Hallo,
es geht mir nicht um den Herrn X (der ist mit vollem Namen ausgeschrieben und es handelt sich tatsaechlich um unseren Hausmeister). Es geht mir nur um den Ausdruck: "ergänzend tätig" sein. Was kann man sich darunter vorstellen? Etwa, dass jemand bevollmächtigt ist bestimmte Sachen im Namen vom Vermieter zu tun? Ist "ergänzend tätig" gleichbedeutend mit "bevollmächtigt" ???
MfG, Stefan
Beiträge von Mieter78
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