Beiträge von kalojaro

    Hallo,
    vielen Dank für die schnelle Antwort!

    Zitat

    1. Ich lese nichts davon, dass die Wohnung gekündigt wurde.


    Anbei eine Kopie vom Vermieterschreiben und meines Mietvertrages.

    Zitat

    2. Die Klausel im Mietvertrag dürfte doch wohl eindeutig genug sein und bei Familienwohnheimen auch nicht zu beanstanden sein.


    Falls ich Sie richtig verstehe: laut der Klausel ist nichts zu beanstanden, also ich muss raus oder? Die Tatsache, dass der Vermieter diese Klausel selektiv nur für unsere Familie anwendet finde ich aber sehr ungerecht. Wir werden dadurch nicht gleich behandelt und das in einer studentischen Gemeinschaft. Geht das wirklich so einfach: der eine muss raus, weil es seinem Kind zu laut ist und die anderen, die sich nicht beschweren können doch bleiben?

    Zitat

    Das weiß hier auch niemand, weil hier keiner das Schreiben kennt.


    Pünktlich nach dem 20.04 wird auch die Kündigung kommen (habe mit dem Belegungsausschuss hier gesprochen).

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    Hallo,
    vielen Dank für die schnelle Antwort!

    Zitat

    1. Ich lese nichts davon, dass die Wohnung gekündigt wurde.


    Anbei eine Kopie vom Vermieterschreiben und meines Mietvertrages.

    Zitat

    2. Die Klausel im Mietvertrag dürfte doch wohl eindeutig genug sein und bei Familienwohnheimen auch nicht zu beanstanden sein.


    Falls ich Sie richtig verstehe: laut der Klausel ist nichts zu beanstanden, also ich muss raus oder? Die Tatsache, dass der Vermieter diese Klausel selektiv nur für unsere Familie anwendet finde ich aber sehr ungerecht. Wir werden dadurch nicht gleich behandelt und das in einer studentischen Gemeinschaft. Geht das wirklich so einfach: der eine muss raus, weil es seinem Kind zu laut ist und die anderen, die sich nicht beschweren können doch bleiben?

    Zitat

    Das weiß hier auch niemand, weil hier keiner das Schreiben kennt.


    Pünktlich nach dem 20.04 wird auch die Kündigung kommen (habe mit dem Belegungsausschuss hier gesprochen).

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    Hallo zusammen,

    Seit 2011 wohne ich mit meiner Frau und meiner Tochter in einem Familienwohnheim der katholischen Hochschulgemeinde. 2012 beendete ich mein Diplom und habe mit meinem Master angefangen. Ich habe regelmäßig meine Studentenbescheinigung abgegeben und es gab bis jetzt auch keine Probleme (und so seit 6 Semestern). Zudem habe ich auch mit dem gleichen Vermieter und mit dem gleichen Status zusätzlich einen Stellplatzvertrag letztes Jahr abgeschlossen. Mein Mietvertrag ist bis Juni 2016 befristet. Nun habe ich vor paar Tagen einen Brief vom Vermieter bekommen, mit der Bitte ihn zu informieren, ab wann er über die Wohnung verfügen kann, da ich mich im Zweitstudium befinde. Ich habe in meinen Mietvertrag reingeschaut und drin steht tatsächlich folgendes:

    "Das Mietverhältnis beginnt am ... und endet spätesten 3 Monate nach Ablauf des Monats, in dem der Mieter ein Abschlussexamen (Diplom-Hauptprüfung oder vergleichbarer Abschluss) abgelegt hat."

    Ich kenne auch andere Mitbewohner hier, die den gleichen Status wie ich haben. Es gibt sogar eine Familie bei der nur die Mutter promoviert. Keiner von denen hat so ein Schreiben bekommen.
    Vor kurzem wurde ein Partyraum unter dem Zimmer meiner Tochter eingerichtet. Dieser ist leider so schlecht gedämpft, dass wir sogar die Gespräche in unserer Wohnung hören können. Natürlich habe ich das dem Vermieter mitgeteilt mit der Bitte etwas zu unternehmen. Des Weiteren diskutiere ich mit dem Vermieter über Schimmelbeseitigung in unserem Schlafzimmer, was bis jetzt erfolglos ist.
    Aus diesem Grund vermute ich, dass es sich hierbei um einen persönlichen Angriff handelt.
    Meine Frau befindet sich gerade in einer Weiterbildung , die im Juni endet. Danach wollte sie anfangen, sich um Stellen zu bewerben. Unsere Plan war, dass ich mir dann eine kleinere Wohnung bis ich fertig werde hier besorge (falls sie keinen Job in der Region findet) und sie dann mit dem Kind umzieht.
    Nun wollen wir vermeiden, dass wir in den nächsten Monaten 2 mal umziehen. Dies wäre eine enorme finanzielle und physische Belastung für uns. Ich habe 40 % Grad der Behinderung und es ist leider nicht mehr so, dass ich Umzüge so auf schnelle hinbekommen kann.
    Meine Frage ist nun können wir rechtlich etwas tun, um den Zwangsumzug umzugehen bzw. die Kündigungsfrist zu verlängern (eine Rechtschutzversicherung haben wir leider nicht)?
    Für eure Ratschläge bedanke ich mich im Voraus!

    P.S. Der Vermieter hat in seinem Schreiben auch den falschen Paragraph angegeben (2 anstatt 1)- ich weiss nicht, ob das auch eine Rolle spielt!

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