Liebe Forumsleser,
im August bin ich teilweise von Frankfurt nach Bonn gezogen, um dort als Pendler unter der Woche in einem WG-Zimmer zu wohnen.
Vor dem Einzug wurde mit einem Mitarbeiter des Vermieters, meiner Vormieterin und mir mündlich ausgemacht, dass ich die Kaution meiner Vormieterin von ihr übernehme: Der Vermieter behält die Kaution ein und ich löse die Kaution von der Vormieterin ab, die mir eine Quittung hierfür ausstellt.
Da die Wohngemeinschaft quasi komplett neu besetzt wurde ist dieses Verfahren bei Mitbewohner A (vor mir eingezogen) und Mitbewohner B (nach mir eingezogen) ebenso durchgeführt worden.
All dies war mit dem Mitarbeiter des Vermieters mündlich vereinbart, daraufhin sollte der Mietvertrag folgen.
Den Mietvertrag haben wir jedoch trotz sehr häufigem Nachfragen erst zu Anfang Dezember bekommen (Einzug war im August).
Nun heißt es (von einer anderen Mitarbeiterin des Vermieters), dass wir erneut eine Kaution bezahlen sollen (welche sich im Betrag zu der vorherigen Unterscheiden muss), da die Kaution der Vormieter nicht übernommen werden könne. Diese werde den Vormietern ausgezahlt, sobald im April die Betriebskostenabrechnung fertig ist.
Da die Vormieter Studenten sind, können diese uns nicht sofort den Betrag wieder auszahlen. Ist diese Handhabe von Seite des Vermieters trotz der mündlichen Abmachung korrekt?