalten hat.
Zitatwer sind die Vertragsparteien? Du und deine Freundin als Mieter? Habt ihr beide bereits unterschrieben?
Im Mietvertrag stehen meine Freundin und ich als Mieter, unterschrieben habe nur ich. Und womöglich der Vermieter/die Hausverwaltung. Darüber habe ich bisher jedoch keine Information.
ZitatErstmal frage ich mich, wieso man einen Mietvertrag unterschrieben zurück schickt, wenn man ihn doch nicht eingehen kann / will.
Das war so nicht. Ich war beim Markler und mir wurde der Vertrag vorgelegt, den ich unterzeichnen sollte. An sich habe ich geglaubt alles wäre in Ordnung, nebenbei kam bei diesem Treffen heraus, dass meine Freundin auch unterschreiben MUSS (das wurde mir da so gesagt) und dass sie nochmal vorbei kommen soll. Dass ihre Eltern dabei so große Probleme mit dem Mietvertrag haben würden, konnte ich nicht ahnen. Aber jetzt muss meine Freundin, oder ihre Eltern, offenbar doch nicht mehr unterschreiben.
Also offenbar herrscht hier über die Frage der Gültigkeit des Mietvertrages keine Einheit. Im Mietvertrag steht folgendes auf Seite 1:
Mietvertrag für Wohnräume zwischen [Angaben zum Vermieter] und [Angaben zu meiner Freundin], [Angaben zu mir].
ZitatUnd nur ein Tipp für die Zukunft:
Manchmal ist es weise, erst die Älteren zu konsultieren, ehe man einen Vertrag blind unterschreibt.Ja, ich gebe zu, es war nicht so schlau, den Vertrag dort einfach so zu unterzeichnen. Ist jetzt aber leider nicht mehr zu ändern.
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Hallo,
meine Freundin und ich wollten zusammen eine Wohnung mieten. Sie ist noch nicht volljährig. Wir haben uns die Wohnung zusammen angesehen und waren einverstanden. Ich habe dann einen Termin mit dem Markler ausgemacht um "den Vertrag fertig zu machen". Bei dem Termin wurde mir der Vertrag vorgelegt und ich sollte unterzeichnen. Allerdings wollte der Markler auch, dass meine Freundin mit unterzeichnet. Auf der ausgefüllten Selbstauskunft stand ihr Geburtsdatum mit drauf, war dem Markler also theoretisch bekannt. Nun haben ihre Eltern den Mietvertrag angesehen (da sie nicht selbst unterschreiben kann) und sind damit aus mehreren Gründen nicht einverstanden. Wir haben der Hausverwaltung Änderungsvorschläge unterbreitet, mit denen sie jedoch nicht einverstanden waren. Nun haben wir dem Markler abgesagt, dass wir die Wohnung doch nicht nehmen.
Seine Antwort war, ich müsse jetzt schnell kündigen, da er den Mietvertrag heute zur Hausverwaltung geschickt hat.
Dazu habe ich einige Fragen:
1. Ist der Vertrag gültig?
2. Wenn ja, kann ich von diesem Vertrag zurück treten, ohne dass er Kosten verursacht?Dazu habe ich schon einiges im Internet gelesen und bin auf widersprüchliche Informationen gestoßen. Ich hoffe, mir kann hier jemand helfen.
Viele Grüße!
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