Beiträge von Azze

    Wenn man etwas nicht kann , gibts ein paar Möglichkeiten.

    1. Man lernt es, Bücher, Kurse, Seminare, Internet
    2. Man bezahlt andere für den Job
    3. Man verkauft die Hütte , steckt das Geld in eine andere Unternehmung die einem eher liegt, Hotdogstand oder so

    Ein Netzwerk kann man gegen ungewollten Zugriff schützen, das fängt schonmal mit nem Netzwerkschlüssel an (am besten nicht der der auf der Unterseite des Routers steht :) , Passwörter, Ports sperren, IP´s sperren, Gastzugang einrichten der nur surfen kann, aber nichts downloaden. Da haste 100 Möglichkeiten.

    Aber wenn der munter Musik illegal läd, bist du als Inhaber der der auf den Abmahnungen steht und zahlen soll !!!! Man ist eben aktuell noch dazu verpflichtet sein Netzwerk gegen unbefugtes Benutzen zu sichern, tut man dies nicht darf man dafür gradestehen was über den Anschluß läuft. Ruf bei deinem Anbieter an, die können dir fix am Telefon erklären was du einstellen musst damit der Mitbewohner wo anders saugen gehen darf aber nicht über dich.

    Die Kündigung müsst ihr auch spätestens morgen unbedingt zustellen !!!!! Nur ein Tag später und ihr hängt noch nen MOnat länger im Vertrag.

    Ist jedoch im Mietvertrag geregelt das man nicht vor Vertragsbeginn kündigen kann , dann könnt ihr erst zum 31.10 kündigen und müsst drei Monate Miete zahlen. Würd trotz Feiertag heute noch die Kündigung reinbringen . Nicht das die gleich morgen mit dem Umbau beginnen und Material gekauft haben. Dann kanns leider schwer werden vor Mietbegin aus dem Vertrag rauszukommen. Ganz genau Vertrag durchlesen ! Kündigung aber dennoch spätestens morgen einrichen egal was drin geregelt ist, zum 31.6 kündigung und reinschreiben oder nächst möglicher Termin.


    Oder ihr schaut mal im Internet nach Alternativen zum Telekomanschluß. Gibt ja auch Kabel Deutschland, Unitymedia, Kabel BW , sowas vielleicht. Denn wenns nur am Telefon+Inet hängt gibts sicher noch Lösungen. Gibt auch sowas wie Skydsl , also per Satelit.
    Wenn ihr die Fliesen zahlen sollt, dann würd ich auch drauf bestehen die auszusuchen, Höhstgrenze was Kosten angeht abklären , schriftlich !!! Ansich eh etwas seltsam , bei Einzug gleich das Badezimmer modernisieren zu lassen und sich an den Kosten zu beteiligen. Bei Auszug könnt ihr die Fliesen ja nicht wieder abnehmen :) hätte da eher 20 Euro mehr an Miete gezahlt oder sowas. Denn ich glaub nicht das ihr da ewig wohnen werdet , selbst wenn ihr einziehen solltet.

    Sanitärfachmann anfordern, der soll mal die Schieber für deinen HK schließen, event Pumpe abschalten. KW Vorlauf abdrehen. Sollten deine Zähler dann auch nach ner weile noch rattern, könnte man ja eventuell drauf schließen das etwas nicht stimmt. Gutachter oder Anwalt könnte dann falls etwas auffällig wurde der nächste Schritt sein.

    jaaaaaaaaaaaaaaa und genau das steht ja auch so im Mietvertrag.


    Kaltwasser , Kanalgebühren sowie Hausstrom = Personenbezogen
    Hausmeister nach Wohnungseinheiten


    aber was so in Mietverträgen steht kann auch gerne mal unwirksam sein , bzw in den Nebenkostenabrechnungen aufgrund von Falschberechnung oder fehlenden Angaben nicht korekt sein. Danke auch :)

    Was mir direkt aufgefallen ist, eurer Badezimmer muss annähernd Saunatemperatur erreichen. Denn dort fallen mit Abstand die meisten Einheiten an. Sogar noch deutlich weniger als im Wohnzimmer. Kann mir nicht vorstellen das ihr euch den ganzen Tag im Bad aufhaltet, daher dort mal drauf achten wenn man nicht daheim ist vielleicht mal auf 2 runterzuregeln und nicht den ganzen Tag durchzuballern. Kannst dir sicher sein, die alten Leute nebenan schwitzen nicht beim Toilettengang :) die sitzen wahrscheinlich eh überwiegend in der Küche und heizen nur dort. Die reinen Heizkosten für eure Wohnung betrachtet, isses immer schön warm bei euch. und mit 1700 Euro im Jahr liegt ihr deutlich über dem Durchschnitt.

    Ihr habt sehr hohe Wasserkosten , alleine Kaltwasser fast 650 Euro im Jahr ist happig. Warmwasser mit was um die 500 ja noch richtig günstig dagegen. Aber alles jenseits von üblichen Verbrauch


    Die Wasserleitungen würde ich aber echt mal überprüfen lassen, 15l am Tag bei den Rentern ? Never , 2 mal Pipi gemacht da sind ja schon die 15l durch die Spülung weg. Dafür bei euch 1,0 m³ ? Sind 4 Badewannen voll.

    warum sollte ich durch 9 teilen , wollt nicht mher zahlen sondern weniger :)

    is eben ungerecht den gleichen Anteil der KOsten tragen zu müssen für ne einfache Wohnung. Wie ein Ladenlokal das in dem Jahr 3 Monate umgebaut wurde und vielfach mehr Fläche hat. Da hatte der Hausmeister seine Einsätze und nicht bei uns normalen Mietern.

    So wie ich das sehe sind in der NKA diverse Fehler. Keine Angabe der Gesammtpersonenzahl . Bei den Personentagen für meine Mieteinheit wurde nicht berücksicktihgt das meine allerliebste Ex Frau bereits mit KInd Anfang Dez ausgezoegen ist. Müssten die Personentage also eher bei 675 liegen und nicht bei 735. dann das Grundlegende mit den Wasseruhren.

    Kosten für den Hausmeister , durch 10 Mieteinheiten zu teilen wobei eine Gewerbefläche drin ist die m² anteilig fast die Hälfte des Hauses ausmacht halte ich für ungerecht. Denn dort sind ohnehin diese Kosten angefallen. IM Haus selber hat der nix gemacht. Das müsste hier auch nach NUtzfläche berechnet werden

    Da kommt gleich noch eine Frage auf .

    Die Wohnfläche bei z.b. Treppenhausreinigung ist mit ca 680m² angegeben, was ungefähr passt wenn man davon ausgeht das es 9 Wohnungen waren die alle gleich groß sind (IN der NKA steht was von 10 Wohnungen, sind aber nur 9 aber egal). Ist also ok das durch die von mir bewohnten m² anteilig umzulegen.

    Allerdings sind so Sachen wie Grundsteuer, Versicherungen, Straßenreinigung und Regenwasser mit gesammt 1230 m2 angeben. Also deutlich mehr wie alle Wohnungen zusammen. Das erklärt sich durch das Ladenlokal im EG. Allerdings war das fast das ganze Jahr Leerstand. Soweit ich das bisher mitbekommen habe darf Leerstand doch gar nicht auf die Mieter umgelegt werden ???

    wenn ich die 20152 durch 366 teile komm ich auch auf 55 Personen. Soviele warens aber nicht im Haus. Das waren meist Familien mit 1-2 Kindern. also 35-40 Personen max. Gut die eine Familie war was größer. Aber mehr als 6 hab ich da nie gesehen. Die werden ja wohl keine 15 Kinder in der Wohnung versteckt haben :)

    naja machts dann aber billiger für meinen 3 Personenhaushalt.

    Die Frist um da noch Einspruch einzulegen ist eh vorbei, aber wollt das halt mal geklärt haben. Hab mich mit NKA bisher auch nie so beschäftigt da ich meist Guthaben hatte. Aber muss man ja wohl doch alles prüfen ;)

    Den dreisten Vermieter sollte man verklagen, da baut der einfach heizkostensparende Dreifachverglasung ein , unfassbar !! Jetzt hört man die Vöglein gar nicht mehr zwitschern, weil dieses blöde Glas so dick ist. Die neuen Rolläden auch einfach noch mit untergejubelt ... tztztz . Da erträgt man schon den Baukrach taaaaaaaaaaaaaaaagelang und dann machen die Handwerker auch noch die Tapete kaput. Das sieht man sogar noch wenn man 1,5m weit wegsteht !!! Ne also das geht mal gar nicht ... der muss da auf alle Fälle nochmal ne Firma rauskommen lassen die das orderntlich neu tapezieren und streichen... wenn der für ne Modernisierung keine Mieterhöung ansetzt hat der es ja eh so dicke, dann kann der auch noch die Maler bezahlen. Ein Strauß Blumen für den ganzen Stress müsste der auf alle Fälle auch noch ranbringen.

    Ach und kleiner Tip am Rande von mir : Pass nur auf das die Handwerker alles ordentlich abkleben , nicht das noch ein Farbspritzter auf dem Persertepich landet. Dann müsste ja nochmal jemand rauskommen für die Reinigung !

    Ordnung muss sein ;)

    IN einen Sozialbau muss man auch keine Harzer stecken :)

    Wenn ein WBS nötig ist und z.b. Familienvater mit Frau und Kind dort einziehen möchten. Bekommen die einen WBS und das ohne Harzer zu sein. Denn son WBS bekommt man z.b. in Düsseldorf sogar noch wenn der Papa um die 3500 Euro Brutto im Monat verdient. Ein Jahresbrutto von bis zu 42409 Euro nicht überschritten wird.

    Kleine Liste dazu :

    Haushaltsgröße Maximaler Bruttoverdienst Maximale Wohnungsgröße
    1 Person 28.287 EUR 50 qm
    2 Personen 39.954 EUR 2 Wohnräume oder 65 qm
    3 Personen (1 Kind) 42.409 EUR 3 Wohnräume oder 80 qm
    4 Personen (2 Kinder) 50.924 EUR 4 Wohnräume oder 95 qm
    5 Personen (3 Kinder) 59.439 EUR 5 Wohnräume oder 110 qm

    Bei einer Mietzeit von 5 Jahren und einem einzelnen genutzten Raum , kann man wohl davon ausgehen das die Wände nicht mehr strahlend weiß sind und diverse Macken aufweisen. Zum mal drüber streichen wird man dich da wohl verdonnern können.

    Wenn son Rauchmelder schon ne Batterieüberwachung hat, darum piest son Ding auch in regelmässigen Abständen und warnt so das die Batterien bald leer sind, dann kann man aber mit fast an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Batterien des Gerätes auswechseln.

    Haste ne Haftpflicht ? Meld denen das doch, der Rauchmelder ist dann eben beim Versuch das Ding zu öffnen um die Batterien zu wechseln kaput gegangen. Das "gewaltsam" würde ich aber weglassen . BIst halt technischer Laie .... dann wars nur noch fahrlässig :)

    Wohnung bei Zwangsversteigerung gekauft, da könnte man ja mal davon ausgehen das die bereits leer stand und Sie den Vormieter/Besitzer nicht mehr angetroffen hat. Gekauft wie gesehen ....

    du hast die Wohnung also unrenoviert übernommen, dann kannst du die ebenso auch zurückgegeben. Besenrein muss die Wohnung übergeben werden und sonst nichts. Wenn im MIetvertrag nichts steht von bei Auszug Weiß gestrichen oder Tapetenfrei dann biste fein raus.

    Also grundlegend kann ich nicht nachvollziehen , wieso man bei ner neu Anmietung einer Wohnung, sich drauf einlässt, den vom Vormieter gelegten Teppich selbst zu entfernen. Wenn man doch ohnehin den Parkettboden darunter nutzen möchte, dann würd ich den Vormieter auch den Teppich beseitigen lassen. Naja vielleicht wars ein kleines Luder und hat son bischen mit den Augen geklimpert. Akuter BLutmangel im Hirm aufgrund von Bedarf dieses in anderen Regionen, könnt dann ne Erklärung sein.

    Gibts denn ne schriftliche Absprache zwischen Vor und Neumieter dazu ? Dann hat man wahrscheinlich Pesch.

    Trotzdem hat der Vormieter durch massives Verkleben des Teppichs einen vorher nicht sichtbaren Schaden am Parkett verursacht (Klebereste) , da wär es Sache des Vermieters den Vormieter zur Kasse zu bitten. Wenn man dann die Dummheit von ZUsage Nr.1 nochmal topt indem man mit Verdünnern etc. versucht selbst den Kleber vom Parkett zu entfernen, naja dann kann man mit absoluter Sicherheit nichts mehr vom Vormieter verlangen.

    Der Boden ist nun eh im Sack, schmeiß besser auch einfach wieder nen Teppich drüber ;)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!