Hallo und schönen guten Tag...
Sorry, dass ich Euch dermaßen zutexte, ich möchte nur nach Möglichkeit den ganzen Sachverhalt darlegen 
Mein Problem ist folgendes:
Ich habe einen ab 01.12.2010 gültigen Mietvertrag. Dieser MV und der meines Vormieters beinhaltet die o.g. Klausel.
Aufgrund der Schnarchigkeit meines Vermieters (nicht böse gemeint) kann ich erst zum 15.12. in die Wohnung und habe mich dahingehend mit ihm geeinigt, dass ich auch nur die halbe Miete zahle.
Mein Vormieter lag mit dem Vermieter bzgl. der "weiß-gestrichen-Klausel" im Clinch - der Vormieter vertrat den Standpunkt, er habe die Wohnung bei der Übernahme erst "kernsanieren" müssen und sei deshalb beim Auszug zu gar nichts verpflichtet. Naturgemäß sah der Vermieter das anders und da es über den mangelhaften Zustand der Wohnung nichts Schriftliches gab und man ein langes Heckmeck vermeiden wollte, einigte man sich darauf, dass der Vormieter die Wohnung selbst weiß streicht und dafür im November keine Miete mehr zu zahlen braucht. Der Vollständigkeit halber möchte ich noch hinzufügen, dass der Vormieter gelernter Maler ist.
Soviel zur Vorgeschichte.
Ich habe nun am Freitag die Schlüssel bekommen, um schonmal ein paar Kartons hinzubringen - und es traf mich fast der Schlag: Ja, er hat die Wände weiß angestrichen. Aber wie! Es wurden die Tapeten (u.a. auch in schickem dunkelblau)einfach übergepinselt mit dem Ergebnis, dass die Farben wunderbar durchschimmern - sieht echt super aus 
Darüber hinaus wurden die Decken gar nicht gestrichen; seiner Meinung nach seien die ja weiß (ich würde das beige mit z.T. schwarzen Flecken nennen - aber sei's drum). Der Übergang von der Wand zur Decke ist also mehr als deutlich zu sehen, hier und da wurde auch "übergemalt", der Unterschied ist da natürlich noch deutlicher zu sehen.
Auch den Stuck hat er - wohlwollend formuliert - halbherzig gestrichen. Einheitlich sieht definitiv anders aus.
Die Sache ist nun die, dass er die Wohnung tatsächlich so abgenommen bekommen hat.
Nun habe ich aller Wahrscheinlichkeit nach morgen mit dem Hausmeister den Übernahmetermin (er hat auch die Abnahme gemacht) und frage mich, ob ich im Recht bin, wenn ich die schlampig ausgeführten Arbeiten reklamiere und Nachbesserung fordere.
Ist das so?
Ich lasse mich anderenfalls auch gern eines besseren belehren 
Vielen Dank sagt
Katinka