Beiträge von Azze

    Demontieren und zwar gaaaaanz sorgsam , sonst darftse nachher noch für Beschädigungen an der Fassade aufkommen. Ob das Dingen nach VDE Schlagmichtot montiert und verkabelt wurde , was ich mal grundlegend bezweifel, ist vollkommen Belanglos. Vermutlich noch vom allgemeinstrom abgegriffen etc.... also da nehm den Rat aus dem Forum besser mal an :)

    Tjo so ist das eben im Mietrecht. In dem Fall haste hoffentlich die Schlüssel erst abgegeben als wirklich der Mietvertag ausgelaufen ist halt am 30.11 und kein Tag früher.
    Jetzt da irgendwie zu klagen oder so , wird nur unnütz Geld kosten. Das Mietrecht ist da klar geregelt was Kündigungsfristen angeht. Das sieht auch jeder Richter so. Der VM ist nicht verpflichtet gestellte Nachmieter anzunehmen und kann auf die Einhaltung der Kündigungsfristen beharren.

    Steht im MV das Tierhaltung nur mit Erlaubniss des VM machbar ist ? Ja da kommts auf die Formulierung an, wenn Tierhaltung grundlegend verboten ist , ist dies unzulässig und hinfällig. Aber vermutlich wirds schon passend formuliert sein. Hab jedenfalls seit Ewigkeiten keinen MV mehr gesehen der eine unzulässige Formulierung hatte.

    Naja dann kann der Vermieter leider Gottes eine Kündigung erwirken, nicht nur weil unerlaubt Hunde gehalten werden, das würde wohl vor Gericht nicht ausreichen. Da muss schon mehr kommen, Ruhestörung, Geruchsbelästigung, Aggressive Hunde etc.

    Die Standard Abmahnungen etc sind da eben nur der erste Schritt.

    Also umziehen, beim nächsten mal vorher klären was geht und was nicht. Oder bis zum bitteren Ende (was auf den Auszug hinauslaufen wird , denn Gründe werden gefunden, oder kreiert) vor Gericht streiten. Kann ja auch was feines sein


    Meine persönliche Erfahrung mal am Rande :

    Hatte 6 Jahre lang einen Labrador in der Wohnung gehalten, mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters und ich bin auch im Haus rumgegangen und habe alle Mieter gefragt ob sie damit einverstanden wären, bis auf eine haben alle unterschrieben. Dann zog im EG eine neue Familie ein und die schafften sich "OHNE ZUSTIMMUNG" einen Hund an, dieser war agressiv und bellte sehr oft spät Abends bis in die Nacht rein, da er alleine gelassen wurde (Schäferhundmischling scheinbar). Meiner war 6 Jahre lang immer lieb und ruhig. Nie wurde sich über meinen beschwert.
    Weil die dusselige Kuh über mir, dann plötzlich der Meinung war, das meiner ja bellen würde und sie mal fast gebissen hätte, kamen dann böse Briefe des Vermieters in meinen Briefkasten. Die Omi über mir war eh nicht mehr ganz sauber, beide Hunde waren halt schwarz , nahezu gleich groß und wenn man die Tür aufmacht und Gebelle hört kommts na klar von der Etage drunter und nicht vom neuen Problemköter ausm EG. Das mein Hund 6 Jahre bereits dort lebte und nie störend des Nachts gebellt hat war dem Vermieter wohl egal. Der musste halt reagieren und schreibt dann eben paar Briefchen. Ging paar Monate so mit androhen von Kündigung etc. Mir wurds zu blöde der kranken Dame das Gegenteil beweisen zu müssen und gesalzende Antwortsschreiben an den Vermieter zu formulieren. Also bin ich umgezogen. Aber ich lies es mir nicht nehmen paar Wochen nachdem ich dort nicht mehr wohnte meine ehemaligen Nachbarn zu besuchen und vor allem die Dame von oben und mal nach dem Geräuschpegel zu fragen. Siehe da , das Bellen war immernoch da !!! Och welch Überraschung :) hab der dann nur noch "geruhesame Nächte gewünscht" hoffentlich zieht noch son Kleffer in meine alte Wohnung ein :)

    Psychische Probleme kam in dem Text ja nun etliche male vor. Was auch die verworende Geschichte erklärt.

    Tip von mir, geh vorerst in eine Psychatrie, Notaufnahme und krieg den Brei im Kopf geregelt. Dann in 1-2 Jahren vielleicht kannste mal wieder ne Wohnung suchen.

    Sry ... normal würde ich sowas nicht sagen. Mietrechtlich gesehen gibts zwar was zu klären... aber das sind Peanuts. Wichtiger wäre das eigentliche "Dingen" geregelt zu kriegen.

    Und wieder so ein Spinner.

    Du bist nicht in der Lage für deinen eigenen Lebensunterhalt sorgen. Dennoch willst du uns hier erklären, wie die Welt funktioniert. Wir haben dir sogar deine Stromheizkostennachzahlung von 5300 Euro bezahlt. Diese hohe Summe ist nur Zustande gekommen, weil du völlig unbedacht drauflos geheizt hast, obwohl du wußtest dass Heizen mit Strom teuer ist. Den Stromverbrauch muss man übrigens nicht schätzen, man kann ihn ablesen.

    Gruss
    H H

    Ach was hab ich das vermisst. Beleidigungen und Mutmasungen was die Erwerbstätigkeit von Fragestellern in diesem Forum angeht. Klar mal proforma von Herrn High Society Hamburg angenommen das alles Hartz4 bezieht und WLAN gratis bekommt, der mal ne Frage in nem Forum stellt. Logisch das der Jenige auch zu blöde ist richtig zu heizen, volle Pulle halt... zahlt ja das Amt :)

    Deine Äusserungen zum aktuellen Geschehen in Deutschland was Unterbringung etc angeht, möcht ich zu gerne mal hören.

    Joa, weil es offenbar vielen Leuten schlicht zu mühsam ist bspw. in Foren ihre Meinungen auch fundiert zu begründen, lieber etwas rumtönen ubewiesene Behauptungen aufstellen um Postings zu sammeln und sich dann "Erfahrener Benutzer" nennen ^^

    Entschuldigung, ich wollte hier ganz sachlich eine Thematik diskutieren, keine Ahnung in welches Fettnäpfchen ich getreten bin um mir Vorwürfe des Jammerns vorhalten lassen oder offensichtliches Offtopic durchlesen zu müssen "Dir kann sehr fachmännisch geholfen werden: Da gibt es Leute, die nennen sich Fachanwalt für Miet- und Immobilienrecht und warten auf Leute wie Dich, denen sie gutes Geld für Beratungen oder Rechtsstreitigkeiten abknöpfen, um ihre Fincas oder Chalets zu finanzieren..."

    Wie schon erwähnt beziehe ich HLU da meine Rente keine 50,- beträgt, die Beratung gibts also quasie gratis auf Schein, wie auch die Prozesskostenhilfe wenn Aussicht auf Erfolg besteht ... genauso wie die Stromkosten.

    Weder Grund zum Jammern also noch mich weiter auf irgendwelche Unsachlichkeiten einzulassen.

    ENDE und CLOSED

    Dafür ein klares LIKE von mir ^^ begründen werde ich das Like vorerst nicht, aber da ich nun den Rest des Treds gelesen habe, wird das wohl noch folge KOmmenatre auf sich ziehen... dann wird Begründet ... klar und besorgt Deutschlich :)

    Hier heißt es ganz lapidar, angemietet wie gesehen. Der Vermieter muss hier nichts in Bezug auf Beheizbarkeit der Wohnung ändern. Den Mietern bleibt aber frei gestellt auf eigene Kosten Öfen o.ä. anzuschaffen, vorausgesetzt es liegt z.B. Gas im Haus, bzw. es sind zulässige Kamine vorhanden.

    Der Vermieter ist wärend der Heizperiode ab Oktober absolutestestenstensen überhaupt dazu verplichtet dem Mieter eine Mietfläche zur Verfügung zu stellen die bewohnbar ist, heißt unter 18-20 Grad geht nix !!! unter 18Grad 100% Mietminderung !!

    Woher soll denn ein Mietinteressent wissen das der olle Holzofen nicht mal ausreicht um den Kaninchenstall vorm einfrieren zu bewahren ???

    Also Sry Mainschwimmer, da spricht wohl der Vermieter einer Wohnung mit naja geringerem Flair :) und da muss ich mal ganz salop sagen ... Schwachsinn !!! Gekauft wie gesehen gilt vielleicht bei ner Hochzeit in der ehemaligen DDR (jubel sind ja nun schon 25 jahre vereint) ... aber nicht im Mietrecht der BRD.


    Ach und vorab schonmal sry, hab nicht den ganzen Tread gelesen. Die Aussage reichte für eine Berichtigung

    6 Monate Zeit um sich nach was neuem umzusehen. Immerhin ... in der Zeit sollte schon was zu finden sein. In einem recht kleinen Häuschen, wo der Vermieter selbst mit drin wohnt, kannste von ausgehen das irgendwann ne Eigenbedarfskündigung eintrudelt. Da hat der Sohnemann Nachwuchs bekommen und die suchen was, oder Oma muss gepflegt werden. Was auch immer.....

    Ohne jetzt groß zu erzählen das du ja schoon seit Monaten hättest die Miete kürzen können wegen der "Bauarbeiten" und überhaupt... Erfahrungsgemäss endet es so das der Mieter der nicht raus will doch raus muss, das kostet massig Geld und Nerven. Wer will das ?

    Ich würde mir was neues suchen, aber dann sowas wie die Schönheitsreparaturen die vielleicht fällig wären nicht erledigen und auf den Vermieter abwälzen. Der wird ja wohl eh sanieren wollen. Das nur unbedingt genau schriftlich festhalten !!!!

    Das sag ich nun in der Annahme das es ne ganz normale 50-60 m² Wohnung ist und preislich im Mittelbereich liegt. Wenn du allerdings ein 130m² Loft für 590 Euro warm hattest dann würd ich auch bis vors BGH gehen um drin bleiben zu können :)

    so überflogen scheint das schon in Ordnung, kein Posten ist übermässig teuer. Ich würde bei Kabelanschluß sogar sagen sehr günstig. Hier kostet der ca 18 Euro monatl. Da biste mit den ca 11,5 Euro echt günstig unterwegs. Im Schnitt 85 Euro Euro NK. Ist bei den Leistungen wie Gebäudereinigung (was wohl Treppenhausreinigung heißen soll), Hauswart etc vollkommen ok. Musste halt mal mit der NKA aus dem Vorjahr abgleichen. Wenn da gravierend was teurer wurde , lass dir die Rechnung zeigen.

    Was allerdings etwas stutzig macht ist das alles auf Fläche gerechnet wird. Wenns auch so im MV steht das alles auf Flächenanteil umgelegt wird ok. Ist aber nicht unbedingt bei allen Posten immer so üblich....

    Was fürn Gewerbe ist denn noch im Objekt ? Denn darauf wird ja hingewiesen

    Wie im Anhang zu sehen wird die Instandhaltung in meinem MV auf den Mieter umgewälzt. Interessant ist die Formulierung und genaue Auflistung der Gegenstände. Alle geannten Einrichtungen sind zu "pflegen" bei anfallen aber auch die Kosten der Instandsetzung/haltung zu übernehmen. Von vertragsgemässem Gebrauch oder häufigem Zugriff des Mieters ist nicht die Rede, ebenfalls spielt das Alter der Anlagen und Zustand zu Mietbeginn keine Rolle. Auch Dinge wie die Etagenheizung sind so wie ich das verstehe mit in meiner Pflicht.

    Was meint ihr dazu ?

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    Dann was grundsätzliches, dazu fand ich keine Antwort im Netz. Wenn eine Kleinreparatur zulässigierweise auf mich umgewälzt wurde, in welchem Zeitraum muss diese abgerechnet werden ?

    Was im Post #1 auf Seite 2 steht halte ich für ungültig.

    Dort wird das Mitglied immer entweder zu den Schönheitsreparaturen genötigt , egal ob fällig, nötig oder nicht, egal bei welcher Mietzeit. Sollte man dies nicht tun muss man in jedemfalle anteilig zahlen. Das stellt meiner Meinung nach eine unhaltbare Regelung dar. Wie soll das auch berechnet werden ? Wird Malermeister XY dann angefordert um ein Angebot zu erstellen ?

    Renoviert man die Wohnung komplett bei Auszug obwohl die Frsiten noch nicht abgelaufen sind, zahlt die Genossenschaft dem Mitglied ja auch keinen Ausgleich. Man wird lediglich von den anteiligen Zahlungen befreit.

    Sry aber das kanns nicht sein und ein Richter würde dies sehr wahrscheinlich ebenfalls so sehen.

    Sry in dem Fall kann ich dir auch nur raten einen Fachanwalt aufzusuchen der dir diese Frage beantwortet.

    Ich denk ja , das die Mieterhöhung anzuerkennen wohl das kleine Übel wäre. Die kommt ohnehin, im besten Fall nach Abschluß des Verfahrens in erneuter aber korrekter Form.

    Dafür das ganze Theater dann ? Das meine ich


    ... und da wundern sich die Leute, wenn manche Vermieter keine Aussländer haben wollen...:eek:

    den Kommentar kann man sich denken Berny aber nicht schreiben :) In meinem Haus wohnen aber auch nur Einheimische. Mein VM ist da wohl ähnlich drauf. Möchte mich da aber von distanzieren, denn dafür gibts auch echt genug "Deutsche" in der Gegend die sich nicht grade als leise , umgängliche Mieter bezeichnen lassen. Jede Kultur hat nunmal eine Unterschicht, vollkommen egal wo die Wurzeln liegen.

    Hier gehts doch nur darum das jemand dachte er könne sich die Maimiete sparen, dies aber leider nicht geklappt hat (da offiziell kein Nachmieter gefunden wurde) und nun verhindern will das der VM event doch schon neu vermietet hat und doppelt Miete kassiert. Wird aber nicht so sein denke ich, schau doch einfach mal bei der alten Wohnung vorbei wenns dich interessiert. An der Tatsache das du die Maimiete zahlen muss ändert dies aber nichts. Ansich isses auch nicht unüblich bereits vor offiziellem Mietende die Schlüssel zurück zu geben wenn man ohnehin bereits in ner anderen Wohnung ist.

    Also was erhoffst du dir dadurch ? Willste es den Nachmietern falls es welche gibt, versauen , schon ne woche früher mit der Renovierung anzufangen ? Dem Vermieter tuste damit nicht weh

    Bist du Hauptmieter und deine Freundin nur mit als dort wohnend eingetragen ?
    Mitglied in einer Wohnungsbaugenossenschaft ? (Da gilt der Vertrag nur für das Mitglied) .

    Sonst wäre es in der Tat nötig euch beide im Schreiben zu nennen bzw anzuschreiben.

    Dies sagt google dazu "Fehler: Sie haben das Mieterhöhungsschreiben nur an einen Mieter adressiert, obwohl mietvertraglich mehrere Personen als Mieter bezeichnet sind.

    Rechtslage: Da Sie die Mieterhöhung von allen Mietern einfordern, müssen Sie auch alle Mieter anschreiben, die im Mietvertrag als Partei bezeichnet sind. Bei Ehepartnern genügt die gemeinsame Adressierung.

    Zwar können Sie den Fehler noch im Gerichtsverfahren korrigieren, riskieren dann aber, dass Sie die Verfahrenskosten auferlegt bekommen."

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