Beiträge von dr.bazillus

    So wie die Urteile aussehen, liegt es stark im Ermessen des Richters. Also sind wohl 5 - 20 % Mietminderung im Rahmen. Eben je nach Schwere der Wasserbeeinträchtigung und (Laune des) Richter. Das ist doch mal ein guter Richtwert - finde ich zumindest. ;)

    Danke indi. Wobei ich 5% jetzt etwas wenig finde. Immerhin kommt auch lange gar kein warmes Wasser.
    Und was ich tatsächlich oben nicht aufgeführt hatte: Sporadisch funktioniert auch die komplette Wärmeversorgung (also Heizung nicht).

    In Summe würde ich dann mal 10% Mietminderung einfordern, obwohl ich anfangs von (vielleicht) zu hohen 20% ausgegangen bin. Andere Meinungen?

    Hallo liebes Forum,

    vielleicht kann mir jemand meine Fragen beantworten. Das wäre für uns sehr hilfreich. Ich habe schon etwas im Forum gelesen. ;)

    Folgender Sachverhalt:
    Seit nunmehr als 1,5 Jahren "spinnt" die Wasserversorgung. Im Einzelnen bedeutet das:
    - Wasserdruck sehr gering bis teilweise gar kein Wasser
    - Beim Duschen schwankt das Wasser zwischen heiß und kalt. Also auf warm gestellt, wird es für paar Sekunden kalt und dann wieder warm.
    - Das Problem ist unabhängig von der Tageszeit und betrifft alle Bewohner im Haus
    - Das Problem tritt bei den einzelnen Vermietern unterschiedlich auf. Die einen bekommen lange kein warmes Wasser, die anderen haben Probleme mit dem Wasserdruck. Wir haben bspw. Probleme mit dem Wasserdruck und mit der Temperatur (Schwankungen).

    Der Vermieter weiss bescheid. Es waren auch schon unterschiedliche Firmen im Haus, haben an der Heizungs-/Warmwasserversorgnung rumgedoktort, Leitungen gespült etc. Es wurden nunmehr 4-5 Reperaturversuche getätigt.

    Die Probleme sind noch immer vorhanden und wir haben gelinde gesagt, die Schnauze voll...

    Daher wie am Besten vorgehen? Mein Plan wäre wie folgt:
    1. Brief mit Fristsetzung einer Mietminderung.
    2. Wenn bis zum Termin X keine Reperatur erfolgt, dann würde ich eine 20% Mietminderung machen. Aber von was? Von der Kalt- oder Warmmiete?
    3. Aktuell haben wir eine Einzugsberechtigung für die Miete ausgestellt. Muss der Vermieter über den Widerruf informiert werden?
    4. Wie gehe ich dann bei der Mietminderung vor? Überweise ich das Geld dann selbst? Also anteilig mit 80%?

    Vielleicht kann jemand etwas Licht ins Dunkle bringen. :)

    Gruß
    dr.bazillus

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