Beiträge von Azze

    Sowas ist genau das richtige für mich, dabei könnt ich an die Decke gehen. Ist ne Sauerei vom Vermieter klare Sache. Aber wieso lässt man sich auf sowas nur ein ? Sei froh das nur ne Grundreinigung berechnet wurde und der nicht noch diverse Löcher im Parkett "gefunden" hat. Oder wenn er hganz dreist wäre, mal den Wasserhahn aufdrehen und dir das in die Schuhe schieben, wär ne gratis Sanierung für ihn. Das würde die Kaution ab er nicht decken , daher wurds wohl nicht gemacht.

    Seh es als Lehrgeld und beim nächsten mal , nicht hinhalten lassen.

    Klagen lohnt nicht für die 100 Euro. Oder haste ne Rechtschutzversicherung ? Erfolg ist ohnehin nicht garantiert. Bilder sind schön, aber ne Unterschrift auf nem Übergabeprotokoll wäre eindeutig


    Grundregel fürs Leben ! Vertraue niemanden wenn es um dein Geld geht !!! Da wirste immer draufzahlen müssen

    Die intelligenten Fragen nehmen kein Ende.

    Ich werde jetzt ignorieren. Früher oder später ist er sowieso weg vom Fenster.

    Lieber Kolinum in meinem Posting ist kein einziges Fragezeichen zu sehen. Aussagen könnte dies , das es keine Frage war !!! Recht überheblich von dir anzunehmen das jeder hier Fragen stellt auf die du dich genötig fühlst zu antworten. Wenns zuviel Mühe macht, lass es doch einfach

    Ja ignorieren wäre eine Möglichkeit :) dies würdest du aber nicht tun, dafür regste dich viel zu gerne auf.

    Wenn andere Mieter zu mindest zum Teil mal ne Erlaubniss für die Haltung eines Hundes bekommen haben, darf man dir dies nicht verwären. Katzen sind meist trotz Verbot von Tierhaltung im Haus weniger ein Problem. Allerdings wenn es Freigänger sind die alles vollkoten könnte es Probleme geben. Ebenso bei sehr vielen Tieren, aber 2 sind wohl noch ok. Wenn es keien Geruchsbelästigung gibt und sonst keiner sich gestört fühlt sollte das ok sein.

    Zur Sicherheit lass die Nachbarn unterschreiben das sie damit kein Problem haben, wenn auch du Katzen hälst. Dann kann der Vermieter ansich nix gegen sagen.

    Leider urteilen die Gerichte was Katzen angeht sehr unterschiedlich.


    und Katzen können extremst stinken, wenn man sich nur so drum kümmert. Jemand den ich kenne hatte eine Katze und die Wohnung konnte man nicht betreten ! Es stank bereits unten beim reinkommen ins Haus nach Amoniak. Absolut ekelhaft... Wegen so Leuten gibts was Haustierhaltung angweht eben oft Probleme

    Ach und womit die Dame der Hausverwaltung mich auf die Palme bringt, ist dieser Verrechnungscheck. Da muss ich nun extra für zur Bank rennen, natürlich blöde weil sich deren Öffnungszeiten mit meinen Arbeitszeiten beißt. Dann noch ne Woche warten bis das Geld aufm Konto ist. Warum überweißt die Hausverwaltung nicht einfach grrr

    Grundlegend habe ich mein Anliegen hier nicht gepostet weil ich dringend Rat bräuchte. Da ich mal wieder Guthaben erstattet bekomme isses jetzt auch nicht so schlimm wenn das ein odere andere unbeantwortet bleibt. Schade isses dennoch, denn ich poste hier doch für E U C H !!! Damit hier Leben rein kommt :) und ihr mit fachlichem Spezialwissen glänzen könnt.

    @ Kolinum - Danke für deinen Beitrag , auch wenn er absolut wertfrei war und sry für meine teils "direkte" Wortwahl. Bezugnehmend auf das WTF. Machen wir nen Deal ? Du sparst dir die Posting mit "Fragen Sie einen Anwalt oder frag die Hausverwaltung, frag den Vermieter" etc. Denn diese Antworten brauch kein Mensch :) Dann könnt ich mir vielleicht auch mal das ein odere andere verkneifen.

    @ Hamburg - Mit deiner Berechnung haste vollkommen Recht, bin auch ich noch drauf gekommen. Jedenfalls mal diverses durchgerechnet und als ein Wert von 27 rauskam, sah es dann plausibel aus. Nur warum zur Hölle kann die Hausverwaltung dann nicht einfach 27 Personen angeben ?

    @ Berny - Kein Kommentar :)

    @ Leipziger - vielleicht etwas arg zünisch die Bemerkung mit dem Platz... aber ich mach dir deswegen keinen Vorwurf ;)

    und der Andreas hat sowieso immer Recht :)


    Fast hätte ich das obligatorische Verbessern von Beiträgen anderen vergessen.. Tragbare Feuerlöscher sind alle 2 Jahre zu warten und nicht alle 3 ..... Im übrigen sind im Wohnhaus keine Feuerlöscher vorhanden, die stehen nur in der Gewerbeeinheit ! Somit hätte ich wohl schon Grund dies zu bemängeln. Hier geht es immerhin um meinen wie ich finde zu unrecht erhobene Anteil in Höhe von 29 Cent !!


    Ich muss einfach was finden :) weil die gute Hausverwaltung im letzten Jahr bereits gute 50 Euro zuviel von mir kassiert hatte. Leider hab ich da nicht kontrolliert oder zu spät. Daher auch wenns nur 29 Cent sind , drück ich denen noch einen rein

    Als Hauptmieter haftet man schonmal grundlegend für alles was so angestellt wir, ob Tante Ulla die RotweinBowle umgekippt hat, oder Onkel Erwin total hackendicht in die Blumenkübel des Nachbarn kotzt. oder anderes :)

    Da isses vollkommen egal welche mündlichen Absprachen mit eventuell anderen "Mitmietern" getroffen wurden.

    Das ist dem Vermieter ebenfalls schnuppe, dich kann er belangen und wird dies auch tun

    Derartige Knebelverträge halte ich grundlegend für unwirksam. Eine Mieterhöhung innerhalb der ersten 2 Jahre halte ich für ohnehin unrealistisch. Es können immer geänderte Lebenssituationen auftreteten die eine Kündigung der Mietwohnung nötig machen. Ist doch keine Pacht auf 30 Jahre oder so....

    Im Fall der Fälle könnte ich mir sehr gut vorstellen das ein Gericht dieses Kündigungsverbot für ungültig erklärt.

    114 Euronen für 50m² + 17m² Gästezimmer an Heizkosten also unter 70m² ist durchaus nicht grad wenig ! Aber gut das liegt ja an jedem selber. Aber auch bei kalten Wintern kam ich bei der Wohnungsgrösse mit 60-70 Euro hin und das sogar mit Madame Frostbeule und nem kleinen Kind die nicht geizig waren was am Thermostat drehen angeht.

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    So die NKA Abrechnung von 2014 aus der alten Wohnung ist da, mich wundert allerdings die abweichenden Berechnungen im Vergleich zum Jahr davor. Habs mal eingesannt.

    Große Frage für mich ist, wie kommt die Hausverwaltung auf die Gesammtanteile von 9887 bei den Geschichten die Personenzahl abhängig berechnet werden??? Hat jemand ne Erklärung ?


    Was auch auffällig ist, die Sache mit Wartung der Feuerlöscher, wurde im letzten Jahr zwar auch aufgeführt aber nicht berechnet. Und die m² die bei dem Posten als Gesammt angegeben wird, ist die "mit" dem Gewerbeteil im EG , der vorher nicht mit aufgeführt wurde. Heißt also ich muss für die Feuerlöscherwartung der Gewerbeeinheit zahlen ! Mein das sind jetzt nur paar Cent aber wtf :) wo simma denn hier :)


    Und dieses Umlageausfallwagniss von 2% auf alles nervt mich. OK das ist ne Wohung die gefördert wurde. Daher kann das beerechnet werden. Aber die gute Hausverwaltung hat von mir eine Barkaution bekommen, die erst nach Auszug und zwar Wochen nach Auszug zurückkam. Daher ist dieses Ausfallwagnisszeugs unnötig.

    war selber 19 Jahre lang Mitglied einer Genossenschaft und kann kaum was Negatives dazu sagen, ausser das die bei den Mietpreisen seit einigen Jahren enorm angezogen haben. Dafür aber gab es auch früher nie große Probleme. Keine assozialen Nachbarn, wenn es Mängel gab , wurden die nach Meldung umgehend behoben. Die Anteile wurden verzinst, es gab also jedes Jahr bischen was zurück. Umziehen in die Wohnung die der Nachbar freigemacht hatte, war auch fast nie ein Problem. Obwohl bei kompletter Neuvermietung mehr Miete rauszuholen wäre. Die Objekte wurde immer gut gepflegt, saniert und modernisiert. NIcht wie bei der diversen anderen Vereinen , die aufkaufen und dann die Wohnungen verroten lassen.

    Den ganze Scheiß den ich mir seit dem ich nichtmehr in einer Genossenschaftwohnung lebe, mit den Privatvermietern antun muss, gabs da nie !

    Welchen Energieverbrauch hat die alte Kiste denn ?

    Also grundgelend kann man sagen das ein neuer Umluftherd sicherlich energieeffizienter Speisen erwärmt als eine alte Kiste ohne Umluft mit uralten Heizstäben. Ceranfelder und besondern Induktionsplatten sind auch besser als ne alte Gusseisenkochplatte.

    Nur sowas muss der Vermieter nicht bedenken, die Stromkosten zahlt ja der Mieter. Je nach Nutzung und vorraussichtlicher MIetdauer, kann sich die Neuanschaffung eines moderen Gerätes aber nach einigen Jahren bezahlt machen.

    Hattet ihr nicht die gleiche Kinderstube "Genossen" ??

    Glück und Frieden sei beschieden
    Deutschland, unserm Vaterland.
    Alle Welt sehnt sich nach Frieden,
    Reicht den Völkern eure Hand.
    Wenn wir brüderlich uns einen,
    Schlagen wir des Volkes Feind!
    Laßt das Licht des Friedens scheinen,
    Daß nie eine Mutter mehr Ihren Sohn beweint.

    in dem Sinne : Piep Piep Piep wir haben uns alle lieb !

    P.S. Legionellenprüfung steht auch auf meiner NKA aber Betrag 0,00.

    Jep Berny ist von Vorteil wenn man nicht nur dummer Mieter im privaten ist, sondern auch technischer Dienstleister im beruflichen, da sowohl als Servicetechniker der Wartungen, Reparaturen und INstallationen durchführt, wie auch im kaufmännischen der , entsprechendes dokumentiert, PLäne erstellt , beauftragt, kontrolliert und den gewerblichen Mietern das ganze als absolut konform verkauft. Das einzige was ich leider bisher nicht durfte ist , die entsprechenden Zahlungen zu kassieren und das Budget zu verwalten. Dafür wird dann jemand bezahlt der ansich nur unterschreibt was ich dokumentiert habe. Nennt sich dann Objektleiter... diesen Posten könnt man sich echt sparen find ich. Naja dafür muss der aber auch den Kopf hinhalten wenn was nicht passt ^^

    ich gehe davon aus das du ohnehin bereits bezahlt hast, daher kannst du deine Bedenken gerne mitteilen. Aber richtig liegst du dann in der Annahme das der VM nicht drauf reagieren wird :)

    NUn ist wieder der Rechtsverdreher gefragt, wann ist was eine Instandhaltung und wann noch Wartung.

    Zitat Wiki

    "Als Wartung werden gemäß DIN 31051 (Stand 2003) Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates der Betrachtungseinheit verstanden. Sie wird während der Nutzung eines Objekts angewandt. Die Wartung wird nach technischen Regeln oder einer Herstellervorschrift durchgeführt (zum Beispiel nach einer bestimmten Laufleistung oder Zeitdauer, dem Wartungsintervall). Damit wird im Rahmen der Kaufentscheidung bereits der Umfang der Wartung (und damit deren Betriebskosten) festgelegt. Zu unterscheiden ist die Instandhaltung. Wartung ist - wie Instandsetzung und Inspektion - Bestandteil der Instandhaltung. Diese kann in Art und Umfang vom Betreiber/ Instandhalter nach seinen Vorgaben gestaltet werden."

    Laut dieser Definition ist die Wartung dann ja nicht umlagefähig weil die Wartung ja Bestandteil der Instandhaltung ist, Instandhaltung ist aber Vermietersache und nicht umlagefähig. Da kann man sich dran aufgeilen wie man will.

    Fakt ist was als "Wartung" in den NKA steht musse zahlen. Ne Reparatur und Ersatzteile rechnet jeder VM auf die Wartung drauf, denn er muss die Rechnungen ja grundlegend nicht jedem Mieter haarklein vorlegen und die "dummen" Mieter zahlen in den meisten Fällen eh. Wer fragt schon nach den genauen Rechnungen , selbst wenn wer kann das alles nachvollziehen ?

    Bin selber im Facilitymanagment tätig und was da alles wo reingerechnet wird, wo es nicht drin sein sollte ist schon lustig. Solange der Mieter es hinnimmt alles prima

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