Hallo Forum,
bei mir ist leider folgende Kündigung eingetroffen.
Zitat
Meine Mandantin hat die Absicht, die bislang an Sie vermietet 2-Zimmer-Wohnung vollständig und umfassend zu sanieren. Betroffen von den Sanierungsarbeiten ist das komplette Bad, der Fußboden im Flurbereich, Austausch sämtlicher Fenster und die vollständige Erneuerung der Küche.
Während der Durchführung der Sanierungsarbeiten ist eine weitere Wohnnutzung ausgeschlossen. Die Überlassung von Ersatzwohnraum ist meiner Mandantin nicht möglich. Ebenso ist dieser nicht zuzumuten, dass diese für eine auch nur vorübergehende anderweitige Unterbringung aufzukommen hat.Die vorgennanten Sanierungsmaßnahmen sind notwendig, da die Vermietung der Wohnung im derzeitigen Zustand nicht kostendeckend ist. Derzeit ist eine Kaltmiete von 600,00 EUR monatlich mit Ihnen vereinbart.
Ausgehend von der Wohnungsgröße errechnet sich danach ein aktueller Quadratmeterpreis von lediglich 8,79 EUR/qm (falsch!). Meine Mandantin ist daher ohne Durchführung der Sanierungsmaßnahmen, die eine vorausgehende Beendigung des Mietverhältnisses voraussetzt, an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung der Immobilie gehindert, da nach Durchführung der geplanten Sanierungsmaßnahmen eine ortsübliche Nettokaltmiete von ca. 16,00 EUR erzielt werden kann.Gleichzeitung stellt dieser Sachverhalt ein berechtigtes Interesse des Vermieters im Sinne des gesetzlich benannten Kündigungsgrundes nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB dar.
Vor diesem Hintergrund sieht sich meine Mandantin leider gehalten, Ihnen gegenüber die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses auszusprechen. Unter Bezugnahme auf die im Original beigefügte Vollmacht erkläre ich namens und im Auftrag meiner Mandantin hiermit die ordentliche Kündigung des mit Ihnen bestehenden Mietverhältnisses unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist somit mit Wirkung zum 30.06.2015.
Zunächst ist zu sagen dass die Wohnung 60qm Wohnfläche hat und somit der qm Preis bei 10,00 EUR/qm liegt. Dieser Preis ist laut Mietspiegel Online - Vorwort bereits das obere Ende für diese Wohnung.
Das Problem ist, dass ich noch gerne drei Monate länger in der Wohnung bleiben würde weil bis dahin mein Haus bezugsfertig ist.
Mit dem Vermieter lässt sich nicht reden, was kann ich tun? Widerspruch muss ich bis 30.04 einlegen.
Danke für euren Rat!