Beiträge von hard2believe

    Das Abwohnen der Kaution ist grundsätzlich unzulässig und kann für den ausziehenden Mieter zu einer teuren Angelegenheit werden, weil die Gerichte diese Eigenmächtigkeiten entsprechend "honorieren". Und da spielt auch keine Rolle, dass die Wohnung unrenoviert übernommen wurde, denn das ist eine völlig andere "Baustelle".

    Sie schrieben: "grundsätzlich unzulässig". Gegen welche Norm würde hierbei verstoßen werden? Bzw.: Wenn der Vermieter am Ende nichts an dem Zustand der Wohnung aussetzt (bzw. aussetzen kann), wo läge das Problem?

    Meine Sorge geht nur dahin, dass der jetzige Vermieter, der sich während des Mietverhältnisses mEn als nicht besonders "kümmernd" und zuverlässig erwiesen hat (wobei das angesichts der sonstigen "Geschichten" hier im Forum zugegeben auch als "Klagen auf hohem Niveau" klassifiziert werden könnte), auch es mit der Kautionsrückzahlung nicht so genau nehmen könnte oder gar (ohne dass ich hier ein konkretes Bedenken hätte) irgendwelche fadenscheinigen Argumente entwickelt um ggf. einen Teil der Kaution noch "abzugreifen" (kurz: Er ist nicht am Zustand der Immobilie interessiert, ihm geht es nur ums Geld :cool: natürlich eine subjektive Einschätzung aber mMn Fakt :cool:)

    Ich würde es nur begrüßen, wenn ich keine Situation herbeiführe, in der ich meinem Geld hinterherlaufen muss. Der Vermieter natürlich auch so -das liegt wohl in der Natur des Mieter-Vermieter-Verhältnisses.

    Der Punkt ist aber, dass ich (soweit ich das kann) objektiv keine Gründe zu erkennen vermag, die die Einbehaltung einer Kaution rechtfertigen würden.

    Die Hemmschwelle hier gar ein etwaiges Gerichtsverfahren (wie von Ihnen skizziert) aufzurufen, läge dann beim Vermieter. Wie gesagt: Ich habe bislang keinen Grund anzunehmen, dass es zu Streitfragen kommen könnte, sollte der Ball diese "einzuklagen" im Spielfeld des Vermieters liegen erst recht nicht (der geht mEn immer den Weg des geringsten Widerstandes...).

    Guten Tag in die Runde!

    Wir sind in der glücklichen Situation, dass wir zeitnahe in ein Haus ziehen können, welches nahen Verwandten von mir gehört. Das Ganze ist allerdings nicht umsonst für mich (was ich auch gar nicht wollen würde), ich werde also Miete zahlen.

    Da es sich jedoch um nahe Verwandte handelt stellt sich die Frage, ob ein Mietvertrag (für uns alle) überhaupt notwendig ist.
    [Für Bedenkenträger, die an dieser Stelle behaupten würden, dass sei für den Notfall immer noch besser: Die Verwandtschaft ist so eng, dass ich sagen kann, sollte man sich tatsächlich wegen Mietsachen oder Geld streiten, dann ist es eh schon zu spät, da hilft auch kein Mietvertrag ;) ]

    Die Verwandten haben ein paar Mieteinkünfte, ansonsten nur Kapitaleinkünfte und Renteneinkünfte.

    Nach meinem Verständnis wäre ein Mietvertrag in diesem Zusammenhang mEn eher unvorteilhaft, da dieser ja die Dokumentation zusätzlicher Einkommen wäre - Die Verwandten stünden sich in meinem Verständnis aber besser, wenn sie ihr jährliches Einkommen "so niedrig wie möglich halten", um so halt auch weniger Steuern zu zahlen.

    Um nicht falsch verstanden zu werden: Ich möchte mich hier nicht als grundsätzlicher Fan von Steuervermeidung oder gar -hinterziehung bekennen - Gebt' dem Kaiser, was des Kaisers ist! :) Also darauf soll es natürlich nicht hinauslaufen -weder bewusst noch aus Versehen:)

    Die Zurverfügungstellung der Immobilie für Verwandte ist ja aber auch ein gewichtiges Argument, aufgrund der man von einer Mietzahlung vollständig absehen könnte. Oder einfacher ausgedrückt: Es wird einfach zur Privatsache (rein familienintern), wenn innerhalb der Familie auch nicht die Notwendigkeit gesehen wird, einen Mietvertrag für die Zurverfügungstellung aufzusetzen.

    Wäre eine dann nichtsdestotrotz getätigte "faktische" Mietzahlung zwischen Verwandtem A (Mieter) und B (Vermieter) aber dann Steuerhinterziehung!? Oder ist das völlig obsolet wenn ein "offizielles Mietverhältnis" besteht, sondern lediglich eine "Zurverfügungstellung" vorhanden ist?


    ++

    Noch eine Frage in einem anderen Zusammenhang, bzw. zu meinem bestehenden Mietverhältnis: Ist es grundsätzlich unzulässig, wenn ich die letzten (beiden) Monatsmieten mit der Kaution verrechnen lasse? Zu erwähnen ist hierbei noch, dass die Wohnung unrenoviert übernommen wurde.
    (Sorry, aber zu dieser mEn sicherlich recht häufig gestellten Fragen konnte ich im Forum trotzdem leider keinen einschlägigen Thread finden).


    Viele Grüße

    h2b

    Näää, lass' das man lieber, zumindest vorerst.
    Ich würde dem VM ein Einwurfeinschreiben schicken und den Schaden schildern, auch, seit wann er ihm bereits bekannt ist, und ihn auffordern den ordnungsgemässen Zustand der Mietsache gem. § 535 BGB zeitnah wiederherzustellen, um weitere Schäden am Gebäude und Mietminderungen zu vermeiden.
    ... und uns über den Fortgang der Anglegenheit berichten.


    Hallo und Danke für die Antworten.
    Die Variante von Benny klingt in meinen Ohren auch maßvoll und vernünftig. Nur noch eine Nachfrage, da ich hier keinen Erfahrungswert habe: Wie lang wäre a) eine angemessene Fristsetzung und b) wie hoch eine angemessene Reduzierung der Miete in so einem Fall? (1 Monat / 20% z. B.?).

    Gruß

    hard2believe

    Hallo Zusammen,

    ein Problem, welches bestimmt schon mal in diesem Forum besprochen wurde, ich so (spezifisch) aber leider nicht wiederfinden konnte (präventiv: Bitte um Entschuldigung^^)

    Kurze Problembeschreibung:

    Bei uns in der Küche tropft es durch die Decke, bzw. das (eigentlich erst letzten Sommer installierte, neue) Dachfenster. Ich hatte den Vermieter bereites im Oktober letzten Jahres darauf aufmerksam gemacht, dass in unregelmäßigen Abständen Wasser an verschiedenen Stellen des Dachfensters tropft. Erst nach mehrmaliger Wiederholung gab es überhaupt eine Reaktion. Der Vermieter kam dann auch Anfang des Jahres selbst vorbei, um das Problem in Augenschein zu nehmen. Leider ist seit dem natürlich NICHTS weiter passiert.

    Weiter:

    Nervig ist natürlich, dass v. a. bei starkem Regen wie in letzter Zeit, es immer mal wieder in unser Küche regnet und wir uns wie in der letzten Bruchbude fühlen. Zum anderen ärgert mich aber natürlich, dass absolut NICHTS seitens des Vermieters unternommen wurde und es kann auch nicht meine Aufgabe sein, dem immer und immer wieder hinterher zu rennen, ich habe schließlich auch andere Sachen zu tun.

    Wie immer ist es so -es passiert wohl erst etwas, wenn es um das Monetäre geht.

    Frage(n):

    Habe ich bereits angesichts der derzeitigen Lage bzw. des Unterlassens des Vermieters Anspruch auf Mietminderung?

    Wenn ja: Wie würde ich diese geltend machen können? Gibt es dazu hier irgend ein brauchbares Tutorial?

    Welche Optionen hätte ich noch? Dachdecker beauftragen und dies von der Miete abziehen? Mit welchem Vorlauf könnte man das Bewerkstelligen?

    Direkte Schäden (an meinem Eigentum) sind nicht entstanden.

    Danke im Voraus für jedweden Tipp!


    Edit: Entschuldigung, ich sehe gerade, dass dieses Thema u. U. besser im Forum "Instandhaltung - Reparaturen" aufgehoben gewesen wäre! Sofern möglich würde ich um eine Verschiebung bitten! :) Danke!

    Servus und Guten Tag,

    ich möchte diesen Thread nochmal "hochholen" um über die Entwicklung der Geschichte zu berichten:

    Soweit alles gut. Mittlerweile wurde eine Gasheizung installiert, bzw. jeder Raum mit der Raumgröße entsprechenden Heizkörpern ausgestattet.

    Dementsprechend hat der Vermieter auch eine Mieterhöhung von ca. 10% angekündigt (er hatte zwar eine Rechnung aufgemacht, dass es eigentlich noch mehr sein müssten, aber hier ist wohl auch die Obergrenze erreicht, oder?) und mich u. a. auf diese Informationen hingewiesen:

    http://www.mieterschutzverein-frankfurt.de/fileadmin/user…ernisierung.pdf

    Ich möchte nun nur nochmal kurz auf folgenden Aspekt zurück kommen:

    Zitat


    Generell sollten Sie auch in Hinterkopf behalten, dass es so etwas wie eine Modernisierungsumlage gibt. Sprich, modernisiert der Vermieter wirklich, kann er die entstandenen Kosten teilweise auf die Miete umlegen. Ob Sie das wollen, muessen Sie selbst entscheiden.
    [eigene Anmerkung: Dieses Zitat bezog sich ja eigentlich auf die erwähnten (wahrscheinlichen) Asbest-Platten]

    Frage:
    Auch in dem o. g. Informationsblatt des deutschen Mieterbundes wird ja (1.) zwischen einer Instandhaltung/Instandsetzung unterschieden und (2.) zwischen einer Modernisierung .

    Wenn ich es richtig verstanden habe: Sollte das Ganze in die (1.) Kategorie fallen, wäre das gar nicht so Eindeutig machbar mit der Erhöhung.

    Klar ist aber auch, dass die neue Heizung einfach mal 30 Jahre neuer ist als die vorher vorhandene und (höchstwahrscheinlich!) nicht einwandfrei Funktionierende (siehe vorherige Ausführungen zu den Problematiken mit der Nachtspeicherheizung... aber eigentlich selbstredend, dass das nun besser funktioniert). Von daher: lässt sich das also somit doch eindeutig in die Kategorie Modernisierung pressen?

    Meine Fragen nochmal zusammengefasst:

    1. Wenn ich das richtig sehe kann der Vermieter ohnehin die Miete gar nicht um mehr als 10, bzw. 11% erhöhen?

    2. Muss ich der Mieterhöhung nichtsdestotrotz auf jeden Fall akzeptieren, oder nicht?


    Im Voraus danke ich vielmals für jedwedes Reply und jede Meinung :-]

    Danke für die Antwort anitari,

    auch dieser Absatz klingt schlüssig (auch wenn ich bei Internet-Infos immer erstmal skeptisch bin):
    "Welche Auswirkungen hat der Energiepass im laufenden Mietverhältnis?

    Dem Mieter stehen keine Mietminderungsrechte zu, wenn die im Energieausweis ausgewiesene energetische Qualität des Gebäudes tatsächlich nicht besteht. Ebenso wenig ergeben sich Schadenersatzansprüche, wenn der Mieter etwa direkt mit dem Energieversorger höhere Verbräuche abrechnen muss als sie im Energiepass ausgewiesen sind. Auch wenn der Energieausweis bei der Neuvermietung vorzulegen ist, wird er nicht zum Bestandteil des Mietvertrags und damit erst recht nicht zu einer zugesicherten Eigenschaft. Denn der Vermieter hat keinerlei darauf gerichteten Erklärungswillen, sondern genügt schlicht seiner öffentlich-rechtlichen Pflicht zur Vorlage des Energiepasses. Der Energiepass ist auch nicht mit dem Mietvertrag zu verbinden und wird dadurch nicht Vertragsbestandteil. Er ist nur vorzulegen. Der Ausweis bleibt im Eigentum des Vermieters."

    Mir erschließt sich dann nur nicht ganz der Sinn des Ganzen^^

    Bestehe ich vor Abschluss des Mietvertrages auf einen solchen und kann der Vermieter keinen vorweisen, entscheidet er sich halt für den nächsten Interessenten. In Zeiten, in denen ein deutlicher Nachfrageüberschuss an Wohnungen besteht irgendwie ein stumpfes Schwert, oder nicht`?

    Grüße an alle

    Nochmals guten Tag und Servus,

    1. zunächst vielen Dank für die Kommentare und Meinungen hier. Ich weiß das wirklich sehr zu schätzen und bin für jede Meldung dankbar, auch, da ich natürlich nicht die selben Erfahrungswerte habe, wie ggf. der ein oder andere hier:]

    2. Gleichzeitig entschuldige ich mich, dass ich nicht früher schon einen "Rückläufer" gegeben habe... viel um die Ohren. Im Folgenden möchte ich noch auf den einen oder anderen Kommentar eingehen, bzw. vielleicht noch Details nachliefern, damit Ihr ggf. noch ein besseres Bild habt.

    hard2believe:
    - Beides war euch bei Anmietung bereits bekannt.


    3. Dies ist natürlich korrekt. Kurz gesagt: Es war klar, dass die Wohnung nicht zu den modernsten zählt. Zur Wahrheit gehört allerdings auch, dass die ausgewiesenen, voraussichtlichen Heizkosten deutlich zu knapp angegeben wurden. Ich glaube auch nicht ganz unabsichtlich…
    4. Insgesamt läuft die gesamte Problemstellung auf folgendes hinaus, wenn das Argument "das wusstet ihr vorher" kommt: Solange die Nachfrage nach Wohnungen größer ist, als das Angebot, ist der Vermieter natürlich in der vorteilhafteren Position. Sprich: Ich kann vor dem Einzug nicht irgendwelche Forderungen bzgl. Energieausweis etc. stellen, dann komme ich erst gar nicht in die Wohnung. Soweit zur Ausgangslage. Jetzt geht es darum, wie ich diesem sozusagen asymmetrischen Verhältnis im Nachhinein entgegenwirken kann^^


    Zitat


    - Ihr hattet wohl auch nicht explizit danach gefragt. Ich weiss jetzt auch nicht, was für ein Gebäude das ist, also, ob ein EA überhaupt vorgeschrieben ist. Ihr wart auch nicht verpflichtet, dort anzumieten.


    5. Siehe wiederum oben: Wenn man direkt beim Einzug auf alle Rechte pocht, kommt es erst gar nicht zu einem Mietvertrag. Der Vermieter wartet dann auf einen "bequemen", "dummen" Mieter, als der ich mich nun im Nachhinein nicht rausstelle(zumindest Ersteres nicht ;] ). Jetzt geht es für mich darum, welche Möglichkeiten ich nichtsdestotrotz habe.

    Zitat


    - Erstellen tut sowas i.d.R. ein zertifiziertes Unternehmen.


    6. Stimmt natürlich. Wie gesagt: Gibt es Möglichkeiten diesen "jetzt noch" zu "verlangen" und was würde das bringen --> Deinen bisherigen Andeutungen entnehme ich: wahrscheinlich nicht viel?

    Zitat


    - Mängel an der Mietsache sollten dem VM schriftlich nachweislich gemeldet werden m.d.B. um zeitnahe Behebung.


    7. Dies habe ich natürlich getan. Allerdings liegt der Fall bei uns leider etwas komplizierter als einfach nur „geht“ oder „geht nicht“, sonst wäre die Sache natürlich relativ einfach. Nochmal: das Haus stammt aus den späten 70ern oder frühen 80ern und entsprechend alt ist auch die Fußbodenheizung. Wartungen/Instandsetzungen sind mir nicht bekannt. Ich habe bereits im November meinem Vermieter eine detaillierte „Problembeschreibung“ meiner „Beobachtungen“ mitgeteilt, in der u. a. gesagt wurde, dass es einige Räumlichkeiten wie z. B. Bad u. Schlafzimmer gar nicht über die 20 C schaffen, auch nicht wenn „voll aufgedreht“ ist. Insgesamt scheint mir die Heizung sehr „heterogen“ zu funktionieren um es kurz zu beschreiben.
    8. Reaktion war, dass zwar ein Elektriker erschienen ist, der aber auch relativ wenig machen konnte, da seine FA nicht für solche Vorrichtungen ausgerüstet war.
    9. Meine Hauptsorge ist kurz gesagt, dass das Ding Storm frisst, welcher irgendwo im Nirvana landet, ich also letztlich viel zu viel für eine nicht einmal adäquat geheizte Wohnung zahle.
    10. Da der Vermieter im weiteren keine Spezialfirma beauftragen wollte, hat er mir gegenüber wie gesagt bekundet, dass eine ganz neue Heizung installiert werden soll –bisher ohne weiteres Ergebnis. Deswegen: Wie soll ich jetzt darauf reagieren, wenn man mir JETZT eine „Mietminderung“ anbietet?

    Zitat


    - War der Mangel bei Anmietung bereits vorhanden: Mietersache. Falls noch nicht: VM-Sache (§ 535 BGB).


    11. Bezogen auf Spalten im Holzrahmen: Ich denke es ist unwahrscheinlich, dass diese erst „entstanden“ sind, während ich hier gewohnt habe.

    Zitat


    - M.E. ja, solange nicht an der Wand gearbeitet wird (Bestandsschutz).


    12. Asbest: Hmmm... tatsächlich nicht mehr? Die Platten sind am Balkon angebracht an einer Metallkonstruktion, d. h. sie sind permanent der Witterung, dem Wind und damit auch einer leichten "Bewegung" ausgesetzt. Komplett ungefährlich?

    Zitat


    Zusammengefasst:
    1. Schlechte Heizung
    2. miese Isolierung
    3. wohlmöglich Asbestplatten verbaut."
    - Zusammengefasst. Niemand zwingt Euch, dort wohnen zu bleiben...


    13. Das ist wohl wahr und die Augen bleiben offen hinsichtlich einer Alternative. Aber auch bei meinem bescheidenen Haushalt ist ein Umzug natürlich kein "Fingerschnipp". Deswegen einfach vor dem Schlussstrich durch Ausziehen, erst die Abprüfung aller Alternativen um die jetzige Situation aus meiner Perspektive zu verbessern. Deswegen setze ich ja auch auf den Meinungsaustausch hier :)

    Zitat


    - Und im Herbst wird er sagen: Was interessiert mich mein Gerede von gestern...?


    14. Siehe i. V. m. dem oben genannten. Die "Mängel" der Heizung wurden schon vorher schriftlich gemeldet und jetzt nochmal die Frage, ob dann hierdurch nicht bereits ein Anspruch auf dann "rückwirkende" Minderung besteht, da defacto nichts geschehen ist, außer mündlichen Absichtsbekundungen.

    Zitat


    - Dann freue Dich.


    15. Sowieso immer ;) Aber auch für Deinen Kommentar, der ja gänzlich keinen Sand in die Augen streut. Nochmal vielen Dank! Hoffe auf weiteres Reply :]

    Zitat


    "Ist das angesichts des fehlenden Energieausweises und der Gesamtsituation nicht ohnehin fällig? Werde ich diese nicht auch rückwirkend einfordern können?"
    - Nein und nein.


    [/quote]
    16. s. o.

    Ihre Bedenken sind für Sie durchaus nicht bedeutungslos.
    Aber konkrete Forderungen zu stellen, welche die Einhaltung von Bauvorschriften beinhalten, wage ich anhand Ihrer Schilderungen nicht nachzuvollziehen.
    Da fehlt viel Salz in der Suppe. Es bleibt Ihnen nur die Bleibe zu wechseln und bei der Anmietung sorgsam zu recherchieren.


    17. Auch vielen Dank hierfür. Vielleicht sehen Sie anhand der weiteren Ausführungen oben (12.) doch noch etwas "Salz"?

    1. Heizung
    Richtig warm ist sehr subjektiv. Nach Ansicht diverser deutscher Richter haben Sie einen Anspruch darauf, dass in Ihrer Wohnung in Wohnraeumen etwa 20-22 Grad Celsius (gibt fuer verschiedene Raume verschiedene Temparaturen) erreicht werden koennen. Wie das der Vermieter gewaehrleistet und ob er seine Heizung wartet / erneuert oder nicht, ist allein seine Sache.


    18. Wie gesagt, das Problem ist die doch sehr heterogene Wärmeabgabe i. V. m. der Unklarheit, ob diese in allen Räumlichkeiten tatsächlich zu 100% funktionsfähig ist. Siehe Punkt 7.

    Zitat


    2. miese Isolierung
    Die Wand ist so isoliert angemietet worden, der Vermieter muss sie nur Instand halten, aber nicht verbessern. Die Spalten sollten Sie dem Vermieter anzeigen. Wenn der Vermieter halbwegs vernuenftig ist (und die WEG nichts dagegen hat), verschliesst er diese, schon um Schaeden am Bauwerk durch evtl. eindringendes Wasser zu vermeiden.


    19. Auch vielen Dank für diesen Hinweis. Die Konstruktion ist (sofern ich das als Laie richtig einschätzen kann) nicht "tragend", das heißt, dass hier Spalten zu Schäden am Bauwerk verursachen können, ist wohl nicht so wahrscheinlich. Ihre Einschätzung ist wohl auf eine nicht detailliert genügende Schilderung der Lage meinerseits zurückzuführen -Entschuldigung dafür. Die verbesserte Isolierung reicht aber vielleicht auch allein als Argument?

    Zitat


    3. Asbest
    Fragen Sie Ihren Vermieter, ob das asbesthaltige Platten sind oder nicht. Einige Gerichte haben einen dazu auf einen Auskunftsanspruch erkannt. Wenn das tatsaechlich Asbest ist, haben Sie aber auch nur dann einen Anspruch auf Beseitigung, wenn die Gefahr besteht, dass Fasern austreten. Das ist ueblicherweise nur bei einer Beschaedigung der Fall.


    20. Vielen Dank für diesen konkreten Hinweis. Die Auskunft werde ich mir auf jeden Fall einholen. Zur Frage der Beschädigung siehe meine Ausführungen in Punkt 12.

    Zitat


    Generell sollten Sie auch in Hinterkopf behalten, dass es so etwas wie eine Modernisierungsumlage gibt. Sprich, modernisiert der Vermieter wirklich, kann er die entstandenen Kosten teilweise auf die Miete umlegen. Ob Sie das wollen, muessen Sie selbst entscheiden.


    21. Dies ist glaube ich u. U. die entscheidende Frage und hier möchte ich nochmal auf mein Eingangsstatement verweisen:

    22. Modernisierungsumlage bzw. Mieterhöhung: Wie weit kann das hier gehen auch angesichts der Tatsache, dass wie ich beschrieben habe, der Mietpreis pro m² bereits am oberen Ende, dessen ist, was man in meiner Stadt bereits für Wohnungen dieses Baujahrs verlangen kann.

    23. grundsätzlich habe ich vor dieser "Modernisierungsumlage" aber wenig "Angst", da das Verhältnis von Heizkosten zur Miete einfach ziemlich "misslich" ist. Sprich: Wenn sich die Heizkosten um 50% reduzieren würden, hätte ich auch eine bei einer Mieterhöhung um 50 EUR immer noch was raus... Es stimmt aber insgesamt: Für das was ich Netto INSGESAMT für die Wohnung hinlege, müsste ich auch eine bessere finden. Wie gesagt, die Augen bleiben offen.

    Vielen Dank im Voraus für jedwede Rückmeldung.

    Servus und guten Tag zusammen,

    ich bin neu hier im Forum und habe ein kleines „Sorgenbündel“, welches sich anteilsmäßig hier wohl auch auf die einzelnen Subforen unterteilen ließe^^. Da ich noch nicht mit den Gepflogenheiten hier vertraut bin, hoffe ich, dass das soweit passt, dass ich meine Punkte erst einmal in diesem Thread hier zum Besten gebe…
    Situation: Meine Frau und ich wohnen in unserer jetzigen Wohnung seit etwas mehr als einem Jahr. Wohnung bzw. Haus ist Baujahr ~1980 und hat eine mit Strom betriebene Nachtspeicherheizung, womit auch schon der größte Nachteil der Wohnung vorweggenommen ist. Gleichzeitig ist die Kaltmiete, also letztlich der Preis pro m² bereits am oberen Ende des örtlichen Mietspiegels angesiedelt. Beim Einzug wurde mir (nur so nebenbei) KEIN Energieausweis für die Wohnung vorgelegt, ich nehme auch nicht an, dass einer existiert bzw. durch den Vermieter erstellt wurde. Ich sah mich allerdings nicht in der Lage auf einen „zu bestehen“, da ich mich hier nicht am längeren Hebel sitzen sah. Sprich: Auch hier bei mir scheint mir die Nachfrage nach brauchbaren Wohnungen größer zu sein als das Angebot.
    Ich hoffe, das reicht soweit an Vorinformationen. Nun zu meinen Fragen/Anliegen:
    1. Heizung:

    Nach den Erfahrungen im ersten Jahr besteht zumindest der starke Verdacht, dass die Bodenheizung „nicht richtig funktioniert“ um es gelinde auszudrücken. Einige Räume werden nicht richtig warm, die Zuordnung der einzelnen Sicherungen bezogen auf den „Standort“ innerhalb der Wohnung ist unklar –das ist alles schon ein bisschen abenteuerlich. Vor allen Dingen scheint die Heizung aber seit der Installation im Baujahr nicht wesentlich modernisiert oder mal gewartet worden zu sein, jedenfalls habe ich keine Informationen darüber. Dass eine solche elektronische Anlage nach mehr als 30 Jahren aber immer noch einwandfrei funktioniert, wage ich mal zu bezweifeln, wenn jeder Wasserkocher bereits nach 2 Jahren den Geist aufgibt ;) Ohne genaue Kenntnisse in diesem Gebiet zu haben, glaube ich jedoch davon ausgehen zu können, dass diese Heizungsart zwar Wartungsärmer ist als beispielsweise eine Öl- oder Gasheizung, jedoch kann ich mir nicht vorstellen dass eine solche wie gesagt 30 Jahre am Stück und mehr, noch so funktionieren sollte wie am ersten Tag. Dass das eine sauteure Variante der Beheizung ist, dürfte auch klar sein. Das bringt mich direkt zu Punkt 2:

    2. Isolierung:

    Hier spielt das mit rein, was ich auch eingangs über den Energieausweis gesagt habe. Auch hier bin ich wiederum kein Experte, aber die Isolierung der Wohnung ist augenscheinlich äußerst bescheiden, würde ich sagen. So verfügt das Wohnzimmer über eine Holzwand/-konstruktion die Wohnraum vom Balkon trennt. Bei genauem hin sehen kann man sogar Spalten zwischen den Rahmen erkennen. Das sorgt zum einen natürlich dafür, dass ich hier wohl nie ersticke, auf der anderen Seite ist auch deutlich bemerkbar, dass bei starkem Wind die Wärme im Wohnraum deutlich abnimmt.

    3. Asbest:

    Jetzt wird es wohlmöglich richtig kritisch^^: Natürlich bin ich auch beim Thema Asbest, bzw. bei der Identifizierung von solchem Material kein Experte. Aber mein Nachbar behauptet, dass die oben angesprochene Holzwand/-konstruktion sowie Teile des Balkons eindeutig mit Asbestplatten verbaut sind. Entwarnend meinte er zwar gleichzeitig dazu, dass die „zwar nix machen“, außer ich würde daran rumsägen (was ich natürlich nicht machen werde!), aber hier stellt sich mir natürlich auch die Frage, ob ich das so hinnehmen muss.

    Zusammengefasst:
    1. Schlechte Heizung
    2. miese Isolierung
    3. wohlmöglich Asbestplatten verbaut.

    Nun stellen sich für mich folgende Fragen:

    zu 1.: Meine „Bedenken“ bzgl. der Heizung habe ich meinem Vermieter natürlich schon breit dargelegt und beschrieben. Seine Reaktion war zunächst ein ziemliches Spiel auf Zeit, aber nun hat er angekündigt, dass er im Herbst eine neue Heizung installieren lassen will. Das dies aber auch so kommen wird, wage ich mal zu bezweifeln. Vielmehr denke ich, dass er mir „generös“ eine Mietminderung anbieten wird. Frage: Ist das angesichts des fehlenden Energieausweises und der Gesamtsituation nicht ohnehin fällig? Werde ich diese nicht auch rückwirkend einfordern können?
    zu 2.: Spielt ja im Prinzip bei 1. mit rein.
    zu 3.: Auch hier die Frage der Mietminderung bzw. was meine Möglichkeiten/Forderungsmöglichkeiten sind (außer sofort ausziehen!).

    Danke im Voraus für jedwede Hilfe!
    Schönen Tag noch…

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!