Beiträge von Kite

    Habe ich bereits gelesen, ja absolut.

    Dennoch: Kann Eigenbedarf nicht erst dann geltend gemacht werden wenn SÄMTLICHEN Mietern gekündigt wird? Ist die Kündigung überhaupt geltend wenn diese ohne offizielles Datum einfach vor der Tür liegt, sozusagen?

    Außerdem würde mich noch folgendes sehr interessieren: Wie sieht es denn nach einem Widerspruch aus bzw wie geht es da weiter? Wiedersprochen werden würde unter Berufung auf nicht zu rechtfertigende Härte: Geringes Einkommen des Mieters UND bevorstehen eines wichtigen Examens/Studienabschlussprüfung.

    Zitat


    Die gilt erst ab 5 Jahre Wohndauer

    Richtig, aber was ist mit §573a, aufgrund dessen sich die Kündigungsfrist auf 6 Monate verdoppelt? Weswegen würde dies nicht gelten?

    Zitat


    WG ist ein Begriff den das Mietrecht nicht kennt. Wenn ich das recht verstehe gibt es einen Hauptmieter deren Mieter Ihr seid.

    Dann geht Euch die Auflösung der sog. WG nichts an. Das könnte der Hauptmieter, Euer Vermieter, ganz allein machen in dem er seinen Mietvertrag kündigt.

    Unser Hauptmieter (nicht der HauptVERmieter) bleibt selbst in der Wohnung und kündigt nur die Untermietverträge.

    Hallo liebe Mietrecht-Hilfe Mitglieder,

    leider hängt bei uns in unserer Studenten WG der Haussegen schief.

    Verantwortlich dafür sind die unmöglichen Umstände unter denen uns (2 von 3 Mitbewohnern) unser Hauptmieter kündigen möchte, da er mit seiner Freundin zusammen in der Wohnung wohnen möchte.

    Zur Wohnsituation: Wir wohnen zu viert mit unserem Hauptmieter (der nicht der Eigentümer ist) in der WG. Die Zimmer, die wir bewohnen sind alle unmöbliert gewesen.
    Wir Zwei haben beide unbefristete Untermietverträge. Die Dritte hat keinen schriftlichen Mietvertrag, wird aber auch nicht gekündigt. Wir zwei wohnen einmal seit einem Jahr (angegebene Frist in der Kündigung: 3 Monate) und einmal seit 7 Jahren (angegebene Frist: 6 Monate) in der WG.

    Zur Kündigung: Diese wurde ohne Poststempel wahrscheinlich in der Nacht des 3. auf den 4.Werktages des Monats vor unsere Zimmertür gelegt. Wir haben das Schreiben erst am nächsten Tag bzw. nach Wochen "erhalten", weil eine Person von uns nicht da war.
    Grund für die Kündigung: Eigenbedarf.

    Kurz dazu sagen muss man, dass wir drei uns gut verstehen, der Hauptmieter allerdings mit einer Person von uns öfters Streit sucht und wir dem Hauptmieter deswegen eher aus dem Weg gehen. Es geht dem Hauptmieter auch darum, die Untermieter gegen neue Untermieter auszuwechseln, mit denen er sich besser versteht.

    Zur Person, die erst seit einem Jahr in der WG wohnt: diese schreibt gerade ihren Bachelor und der Auszugstermin liegt eineinhalb Monate vor der Abgabe/Prüfung. Der Hauptmieter weiss davon, hat aber schon in mehreren Mails betont, dass er an dem Termin nichts mehr ändern will (weil sich die WG der Freundin auflöst) auch wenn der Auszug nach dem Bachelor sehr wahrscheinlich wäre.
    Außerdem ist die WG sehr billig, was für die Studentin/Bafög-Empfängerin wichtig ist.
    Der Hauptmieter bewohnt übrigens zwei kleine Zimmer, weswegen es aus unserer Sicht möglich wäre, dass die Freundin dort vorrübergehend einzeihen könnte.

    Ausziehen möchte der Hauptmieter nicht, eben weil die WG so billig ist...
    Wir wären ja bereit auszuziehen, aber nicht zu den festgesetzten Terminen, wir würden gerne 6 Monate Frist geltend machen, denn wir zweifeln an der Eigenbedarfserklärung, wenn nicht die komplette WG aufgelöst wird (und neue Mitbewohner im Gespräch sind) - dazu finden wir allerdings keine eindeutige Rechtssprechung im Internet. Die fristgerechte Zustellung würden wir auch anzweifeln - das bringt uns aber nur einen Monat.

    Wir hoffen, Ihr habt hierzu ein paar Vorschläge für uns, wie wir diese Situation handhaben können.

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