Hallo M.,
so etwas wie bruchsicheres Glas gibt es im normalen Hausbau nicht. Das sogenannte Sicherheitsglas bricht genauso wie jedes anderes, nur die Scherben sind kleiner oder werden durch Folie, Gitter oder dergleichen gebunden.
Eine Vorschrift, welches Glas in einer Haustuer eingebaut werden muss, gibt es meines Wissens auch nicht. Es gelten lediglich die allgemeinen Verkehrssicherungspflichten. Nach diesen darf das Glas nicht offensichtlich ungeeignet sein. Also nicht allzu duenn, keine scharfen Kanten oder dergleichen. Wenn der Vermieter das Glas nicht selbst irgendwannmal gegen ein duennes Moechtegern-Glas getauscht hat, duerfte das aber kein Thema sein.
Ansonsten oeffnet und schliesst man eine Tuer ueblicherweise am Griff, stoppt sie maximal noch am Rahmen. Aber ganz sicher nicht indem man versucht, sie in der Glasflaeche zu aufzuhalten. Ja, ich weiss, Kinder und junge Leute sehen das nicht so eng. Aber fuer eine falsche Bedienung kannst Du den Vermieter nicht haftbar machen.
cu
Guenni