Beiträge von Berlin420

    Selbst wenn die Mängel durch schuldhaftes Handel entstanden sind, muss der Vermieter Dir die Möglichkeit geben, die Mängel selbst zu beseitigen.
    Weiterhin muss er Dir nachweisen, dass Du die Schäden verursacht hast.

    Ich empfehle einen Anwalt. Zahlen würde ich erst einmal nicht.

    Wann bist Du denn ausgezogen? Vielleicht ist die Forderung nach § 548 BGB schon verjährt?

    Zum 01.12.14 ausgezogen.


    Tja, da dürftest Du mehrere Probleme haben:
    1. Du hast den Mangel Schimmel nie rechtswirksam angezeigt (Deine E-Mails sind für die Katz. Die kann jedes Schulkind heutzutage fälschen. Einschreiben wäre der richtige Weg gewesen.
    2. Kein Protokoll zu verfassen ist ein Fehler.


    Defektes Laminat zu reparieren ist nicht immer möglich. Teilweise kommt da nur ein Neuverlegen in Frage.

    Und mit dem Schimmel, das kann auch Mieterverschulden sein:
    stark vereinfachte Vermieterregel:
    Schimmel an einer Außenwand / Ecke: Höchstwahrscheinlich Baumangel
    Schimmel an mehreren Wänden, dabei auch Innenwände: Höchstwahrscheinlich Mieterverschulden, wegen mangelnden Lüftungsverhaltens.

    Die Kosten kommen da schnell zusammen.

    Der Schimmel war nur an Außenwänden.
    3 Mieter vor mir und auch andere Mieter im Haus haben/hatten ein Schimmelproblem.


    Berlin420:
    Nochmals: Wann war die Rückgabe der Mietsache?
    Wann hast Du das Forderungsschreiben bekommen?

    Zum 01.12.14 gekündigt.

    Forderungsschreiben am 10.05.15 bekommen - Jetzt 14 Tage Frist.

    Anwalt weiß Bescheid - Termin aber erst nächste Woche.

    Hallo.

    Ich habe eine Forderung von meinem ehemaligen Vermieter bekommen.
    Das Schreiben läuft über einen Obergerichtsvollzieher.

    Dort werden 2900€ verlangt.
    Für Dinge wie Dunstabzugshaube, Duschtrennung, Laminat, Kühlschrank, Tapete etc.

    Die Wohnung hat seit Einzug (4 Jahre dort gewohnt) extrem geschimmelt.
    Der Vermieter wurde via. E-Mail darauf hingewiesen - Hat sich aber nie darum gekümmert.
    Fotos vom Auszug die den extremen Schimmel belegen sind vorhanden.

    Die Kosten sind mir nicht schlüssig:

    Duschabtrennung: Dort ist das Silikon geschimmelt - Wärend Anmietung 3x erneuert.
    D.h. es hätte nur das Silikon erneuert werden müssen, nicht die komplette Abtrennung.

    Dunstabzugshaube: Seit Einzug schon eingefressenes Fett - Ging halt nicht ab.

    Laminat: Komplett Intakt - Kratzer nur in einem Türbereich gewesen (Steinchen unter Tür verharkt).

    Kühlschrank: ?? Die Dichtung war porös und an einer Stelle eingerissen - Da wird wohl das Alter Schuld sein.

    Tapete: Angeblich wegen starken Rauchen nicht mehr "brauchbar" - Habe nur ein Jahr in der Wohnung geraucht
    und dann auch nicht viel. Bei mir hat die Farbe kurz vor Auszug ohne Probleme die Farbe angenommen...

    -------------

    Dann hat er noch tolle Fotos geschickt - z.B. Foto von der Wand bei Einbauschrank(Kühlschrank) :
    Wer baut denn bitte den Kühlschrank aus, um dort die Spinnenwebe zu entfernen?!

    Dann verlangt er Entschädigung für 3 nicht vermietete Monate.
    Warum soll ich das Schuld sein?
    Wenn überhaupt 14 Tage - Das sollte für einen Handwerker reichen um alles alleine zu machen..

    Ein- u. Auszugsprotokoll gibts nicht.
    ..

    In 14 Tagen will er das Geld - Ansonsten Klageeinreichung.
    Wie verfahre ich jetzt?

    Würde erstmal gern die aufgeschlüsselten Positionen wissen..
    Keine Ahnung was für Luxus da verbaut wurde - Um auf solche Kosten zu kommen..
    Kann ich das verlangen? Rechnungskopien etc?

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