Beiträge von Guenni

    Hallo M.,

    so etwas wie bruchsicheres Glas gibt es im normalen Hausbau nicht. Das sogenannte Sicherheitsglas bricht genauso wie jedes anderes, nur die Scherben sind kleiner oder werden durch Folie, Gitter oder dergleichen gebunden.

    Eine Vorschrift, welches Glas in einer Haustuer eingebaut werden muss, gibt es meines Wissens auch nicht. Es gelten lediglich die allgemeinen Verkehrssicherungspflichten. Nach diesen darf das Glas nicht offensichtlich ungeeignet sein. Also nicht allzu duenn, keine scharfen Kanten oder dergleichen. Wenn der Vermieter das Glas nicht selbst irgendwannmal gegen ein duennes Moechtegern-Glas getauscht hat, duerfte das aber kein Thema sein.

    Ansonsten oeffnet und schliesst man eine Tuer ueblicherweise am Griff, stoppt sie maximal noch am Rahmen. Aber ganz sicher nicht indem man versucht, sie in der Glasflaeche zu aufzuhalten. Ja, ich weiss, Kinder und junge Leute sehen das nicht so eng. Aber fuer eine falsche Bedienung kannst Du den Vermieter nicht haftbar machen.

    cu
    Guenni

    Hallo,

    nicht, dass hier noch ein falscher Eindruck entsteht. Muendliche Vereinbarungen gelten durchaus, es sei denn, die Schriftform ist gesetzlich vorgeschrieben. Nur muss derjenige, der sich auf eine muendliche Vereinbarung beruft, diese auch beweisen koennen. Und daran scheitert das in der Regel. Kolinum hat das etwas arg salopp ausgedrueckt.

    Den Kauf der Kueche koennte man eventuell mit einem Ueberweisungsbeleg / einer Quittung beweisen, darueber hinaus wird es aber schwer. Und das heisst, der Vermieter kann die Entfernung von allem verlangen, was nicht zu Beginn des Mietverhaeltnisses vorhanden war und ueber Blumen und kleine Straeucher hinausgeht. Darueber hinaus muss der Garten in "nomalem" Zustand zurueckgegeben werden. Ihr muesst zwar keinen englischen Rasen uebergeben, ein Feuchtbiotop oder eine Sammlung heimischer Unkraeuter muss der Vermieter aber nicht dulden.

    Insofern hat der Vermieter in Deinem Fall ganz einfach die besseren Karten. Ihr solltet versuchen, Euch irgendwie zu einigen.

    cu
    Guenni

    Hallo Sazambi,

    Mietminderung wegen Baulaerm ist schwieriges Terrain. Grundsaetzlich kann wegen so lange andauerndem Baulaerm wie bei Dir die Miete gemindert werden. Es gibt dabei jedoch immer zwei Streitpunkte, die dann sehr gerne - mit entsprechendem Risiko- vor Gericht landen.

    1. Die Hoehe der Minderung. Die meisten Urteile liegen irgendwo zwischen 10 und 25%, wobei bei 25% schon massive Beeintraechtigungen vorliegen muessten. Verlaessliche Angaben dazu gibt es nicht. Die Einschaetzung haengt also vom Richter ab und wird gerne von einem - teuren - Gutachter festgestellt. Die Kosten gehen zu Lasten der Prozessparteien anteilig im Verhaeltnis zum Urteil, wieviel Abzug berechtigt ist oder auch nicht.

    2. Wenn Du zum Zeitpunkt des Einzugs damit rechnen haettest muessen, dass da etwas gebaut wird, darfst Du die Miete gar nicht mindern. Ob Du damit rechnen musstest, ob liegt wiederum der Einschaetzung des Gerichts und wird von den Richtern oftmals sehr uneinheitlich gehandhabt. Es gab schon Urteile, dass bereits ein freier Bauplatz ausreichend dafuer ist.

    So eine Mietminderung sollte also gut ueberlegt sein.

    cu
    Guenni

    Hallo Leah,

    ja, das waechst sich momentan zu einem richtigen Problem aus. Der Gesetzgeber schuetzt den Mieter sehr stark, eine Kuendigung des Vermieters ist nur unter bestimmten Umstaenden moeglich und dauert teilweise sehr lange. Daher verlangen Vermieter in Gegenden, in denen Wohnungsknappheit herrscht und sie sich das leisten koennen alles moegliche vom Mieter, um Ihr Risiko so gering wie moeglich zu halten. Einer von den 50 Bewerbern fuer die Wohnung wird das Geforderte schon beibringen.

    Das ist halt dann die Kehrseite des starken Mieterschutzes. Was fuer einen Mieter, der einen Vertrag hat ein Traum ist, waechst sich fuer jemanden, der eine Wohnung in einer nachgefragten Gegend sucht zu einem Alptraum aus. Abhilfe nicht in Sicht.

    Wenn der neue Vermieter auf dieser Bescheinigung besteht, wirst Du Dich wohl nach einer anderen Wohnung umsehen muessen. Eine Verpflichtung fuer den Vermieter, diese Beschinigung auszustellen, gibt es nicht und wird es auch zukuenftig kaum geben. Damit waeren naemlich Mieter, die jemals irgendein ein Problem mit Ihrem Vermieter hatten, ob nun selbst verschuldet oder nicht, gaenzlich vom Mietmarkt ausgeschlossen. So wie jetzt hat man zumindest noch die Chance, auf einen Vermieter zu treffen, der ohne diese Bescheinigung vermietet.

    cu
    Guenni

    Hallo Kautionscop,

    wenn der Vermieter auf "den kleinen Dienstweg" nicht reagiert, Beschwerde schriftlich per Einwurfeinschreiben abschicken und First zu Behebung bis Ende Juli setzen. Auf die erfolglosen Anrufe und Deinen dann folgenden Urlaub hinweisen.

    Und dann hoffen, dass er nicht selbst gerade in Urlaub ist und auch rechtzeitig reagiert. Wirklich zwingen kannst Du ihn naemlich nicht, der Gesetzgeber sieht fuer so einen Fall nur Mietminderung oder Kuendigung vor.

    cu
    Guenni

    Hallo Ugi257,

    Du musst pruefen, ob das Gebaude erst kuerzlich von einem Mietshaus in lauter verschiedene Eigentumswohnungen umgewandelt wurde. Ist das der Fall, gilt die Kuendigungssperrfrist. Waren die Wohnungen allerdings schon immer (oder zumindest laenger als die Sperrfrist) lauter einzelne Eigentumswohnungen, gibt es ueber die normalen Kuendigungsfristen hinaus kein Sperrfrist.

    Das kannst Du dem Grundbuchauszug vom Grundbuchamt entnehmen. Das noetige Interesse, diesen anzufordern, kannst Du mit Deinem Mietvertrag und der Kuendigung nachweisen.

    cu
    Guenni

    Hallo Bandobrass,

    wenn Du zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses schon Student gewesen bist, hast Du recht gute Chancen. Der Tenor in dem von Leipziger zitierten Urteil lautet naemlich, dass ein Student eben flexibel sein muss und daher durch einen Kuendigungsverzicht unangemessen benachteiligt ist. Somit ist das eigentlich auch ueber den bestimmten Fall hinaus auch fuer Dich anwendbar.

    Warst Du zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aber nicht Student, gilt diese Ausnahme nicht fuer Dich. Dann kannst Du nur eine Einigung mit dem Vermieter suchen.

    cu
    Guenni

    Hallo TinaK,

    ich sehe das aehnlich wie Du, das Schreiben ist ziemlich irrefuehrend. Ob das nun tatsaechlich eine Kuendigung ist oder vielleicht ein Angebot zur Vertragsaufloesung oder doch nur eine ungluecklich formulierte Abmahnung ist zumindest nicht eindeutig.

    In Deiner Situation schreit das eigentlich nach einem Anwalt. Geh zu deinem zustaendigen Amtsgericht und beantrage einen Beratungshilfeschein. Der kostet dich 10 Euro, mit dem kannst Du dann zu einem Anwalt gehen und dessen Meinung einholen. Eventuell schreibt Dir der auch gleich Deinen Vermieter an und nimmt ihm den Wind aus den Segeln.

    cu
    Guenni

    Hallo Banane,

    natuerlich haben unterschiedliche Menschen unterschiedliche Ansichten. Es steht Dir vollkommen frei, anderer Ansicht zu sein als ich, davon lebt ein Forum ja auch.

    Aber dann gib der Ratsuchenden auch bitte Alternativen, was Sie Deiner Meinung nach noch tun koennte, und gib nicht nur kund, dass Du meiner Meinung nicht zustimmst. Das hilft naemlich nicht wirklich.

    cu
    Guenni

    Hallo Chaya,

    ganz ehrlich, ich glaube nicht, dass Ihr auf Dauer in der Wohnung gluecklich werdet. Den Fehler hat eigentlich der Vermieter gemacht, auch wenn es kein Gesetz dagegen gibt. Eine Wohneinheit, in der
    - eine junge Maedels-WG
    - ein aelteres Ehepaar
    - eine auslaendische Familie aus einem Land, in dem die Frauenrechte deutschem Standard weit hinterherhinken
    zusammen wohnen, schreit geradezu nach den Schwierigkeiten, die Ihr gerade habt. Wie anonym2 schon schrieb, hat jeder dieser drei Gruppen eine ganze andere Vorstellung vom Zusammenleben. Und ich fuerchte, da koennt Ihr Euch aus Eurer Sicht so toll verhalten, wie Ihr wollt, die anderen werden das immer ganz anders sehen.

    Sucht euch eine neue Bleibe mit ueberwiegend jungen, ledigen Mietern in der Nachbarschaft, dann duerften sich die meisten Eurer Probleme von selbst erledigen.

    cu
    Guenni

    Hallo,

    es ist nicht so, dass bei Mietervereinen grundsaetzlich schlechte Anwaelte arbeiten. Ich habe durchaus auch schon sachliche, fundierte und auf den Fall bezogene Schreiben vom Mietervereinsanwaelten gesehen.

    Es kommt allerdings auch gerne vor, dass die Anwaelte des Mieterschutzbundes auf den jeweiligen Fall ueberhaupt nicht eingegehen, sondern ein mit unpassenden Paragraphen und Urteilen zusammenkopiertes Standardschreiben verfassen und darin dann lediglich eine massive Drohkulisse aufbauen. Daher wohl auch der allgemein schlechte Ruf.

    Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung inkl. Mieterschutz zu einem aehnlichen Preis wie den Beitrag zum Mieterschutzbund bekommst, ist aus meiner Sicht die Versicherung immer vorzuziehen.

    cu
    Guenni

    Hallo Arthur,

    bei einem sechzehn Jahre alten Geraet hat der Vermieter vermutlich keinen Anspruch mehr. Ich wuerde das mit dem Vermieter auf alle Faelle nochmal diskutieren. Wenn er aber auf stur schaltet und doch auf dem Abzug besteht: Klar stinkt einem so etwas ein paar Tage lang, mit dem Geld koente man sicherlich etwas sinnvolleres anfangen. Klagen wegen 150 Euro wuerde ich persoenlich aber nicht. Aerger und Zeitaufwand wiegen bei einem durchschnittlich verdienendem Buerger in Deutschland erheblich mehr. Und ein Restrisiko vor Gericht hat man immer, egal, wie eindeutig die Sache auf dem Papier aussehen mag.

    cu
    Guenni

    Hallo Neospin,

    dass das Maklergesetz fuer den Vermieter nicht gilt, haben Dir meine Vorposter ja schon mitgeteilt.

    Zum Thema Gueltigkeit der Klausel allgemein vertrete ich allerdings eine etwas andere Ansicht. Meiner Einschaetzung nach ist eine solche Klausel nur dann relativ sicher ungueltig, wenn es sich um eine formularmaessige Vereinbarung im Mietvertrag handelt. Dazu gibt es schon mehrere Entscheidungen von Gerichten.

    In Deinem Fall steht das aber eben nicht im Mietvertrag, sondern in der Selbstauskunft. Meiner Erfahrung nach kommt es bei der Gueltigkeit darauf an, ob das als eine individuell getroffene Vereinbarung gesehen werden kann. Eine Individualvereinbarung ist naemlich auch im Mietrecht grundsaetzlich gueltig, es sei denn

    - sie ist gesetzlich verboten ("Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam" im jeweiligen Paragraph)
    - sie ist sittenwidrig.

    Ob dieser Satz in der Selbstauskunft nun als Individualvereinbarung gesehen werden kann oder nicht, ist zumindest nicht eindeutig. Vereinbarungen in Uebergabeprotokollen, die im Mietvertrag mit Sicherheit nicht gueltig gewesen waeren, gingen bei Gerichten schon als gueltige Individualvereinbarung durch. Das kann Dir bei einer Vereinbarung auf der Selbstauskunft auch passieren.

    Sittenwidrig wird sie bei der genannten Hoehe eher noch nicht sein.

    cu
    Guenni

    Hallo Arthur,

    leider sind die meisten Versicherungen nicht gerade bekannt dafuer, sonderlich grosszuegig bei der Kostenerstattung zu sein. Daher bekommt man da gerne mal weniger, als eigentlich bezahlt werden muesste. Du solltest Dir also mal einen Ueberblick verschaffen, was denn eigentlich ersetzt werden muesste und Dich mit dem Vermieter entsprechend einigen.

    Ersetzt werden muss nicht nur der reine Wert des beschaedigten Geraets, sondern auch die sonstigen anfallenden Kosten des Austauschs, we z.B. Lieferung, Aufbau, Entsorgung, etc. Fuer die gesamten Kosten muss dann der Abzug "Neu fuer alt" berechnet werden.

    Fuer Kuechengeraete wird ueblicherweise eine Lebensdauer von 10 Jahren angesetzt. Ist das Geraet aelter, musst Du eigentlich gar nichts mehr bezahlen. Dann soll der Vermieter die EUR 80,- einstreichen und gluecklich damit werden. Ist der Gefrierschrank nun nur 5 Jahre alt, also die Haelfte der zu erwartenden Lebensdauer, musst Du die Haelfte der entstandenen Kosten uebernehmen.

    Also mal grob ueberschlaegig ausrechnen und wenn der Vermieter nicht mit seiner Forderung vollkommen daneben liegt, akzeptieren. Zahlt der Vermieter Dir die Kaution naemlich nicht in voller Hoehe aus, musst Du klagen. Und ob Dein Richter das Ganze dann auch wirklich so sieht, wie es im Lehrbuch steht, ist eine ganz andere Geschichte. Abgesehen davon, um fuer EUR 150,- zu klagen muesste es mir schon aeusserst dreckig gehen und ich dazu noch Zeit im Ueberfluss haben.

    cu
    Guenni

    Hallo Cesille,

    das klingt schwer danach, als ob Dich jemand unbedingt loswerden will. Und solange derjenige oder seine Helfershelfer nichts illegales machen, wird es schwer bis unmoeglich sein, sie von ihrem Tun abzuhalten. Du kannst nur darauf warten dass die Nachbarn irgendwannmal die Grenze zum Illegalen ueberschreiten und dann die Polizei und einen Anwalt einschalten und mit Unterlassungserklaerungen arbeiten.

    Scheussliche Sitation fuer Dich. Auf der einen Seite will Dich hier ziemlich offensichtlich jemand aus der Wohnung ekeln, auf der anderen Seite hast Du sicherlich recht, alleinerziehend mit 5 Kindern und ohne Job wirst Du es zweifellos sehr schwer haben, eine anderen Bleibe zu finden.

    cu
    Guenni

    Hallo Lurine,

    ganz ehrlich, ich wuerde mich nach einer anderen Wohngelegenheit umsehen. Ich bin nur ein kleines Vermieterlein und hatte bisher nur zwei Raeumungen. Aber selbst meine schnelle Raeumung, eine klare Sache bei der weder Mieter noch sein angeblicher Anwalt vor Gericht auftauchten, hat gute 6 Monate gedauert. Bei der anderen hat die Mieterin alle Register gezogen, das dauerte dann inkl. Berufung, unzumutbarer Haerte, Selbstmorddrohungen, unbekannten Untermietern etc. fast zweieinhalb Jahre, bis ich die Wohnung wieder hatte. Irgendwas dazwischen wirst Du auch einkalkulieren muessen.

    Miete mindern in einem Fall, bei dem der Vermieter nichts dafuer kann und eh schon sein Bestes tut, mag zwar rechtlich moeglich sein. Es wird aber wohl dazu fuehren, dass der Vermieter zukuenftig auch auf "seine Rechte" besteht und ein vernuenftiges Miteinander nicht mehr moeglich ist. Besser schlafen wird Dein Kind davon sicherlich nicht.

    cu
    Guenni

    Hallo,

    abgesehen von den obigen Posts: verhindern kannst Du das eh nicht. Der Vermieter hat nunmal recht, das ist sein Eigentum und er kann damit machen, was er will. Da beisst die Maus keinen Faden ab.

    Je nachdem, ob sich aus dem Mietvertrag ein Anspruch auf den Garten ergibt oder nicht, kannst Du hinterher eventuell die Miete mindern. Aber das war es dann auch schon.

    cu
    Guenni

    Hallo Krokodilimklo,

    S-Bahn Laerm und der Brummton aus dem Keller waren wohl bereits vorhanden, als Du eingezogen bist. Daher wirst Du da keine Chancen auf Schadenersatz haben. Ueblicherweise verursacht so etwas auch keine Beschwerden. Wenn Du nicht wusstest, dass Du auf so etwas empfindlich reagierst, woher sollte es der Vermieter wissen?

    Feuchte Waende an sich verursachen ueblicherweise auch keine Beschwerden. Anders sieht es aus, wenn sich aufgrund der Feuchtigkeit Schimmel gebildet hat oder Giftstoffe aus der Wand loesen. Allerdings musst Du nachweisen koennen, dass Deine Beschwerden davon herruehren. Nur Deine Vermutung reicht da nicht aus.

    Zum Thema Renovierung schliesse ich mich der Einschatzung von Berny an.

    cu
    Guenni

    Hallo Buffti,

    das theoretische haben Dir mein Vorposter ja schon mitgeteilt. Aus praktischer Erfahrung kann ich Dir allerdings sagen, dass es alles andere als ein Zuckerschlecken ist, mit jemandem in einer Wohnung zusammenleben zu muessen, der einen auf Teufelkommraus loswerden will.

    Mein Rat waere, entweder einigst Du Dich mit Deinem Vermieter auf einen Auszug zu dem von Dir gewuenschtem Termin und Ihr geht Euch bis zu diesem Zeitpunkt nach Moeglichkeit aus dem Weg. Oder Du suchst Dir ein anderes Zimmer zur Zwischenmiete. Im Zweifelsfall ist sogar ein teures Zimmer in einem Boardinghaus besser als das, was Dir bevorsteht, wenn der Vermieter tatsaechlich beschliesst, Dich rausekeln zu wollen und das auch konsequent durchzieht.

    cu
    Guenni

    Hallo PetQuinz,

    wenn Du in Muenchen schnell an eine Wohnung kommen willst, bleibt Dir nur zahlen. Wenn Du genug Zeit hast und entsprechenden Aufwand treiben willst, geht das sicherlich auch noch ohne diese Spirenzchen, insbesondere in den weniger beliebten Stadtteilen, dauert aber unter Umstaenden ziemlich lange. Ausweichen in umliegende Gemeinden hilft momentan noch, aber auch da wird der Wohnraum immer knapper und die Mieten steigen rasant.

    Diese Situation wird sich auch so schnell nicht aendern, weil in Muenchen nach den derzeitigen Schaetzungen noch ueber Jahrzehnte hinaus mehr Leute zuziehen als Wohnungen gebaut werden. Papa Staat und die Stadt Muenchen tun Ihr Uebriges, um den Bau und Unterhalt von neuem Wohnraum so teuer und unattraktiv wie nur moeglich zu machen (seit Jahren keinerlei oeffentlicher sozialer Wohnungsbau, dafuer Baugenehmigung nur, wenn ein gewisser Anteil der Wohnungen als Sozialwohnung deklariert wird, offensichtlich geschoenter Mietspiegel, ENeV, Hoehenbeschraenkung fuer Hochhaeuser, Strassenbausatzung mit Umlage von Strassenbaukosten auf Gebaudeeigentuemer, Erhaltungssatzung als Quasi Enteignung, Milieuschutz mit Verbot von Modernisierung, verschaerfte Regeln zur Kreditvergabe fuer Neubauten und weiss der Geier was denen sonst noch alles einfaellt).

    Nicht umsonst stagniert der Wohnungsbau "unerwartet", obwohl das bei Niedrigzinsen eigentlich frueher immer die Geldanlage-Ausweichmoeglichkeit schlechthin war. Die Leidtragenden des Ganzen sind dann im Endeffekt die Mieter. Knappes Gut war schon immer teuer und wird es auch immer bleiben, staatliche Moechtegernvorgaben zur Vermeidung hin oder her.

    cu
    Guenni

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