Beiträge von Mieter78

    Hallo,
    es geht mir nicht um den Herrn X (der ist mit vollem Namen ausgeschrieben und es handelt sich tatsaechlich um unseren Hausmeister). Es geht mir nur um den Ausdruck: "ergänzend tätig" sein. Was kann man sich darunter vorstellen? Etwa, dass jemand bevollmächtigt ist bestimmte Sachen im Namen vom Vermieter zu tun? Ist "ergänzend tätig" gleichbedeutend mit "bevollmächtigt" ???
    MfG, Stefan

    Hallo,
    ich habe heute von dem Anwalt meines Vermieters ein Kündigungsschreiben erhalten. Darin steht ein Satz, den ich nicht ganz verstehe. Es steht: "Für unseren Mandant ist, wie Sie wissen, ergänzend tätig Herr X".
    Was bedeutet "ergänzend tätig" ? Geht aus diesem Satz hervor, dass unser Hausmeister (=Herr X) die Vollmacht zum Aussprechen von z.B Kündigungen besitzt? Was verstehen Sie unter "ergänzend tätig". Für jegliche Hilfe waere ich sehr dankbar.
    MfG
    Stefan

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