Beiträge von katrinsbr

    Ich habe meinen Mietvertrag gekündigt. Nun teilt mir mein Vermieter mit, dass ich die gesamte Wohnung renovieren soll.

    Im meinem Mietvertrag ist folgende Klausel enthalten:
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    Punkt 2 Schönheitsreparaturen:

    Die Wohnung wird vom Mieter wie besehen übernommen. Der Mieter führt (erforderlichenfalls) die Erstrenovierung innerhalb 4 Wochen nach Übergabe der Wohnung aus. Er verpflichtet sich weiterhin, die gesetzlichen Schönheitsreparaturen in den Mieträumen während der Dauer des Mietvertrages durchzuführen.

    Die Schönheitsreparaturen sind fällig: - Nassräume (Küche, Bad, Dusche): alle drei Jahre
    - sonstige Räume: alle fünf Jahre

    Die Durchführen muss den Vermieter auf Anordnung nachgewiesen werden. Bei Beendigung des Mietvertrages ist die Wohnung per Schlussrenovierung in Standard Rauhfaser weiß (Decken und Wände), besenrein und völlig beräumt zu übergeben. Wand- und Deckenverkleidungen sind zu entfernen. Bei Teppichbodenbelägen hat der Mieter eine fachgerechte Reinigung auszuführen und diese nachzuweisen.[/I][/I]

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    Der Mietvertrag ist vom 10.08.2000. Die Wohnung wurde uns nach einer Sanierung im renovierten Zustand übergeben.

    Wir haben die Wohnung immer nach den starren Fristen renoviert und natürlich keine weißen Wände. Zum Teil haben wir sehr helle andere Farben angebracht und zum Teil auch Tapete an den Wänden.

    Meine Frage ist, ob diese Klausel entsprechend der aktuellen Rechtsprechung unwirksam sind und ich somit keine Endrenovierung durchführen muss.

    Besten Dank für die Unterstützung.

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