Beiträge von winres65

    Guten Tag, ich bitte Sie um Hilfe wegen eines Abrechnungszeitraumes.
    Ich bin am 31.03.2014 aus der Wohnung ausgezogen und der Vermieter hat die Kaution von 500,-Euro einbehalten.
    Bis wann muss der Vermieter mir eine Abrechnung von 01.01.2014 bis 31.03.2014 vorlegen.
    Vielen Dank für Ihre Hilfe.
    Mit freundlichen Grüßen
    W.R.

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