Beiträge von Gawain

    Hallo,

    folgender Fall:
    Ehepaar (Person A und Person B) mit Kind (Person C) mietet Wohnung in den 1980ern. In dem Mietvertrag steht, dass bei Untervermietung, der auch der Einzug von Angehörigen und Verwandten gleichzusätzen sei, ein Zuschlag von 10% der Gesamtmiete pro Person und Monat vereinbart ist.

    Kind (Person C) wohnt mit Eltern die ganze Zeit in der Wohnung und 2015 zieht Ehefrau von Person C (Schwiegertochter von Personen A und B) in die Wohnung.
    Die Schwiegertochter bezahlt keine Untermiete an die Mieter (Person A und B) und hat auch kein eigenes Zimmer sondern wohnt zusammen mit ihrem Ehemann im Zimmer ihres Ehemanns (Person C), der ja schon seit den 1980ern das Zimmer hat.

    Der Vermieter verlangt nun einen Zuschlag von 10% der Gesamtmiete.

    Hinweis zu den Nebenkosten:
    Diese sind auf Fläche (Quadratmeter) berechnet, nicht auf Personenanzahl.

    Ist das rechtlich in Ordnung?
    Ich hörte, dass bei nahen Familienmitgliedern solche Zuschläge rechtlich nicht gültig seien und angeblich auch pauschale Zuschläge rechtlich nicht gültig seien, sofern der Vermieter diese nicht genau begründet (welche zusätzlichen Kosten entstanden sind).

    Was meint ihr?
    Wie ist die Rechtslage?

    Schöne Grüße,
    Gawain

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