Hallo Sebastian,
es ist ziemlich egal, ob der Satz noch Sinn macht oder nicht. Selbst wenn die Haustierregelung ungueltig sein sollte, heisst das laut BGH noch lange nicht, dass Du einfach ein Haustier halten darfst. Bei allem, was nicht unter die Kleintierregelung faellt, ist immer nioch eine Interessenabwaegung erforderlich.
Ein einfaches "nein" reicht allerdings vor Gericht nicht aus, der Vermieter muss begruenden koennen, warum er das nicht genehmigt. Du darfst aber nicht einfach eine Katze halten, nur weil der Vermieter sein nein nicht begruendet hat. Vielmehr musst Du Deinen Vermieter auf Zustimmung verklagen.
Tust Du das nicht und haeltst die Katze trotzdem, kann Dir der Vermieter kuendigen. Diese Kuendigung wird zwar von den Gerichten kassiert, wenn der Vermieter keine Gruendefuer das Verbot auffuehren kann. Aber wenn doch...
Gruende, die schon akzeptiert wurden:
- bei anderen Mietern schon auf Sanierungskosten wegen Katzenhaltung sitzen geblieben
- Katzenallergie eines Nachbarn bzw allgemein Allergierisiken
- Schimmelprobleme in der Wohnung (Katzenhalter koennen nicht so leicht 3 x taeglich querlueften)
Meistens gewinnen die Katzenhalter vor Gericht, sicher ist das aber keineswegs.
cu
Guenni