Beiträge von Brad

    Ich könnte Hilfe, Rat benötigen in einer sagen wir, leicht kuriosen Angelegenheit.

    Mein Problem,

    ich bewohne eine Wohnung, sie verfügt über 45qm, ich bin eine Person, das sind die Fakten, so steht es auch im Mietvertrag.

    Das Haus in dem ich wohne leben mehrere Wohnparteien, unter anderem auch meine Familie.

    Meine minderjährige Schwester hat in der Vergangenheit oft Auseinandersetzungen mit meiner Mutter gehabt, es eskalierte, ich bot ihr Zuflucht an, sie zog vorübergehend bei mir ein, wenn sich die Lage zwischen ihr und meiner Mutter normalisiert hat sollte sie wieder runter zu ihr ziehen.
    Das Problem, sie hat aus meiner Küche, ihr eigenes Zimmer gemacht und will nicht mehr ausziehen, sie hat sich eingenistet.

    Meine Schwester ist noch Schülerin, sie verfügt über kein Einkommen, sie steht nicht im Mietvertrag, darüber hinaus leistet sie auch keinen Beitrag z.B. die Säuberung des Bades oder Treppenhaus.

    Ich habe mehrfach versucht mit einer Schwester zureden, dass sie wieder runter ziehen muss, dass das hier meine Wohnung ist und das ich mich in meiner Privatsphäre durch ihre Anwesenheit eingeschränkt fühle, auch durch die immer wieder kehrende Anwesenheit ihrer nicht gerade leisen Freundinnen, aber all das reden, ob in einem leisen, vernünftigen oder in einem lauten, ausfallenden Ton haben zu keinem befriedigenden Ergebnis für mich geführt.
    Meine Mutter (erhält Geld für meine Schwester und sich vom Jobcenter) befürwortet den verbleib meiner Schwester in meiner Wohnung und zeigt sich uneinsichtig, wenn es darum geht ihre Tochter wieder bei sich aufzunehmen, wo sie meiner persönlichen Meinung nach hingehört. Das ich mich Strafbar mache, wenn meine Schwester weiterhin hier wohnen bleibt, scheint niemanden zu interessieren.

    Meine Schwester hat einen Schlüssel von meiner Haustür und der Freund meiner Mutter hat das Schloss von meiner Küchentür ausgewechselt, so dass ich nicht mehr hineinkomme, in ihr bzw. meine Küche.


    Hausverbot bzw. Wohnungsverbot erteilen, schriftlich, in Anwesenheit eines Zeugen, der auch mit mir gemeinsam unterschreibt, wie genau sie hierbei der Inhalt dieses Schreibens aus, und mit welcher Strafe müsste derjenige rechnen, der sich dem Hausverbot wiedersetzt?

    Der Freund meiner Mutter, wurde von meiner Schwester in die Wohnung gelassen um an der Küchentür/Zimmer, das Schloss auszuwechseln, das passierte ohne Zustimmung vom Vermieter oder Mieter (Ich), es handelt sich hierbei doch um eine begangene Straftat, wenn ja, welche und wie sieht hier die Bestrafung aus?

    Meine Mutter erhält Leistungen vom Jobcenter für ihre Töchter und sich zur Versorgung und Unterbringung, dadurch dass sie eins ihrer Kinder zu mir abgeschoben hat dürfte sie sich ebenfalls strafbar gemacht haben, da sie dann zu viel Geld erhalten hat bezüglich Unterbringung (Regelsatz)- in diesem Zeitraum mehr qm und Geld, als ihr zustehen, in wieweit hat sie sich strafbar gemacht? Sozialleistungsbetrug?

    Ich möchte verschiedene Schreiben aufsetzen für alle Beteiligten um die Sache zu einem Ende zubringen, Schreiben für meine Mutter, ihren Freund, meine Schwester -> Erteilung von Hausverbot, ein zweites Schreiben für meine Mutter eine rechtliche Belehrung und ein zweites Schreiben für den Freund meiner Mutter bezüglich ohne Erlaubnis Schloss auswechseln
    und für alle Beteiligen ein Hinweis, was passiert, wenn sie das neue Schloss das ich in meine Haus/Eingangstür setze aufbrechen, um die Sachen meiner Schwester wieder reinzubringen - Einbruch.

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