Hallo 
Ich habe folgendes Problem.
Meine Tochter bewohnte in einem Haus eine Dachwohung. Dort gab es nur DVB-T als Empfangsmöglichkeit.
Da meine Tochter Studentin ist, wollte sie natürlich einen möglichst günstigen Internetzugang, welchen es hier über Unitymedia gibt.
Im Mietvertrag stand damals "Breitbandanschluss: Direktvertrag des Mieters mit Unitymedia"
War auch alles kein Problem. Ein Unitymedia-Techniker hat einen Anschluss in die Wohnung gelegt und alles war super.
Dann schimmelte es in der Wohnung, meine Tochter wollte ausziehen.
Unsere Vermieterin hat ihr angeboten, eine Wohung im gleichen Haus anzumieten, welche eine Etage tiefer lag.
Zwar ist diese Wohung etwas teurer, aber hauptsache Schimmelfrei und keine undichten Fenster/Dachziegel.
Meine Tochter hat das Angebot also angenommen und unterschrieb zum 01.03.2015 den Mietvertrag.
In dieser Wohung ist aber auch wieder nur DVB-T vorhanden und es steht wie damals im Vertrag:
"Breitbandanschluss: Direktvertrag des Mieters mit Unitymedia"
Also ausdrücklich Unitymedia...nicht Telekom, nicht Telefonanbieter....
Es ist zwar ein (Festnetz)Telefonanschluss vorhanden, aber dieser geht nur für Telekom, Vodafon & Co.
Da Unitymedia über den Kabelanschluss kommt, nutzt ihr dies herzlich wenig.
Auch ist ein Anschluss bei anderen Anbietern mehr als doppelt so teuer.
Die Vermieterin hat eine Lösung in Aussicht gestellt diesen Anschluss legen zu lassen, woraufhin meine Tochter ihren laufenden Vertrag mit Unitymedia nicht gekündigt hat.
Einen vollen Monat hat sie nun dafür gezahlt, ohne das sie ihn nutzen konnte.
Heute war der Techniker von Unitymedia hier und wollte den neuen Anschluss legen.
Dazu ist es nötig einen Deckendurchbruch vom Dachboden aus zu machen, durch welchen das Kabel in eine Rigipswand läuft. Also vollkommen unsichtbar und technisch einwandfrei möglich und auch gängige Praxis.
Die verweigerte die Vermieterin, weil sie Angst hat, das es am Druchbruch zu Schimmelbildung kommt(?!), was natürlich ein Vorwand ist, diesen Anschluss nicht legen zu lassen.
Sie wollte das Kabel durch den Schacht der Heizungsrohre legen lassen, was aber nicht zulässig ist und natürlich vom Techniker verweigert wurde.
So weit, so (un)gut. Die Vermieterin verweigert also die im Mietvertrag genannte Möglichkeit, mit Unitymedia einen Vertag zu schließen. Zudem ist es so nur möglich, zu einem anderen Anbieter zu wechseln, was mit deutlichen Mehrkosten verbunden ist.
Was kann man da tun?
Ich würde einfach die Differenz, welche für einen Anbieterwechsel aufkommt, von der Miete einbehalten, bin mir aber nicht sicher, ob dies erlaubt ist.
Danke schonmal für Eure Tips 