Beiträge von stitze

    Ne, ne, hier ist keiner, der dir hilft.

    Wieso das denn?

    Deinem Beitrag nach zu urteilen sind das alles Dinge, die dir gehören, richtig? Und die musst du auch zur Seite räumen, wenn ein Handwerker nach dem Leck in der Terrasse suchen muss.

    Weil der Mieter (aber weiss es halt nicht genau) bei Sanierungsarbeiten den Handwerker dulden muss, aber kein Mitwirkungspflicht hat?

    Ja klar, wer denn sonst?

    Also der Vermieter, vielleicht?!

    Hallo zusammen,

    Die Nachbarin unter mir hat jetzt schon zum zweiten Mal einen Wasserschaden an der Decke. Vor einem Jahr hatte man noch den heftigen Sturm dafür verantwortlich gemacht.
    Jetzt wieder ein Wasserschaden an der Decke meiner Nachbarin aufgetaucht. Die Stelle ist wohl dort, wo bei mir die Terrasse ist. Die Terrasse ist mit Holzdielen gedeckt. Jetzt hatte ich von der Hausverwaltung ein Brief im an der Tür hängen (13.05.2015), da sie mich telefonisch nicht erreicht hat. Mein mein privates Handy lasse ich in letzter Zeit immer zu Hause und es war aus.
    In dem Brief stand nun, ich soll am Mittwoch (20.05.2015) um 10:00 zu Hause sein. Der Dachdecker kommt und ich solle doch dafür die komplette Terrasse (da stehen schon viele Möbel und Pflanzen) inklusive der Dielen entfernen.
    Ich bin kein Handwerker und schon als das Geländer letztes Jahr gestrichen wurde, hab ich die eigenhändig entfernt. Mein Vermieter hatte zum Aufbau Handwerker engagiert.
    Meine Frage ist nun, kann die Hausverwaltung einfach einen Termin so festlegen und von mir verlangen, falls ich nicht zu Hause sein kann, dass ich irgendjemandem im Haus den Schlüssel da lassen soll oder ein Vertrauensperson abbestellen soll?
    Und muss ich dafür sorge tragen, dass die Terrasse leer ist?

    Vielen Dank für Eure Hilfe,

    Viele Grüße Sebastian

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