Beiträge von Jek

    Danke, aber die Antworten lese ich mir tatsächlich durch, nur wurde mir keine Begründung genannt, wieso es nicht über die BKA laufen dürfe - es sei denn ich hätte diese überlesen. Bliebe dementsprechend die Frage, wie das dann abgerechnet werden sollte.

    Der "Bezahlung" bzgl. Kaffee musste ich auch nicht nachkommen, da der Elektriker seinem Bekannten (meinem Vermieter) diese "Bezahlung" angeboten hatte. Umso mehr überrascht es mich eben jetzt, dass über ein halbes Jahr später aus heiterem Himmel auf einmal Kosten hierfür auf meiner BKA auftauchen.

    Von daher sehe ich das Verhalten bzgl. "miteinander reden" nicht als Fehler bei mir (alleine). Zumal hier auch in der Vergangenheit noch andere Dinge angefallen sind, wo ich kulanterweise bspw. eine aufgrund eines Wasserrohrschadens neu verputzte Wand selbst gestrichen habe (natürlich Farbe und Pinsel selbst gekauft) und hierfür keinen Cent von meinem Vermieter verlangt habe, da meine Ansicht nämlich auch ist: "Geben und Nehmen und friedliches Miteinander", was bisher auch mit jedem Vermieter einwandfrei funktioniert hat. Leider offensichtlich nicht in diesem Fall...

    Mit anderen Worten: Es könnte sich (mit großer Wahrscheinlichkeit) um eine Kleinreparatur handeln und ich müsste zahlen. Bliebe eben nur die Frage, ob es über die BKA laufen kann/darf und tatsächlich eine Rechnung vorliegt. Eine "Verjährung" hierfür gibt es nicht?

    Ich würde dennoch dazu tendieren, dass ich frage, wieso das ohne Ankündigung erfolgt und was aus der Aussage des Elektrikers wurde, dass er zum Kaffee eingeladen werden solle als Bezahlung.

    Nochmal der Versuch der Zusammenfassung:

    Ich sollte den Betrag aus der BKA nicht zahlen, da es sich bei dem Fehler um ein Problem mit dem Schalter handelte und damit nicht meinem unmittelbaren Zugriff unterlag. Ist das korrekt? Könnte das strittig sein im Sinne von "Hätte der ******* Mieter mal besser darauf geachtet, was da los ist und alle Schalter geprüft, wären gar keine "Kosten" angefallen"?

    Die Bezahlung durch einen Kaffee ist ja leider nur mündlich zwischen den beiden Bekannten gefallen - das dürfte schwer sein nachzuweisen.

    Ich werde mir auf jeden Fall jetzt die Rechnungen zeigen lassen, würde aber gerne auf Nr. Sicher gehen, wie ich bzgl. der Bezahlung der Elektrikerarbeiten argumentieren kann.

    Danke nochmals!

    Weil Kleinstreparaturen grundsätzlich nur Instandsetzungsmaßnahmen an Installationsgegenständen umfassen, die dem unmittelbaren Zugriff des Mieters unterliegen (Stichwort: Abnutzung). Das wäre bei einem Lichtschalter der Fall, nicht aber bei einer Stromleitung.

    Das wäre ja genau strittig in diesem Fall, oder? Man könnte zum Einen argumentieren, es sei ein Bedienerfehler (Schalter in Mittelstellung), zum anderen sagte aber ja auch der Elektriker, so wie dieser Stromkreis geschalten sei, würde man das heute nicht mehr machen. Ist die Lage so klar, dass ich das nicht bezahlen müsste und kann das nun nach so langer Zeit über die Betriebskostenabrechnung eingefordert werden?

    Erstmal euch allen herzlichen Dank für eure Antworten!

    Wenn ihr schreibt, dass Reparaturkosten in der Nebenkostenabrechnung (in diesem Fall nennt es sich Betriebskostenabrechnung, wenn das etwas zur Sache tun sollte) nichts zu suchen haben und ihr das nicht zahlen würdet, auf was begründet sich das dann?

    Das "Problem" ist, dass ich tatsächlich eine Kleinreparaturklausel bis 80€ im Vertrag habe. Was mich nur extrem ärgert ist, dass diese Position jetzt auf einmal so versteckt nach über einem halben Jahr ohne weitere Hinweise auf der Abrechnung erscheint. "Verjährt" so etwas irgendwann?

    Komme ich da irgendwie drum herum? Denn wie du, sense, schreibst, würde auch die Kleinreparaturklausel nicht greifen - wieso?

    Hallo Zusammen,

    ich hoffe, ihr könnt mir bei folgendem Problem weiter helfen.

    Und zwar geht es darum, dass ich letztes Jahr das Problem hatte, dass meine Lampe im Schlafzimmer nicht mehr ging. Ich dachte zuerst, dass die Lampe kaputt wäre, ging los und kaufte eine Neue. Die ging auch nicht, also bin ich mit dem Phasenprüfer dran gegangen, der nicht ausschlug, weswegen ich dachte, dass es ein Problem mit der Leitung sein müsste und meinen Vermieter informierte.

    Der kam mit einem Bekannten/Freund, der Elektriker ist (besitzt wohl auch ein Unternehmen), der sich die Sache ca. 20 Minuten ansah und alles prüfte. Am Ende lag es daran, dass in dem Zimmer 3 Lichtschalter sind, welche alle die Deckenlampe steuern und einer davon in einer Mittelstellung hing, wodurch der Stromkreis quasi unterbrochen war. Der Elektriker meinte damals, dass man das heute so nicht mehr machen würde mit dem Stromkreis und es schon blöd gelaufen sei.

    Mein Vermieter ging damals mit den Worten, dass ich das ja eigentlich zahlen müsste, sein Bekannter meinte dann aber, dass er ihn eben zu einem Kaffee einladen solle und damit war die Sache für mich eigentlich erledigt.

    Nun erscheint allerdings in der Nebenkostenabrechnung auf einmal unverhofft genau eine Position hierfür. Ist das rechtens oder war das ein Mangel, den der Vermieter eigentlich sowieso beheben musste?

    Danke für eure Hilfe!

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