Hallo Mainschwimmer,
Sie haben mir sehr geholfen. Werde mal mit dem Anwalt ein (vielleicht auch mehrere) Hühnchen rupfen.
Ich bleib da jedenfalls am Ball und melde mich hier, falls es etwas Neues gibt, wieder.
Bis dahin ganz herzlichen Dank.
Hallo Mainschwimmer,
Sie haben mir sehr geholfen. Werde mal mit dem Anwalt ein (vielleicht auch mehrere) Hühnchen rupfen.
Ich bleib da jedenfalls am Ball und melde mich hier, falls es etwas Neues gibt, wieder.
Bis dahin ganz herzlichen Dank.
Hallo Mainschwimmer,
ich habe soeben von dem Anwalt eine neue Nachricht erhalten. Ich denke, Sie werden sich wieder schlapp lachen. Mein Problem ist nur: Ich weiß immer noch nicht, was denn nun stimmt. Hier der Link.
JustAnswer - Disclaimer
Viel Spaß damit - meine ich jetzt wirklich nicht ironisch.
Hier ist der Link. Der Anwalt gibt innerhalb einer halben Stunde zwei sich widersprechende Antworten.
Au weia,
ich glaub, der Mainschwimmer hat heute Nacht schlecht geschlafen.
Ich frag mal höflich nach, bin auch noch neu hier im Forum und werde gleich so abgekanzelt. Vielen Dank auch.
Sie müssen auch gar nichts einsehen, wie käme ich dazu, so etwas zu fordern. Hatte nur mal höflich nachgefragt. Aber vielleicht kennt ja ein anderer Forumnutzer ein solches Urteil. Würde mich freuen.
Übrigens ist die Anwaltsanwort von gestern - ziemlich frisch oder?
Hallo Mainschwimmer,
danke für die zwei Antworten, aber warum so sauer?
Ich schrieb doch, dass ich sehr unterschiedliche Antworten im Internet bekomme. Hier z.B. eine von einem Anwalt bei JustAnswer:
"§ 573 c BGB ist seit dem 1.9.2001 in Kraft und gilt für alle danach abgeschlosenen Mietverhältnisse.
Für Ihren Vertrag gilt daher noch das alte Mietrecht."
Ich weiß nicht mehr, was nun stimmt.
Ich habe dazu im Internet widersprüchliche Informationen erhalten. Die einen sagen, dass gilt für alle Verträge, die nach der Reform geschlossen wurden, einige sagen, dass gilt für alle Verträge - auch rückwirkend. Irgendwie kann ich mir das gar nicht vorstellen, dass Gesetzesänderungen auch rückwirkend gelten.
Gibt es dazu ein aussagekräftiges BGH-Urteil?
Ich habe einen alten Mietvertrag aus dem Jahre 1988 mit eine gestaffelten Kündigungszeit, hier also 12 Monate, wenn ich länger als 10 Jahre in der Wohnung wohne.
Die Novellierung der Kündigungsfristen aus dem Jahre 2001 schreibt ja eine Frist von drei Monaten vor. Gilt diese nun auch rückwirkend oder erst für Verträge, die danach geschlossen wurden?
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