Beiträge von susi1205

    "Seit meinem Einzug Ende 2013 waren in meiner Wohnung einige Steckdosen locker. Ich habe sie des öfteren wieder fest gemacht, bis ..."
    - Das war ein Fehler. Mängel an der Mietsache hat der Vermieter gem. § 535 BGB zu beheben.

    Widerspricht sich das nicht mit der Kleinreperaturklausel, er sagte "Schönheitsreperaturen"

    Hallo!
    Ich bin neu hier und hoffe es kann mir jemand weiter helfen!

    Ich hatte am Pfingstsamstag ein Problem mir meinem Strom. Hierzu muss ich etwas ausholen. Seit meinem Einzug Ende 2013 waren in meiner Wohnung einige Steckdosen locker. Ich habe sie des öfteren wieder fest gemacht, bis sie letzte Woche komplett rausgefallen ist und durch die beiden spreitzbügel, die nun nicht mehr in das Loch passten, weil sie aus mir unerklärlichen Gründen auf einer Seite zu weit nach außen gebogen waren. Also, dachte ich:"okay, neue Steckdose kaufen und auswechseln"! Handwerklich bin ich nicht gerade ungeschickt. Vorher wollte ich noch schnell sauber machen. Also Staubsauger schön vorsichtig in die Steckdose und die Wohnung gesaugt, alles einwandfrei. Auch das rausziehen, super behutsam machte nix aus. Meine Waschmaschine lief im Bad auch gerade auf Hochtouren. Also dachte ich, ich schau noch kurz TV bis die Wäsche fertig ist. Also wieder schön vorsichtig den Stecker rein. Und dann passierte es, ein knall und alles war tot in der Wohnung. Weder hab ich an der Steckdose gezogen noch sonstwas... irgendwie ist an der Steckdose das schwarze Stromkabel was zwischen der Schraube befestigt wird herausgerutscht und hat einige Sicherungen durchbrennen lassen... das einzigste was noch lief als ich den Schutzschalter wieder umgelegt hatte war die Waschmaschine.
    Also, Vermieter angerufen um zu klären welchen Elektriker ich rufen soll, immernoch der festen Annahme das dass Vermietersache ist. Dieser meinte allerdings das eine Steckdose nicht von selbst herausrutscht und das dass mein verschulden ist und somit auch unter SCHÖNHEITSREPARATUREN von mir selbst zu tragen ist. Ich hätte Bescheid sagen müssen das die Steckdosen locker sind, damit sie sein "mann für alle fälle" der allerdings wegen solchen Kleinigkeiten nicht extra vorbei kommt, nur wenn er eh in der nähe ist. (Das bekam ich schonmal von ihm zuhören). Meine frage: ist das rechtens das ich diese Kosten selbst übernehmen muss? 288 Euro hat der Elektriker durch den Notdienst verlangt. Und in folge dieses "unfalls" habe ich im Nachhinein auch noch festgestellt das zwar meine Herdplatten funktionieren aber der Backofen nicht. Meine Hausratversicherung übernimmt hier auch keine Kosten. Da es nicht wegen Blitzschlag passiert ist. Ist das auch rechtens? Kann ich das dann dem Vermieter in Rechnung stellen? Soweit ich weiß sind doch alle möglichen Stromangelegenheiten Vermieter sache. Weil auch der Elektriker meinte die Steckdosen sind so uralt das es nur eine Frage der Zeit ist das die locker werden und rausrutschen. Und auch einen E-check hat er empfohlen weil die Beschriftungen am Sicherungskasten nicht stimmen und auch hier alles veraltet ist. Dies hat er auch auf der Rechnung vermerkt "e-check empfohlen". Alles dies muss doch der Vermieter tragen oder nicht?
    So, ich hoffe das war verständlich und mir kann jemand einen Tipp geben! Lg

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