Beiträge von NaMa244

    Die Vermieterin hätte Anspruch auf ein Teil der Kaution da sie eine Tür reparieren musste und sie die letzte ausstehende Miete abziehen sollte. Sie wurde bereits von meiner Bank aufgefordert. Darauf kam keine Antwort. Meine Frage ist Verjährt ihr Anspruch irgendwann und ich kann dann über das Konto verfügen ohne ihre Freigabe? Sie hat seid Auszug eine Ansprüche geltend gemacht und eben auch nichts Freigegeben..

    Hallo, ich hoffe jemand kann mir helfen. Alle Anwälte die ich gefragt habe wussten es nicht oder wollten 50€ für die Antwort! Habe vor 2 1/2 Jahren meine Wohnung gekündigt und ein Mietkautionskonto bei der Bank eingerichtet gehabt. Also ein Unterkonto von mir und nur durch Freigabe des Vermieters zum auflösen. Nachdem ich und die Bank meine Vermieterin angeschrieben und angerufen haben kam keine Rückmeldung seitens der Vermieterin. Nun sind 2 1/2 Jahre vergangen und nichts passiert. Kann ich nach einer Verjährung das Konto selber auflösen? Hoffe mir kann jemand helfen.. lg

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