Beiträge von Azze

    NIcht EU Studenten haben ohnehin keinen Anspruch auf Sozialleitungen hier in DE. Wenn keine Freizügigkeit mehr nachgewiesen werden kann, muss sie wahrscheinlich auch wieder gehen. Arbeitserlaubniss wird sie auch keine bekommen. Sieht schlecht aus.... kannst sie ja heiraten dann gibts alles frei Haus, sofern du deutscher Staatsbürger bist.

    Für den Fall das sie zurück muss , brauch sie wegen den Schulden aber auch keine Bedenken haben. Bis nach Thailand oder so kommen Mahnungen nicht.

    Gibt aber auch andere Möglichkeiten legal hier zu bleiben, Ausbildung in der Pflege mit Zusage auf Übernahme vom Unternehmen. Ab zum Ausländeramt und sich informieren.

    Der neue Eigentümer kann froh sein hier in Deutschland zu sein, in den USA hätte man den vermutlich ohne KOnsequenzen erschiessen können.

    Mietvertäge wenn sie nciht zeitlich befristet sind, laufen auch nicht aus, somit sind diese selbst bei Eigentümerwechsel noch gültig. Wenn die Ställe damals zur Mietsache gezählt haben, sollte das auch immernoch so sein. Oder wurden alte Verträge gekündigt und von euch neue unterschrieben. Falls ja , warum ? :)

    Hoffentlich haste wie Angela M. auch mehr Bretto als Nutto...

    Hat die gute Angie das mal so ausgedrückt ?

    Normal , deutlich mehr Bretto als Nutto, nur vom Nutto geht fast noch die Hälfte für Unterhaltszahlungen weg. Aber ich will ja nun nicht heulen, man ist ja selbst dafür verantwortlich wo man sein Geschlechtsteil geparkt hatte. Das kann eben mal teuer werden

    Haftpflicht kann der eh knicken (selbst wenn Schäden an Mietsachen mit versichert sind), ausser er ist ausgerutscht und mit seinem Schädel gegen den Schalter geknallt und dadurch isses kaput gegangen. Aber durch reine Nutzung entstandender Defekt zahlt keine Haftpflicht. Das ist Verschleiß und somit ist der Vermieter zur Regulierung heranzuziehen, der Whirlpool wird sicherlich im Mietvertag als Mietsache stehen.

    dann nehm dieses Schreiben und ab zum Anwalt, wenn du eh Hartz bekommst ,. kriegste ja auch nen Beratungeschein. Was Mieterhöhungen angeht kannste dann doch auch ganz entspannt sein, müsste eh das Amt tragen, wenn zu teuer musste umziehen. Umzug müsste dann auch das Amt zahlen. Nicht das ich das gut heißen würde das man als Harzer quasi alles hinten rein geschoben bekommt wenn man es nur beantragt.

    Ich müsste für son Scheiß wieder tausende Schulden machen für Anwalt, Umzug etc und so und Jahre lang abstottern nur weil ich Netto paar Euro mehr zur Verfügung habe.

    schreib deinem Vermieter nen Brief, weiße auf den Defekt hin und bitte um Instandsetzung/Reparatur. Frist setzen 14 Tage. MIetminderung wär der nächste Brief wenn nichts passiert, dann diese ankündigen. Aber ich glaub ja schon das der Vermieter den Whirlpool auf seine Kosten reparieren wird. Du wohnst 3 Jahre dort und wenn nciht schjjon diverser Kram angemeldet wurde was alles kaputt ist, macht der das. Alles andere würde mich wirklich wundern.

    Hab auch nen ganz tollen Mietvertrag wo ich quasi alles mögliche Warten lassen muss, zur Instandsetzung und Pflege verdonnert wurde. Hab bisher keinen Cent für Reparaturen gezahlt. Der ist ja froh pünktlich und regelmässig die Miete zu erhalten. Müsste so Kleinreparaturen ansich selber tragen. Ausserdem holt der für Reparaturen ohnehin immer Schwarzarbeiter ran. Aber soll mir egal sein. Mein Vermieter ist ein ganz spezieller , aber er tut was wenn man ihn bittet. Würde er nichts tun , wär ich aber auch anders drauf. Grenze Kleinreparaturen 115 Euro laut MV, die sind aber grundsätzlich überschritten wenn man eine Fachfirma holen würde, das weiß er wohl auch ...

    Wenn der Vermieter schon mit Anwälten , Gericht und Gerichtsvollzieher ankommt, kann ich eine Kündigung in diesem Format nun mal gar nicht nachvollziehen. Da hätte ein Anwalt das ganze wohl mal ordentlich machen können. Alleine der Aufbau , die Formulierung , das ist derart stümperhaft, da drängt sich mir der Verdacht auf , das dein Nachbar die selber geschrieben hat.

    Alleine schon der erste Satz , hiermit kündige ich Sie aufgrund des Mietvertrages vom blablub. Was soll das aussagen , kündigt er dir , bist du bei dem angestellt ? Wenn er was kündigen möchte dann wärs der Mietvertrag bzw das Mietverhältniss zur Wohnung xy

    dann das Datum , man kündigt nicht zum 1.5.2015 , sondern zum Monatsende. Eine fristgerechte Kündigung zum muss dort stehen. Auf deine Wiederspruchsfrist sollte hingewiesen werden, die Gründe müssen klar sein und nicht son MIst wie dort getextet. Ein Gerichtsvollzieher der etwas zustellt, schmeist das auch nciht einfach in den Breigfkasten, der wartet auf dich und drückt dir das in die Hand. Die kommen auch 5 mal wenns sein muss. Ich halte das ganze für ne Verarsche ! ende

    wenns ernst gemeint ist , hat das absolut keine Aussicht auf Erfolg

    MIt den 150 Euro könnte eng werden für einen neuen Schalter plus Einbau vom Fachmann. Wenn das wieder so ne Arbeit ist wo nur Servicetechniker vom Hersteller was machen können, wirds sehr wahrscheinlich über 150 Euro liegen.

    Ob deine Haftpflicht überhaupt für Schäden an gemieteten Sachen aufkommt, hängt vom Vertragsinhalt ab. Das musst du mal prüfen. Die werden sich aber ohnehin drücken, denn ein Schalter der normal benutzt wurde hält auch nicht ewig. Wenn der Whirlpool paar Jahre aufm Buckel hat wird die Haftpflicht nicht zahlen wollen.

    Wie alt ist das Dingen denn , vielleicht gibts sogar noch Herstellergarantie ?

    um das mal ganz salop zu sagen , was in der "Kündigung" an Gründen genannt wird ist Schwachsinn.
    Ist im Briefkopf denn der Vermierter genannt und auch du ? ist das ganze unterschrieben ?

    MUss grad echt überlegen ob man eine derart schlechte Kündigung überhaupt ernst nehmen muss. Da fehlt die Form, da wird was von 11% von 40.000 Euro im Vorraus geschwafelt. Modernisierungen wie Vogel unter der Verkleidung ??? Was soll das denn sein ?

    Brief zurück an den Vermieter und der Kündigung in allen Teilen wiedersprechen.

    da hättest du vor über einem Jahr was machen müssen/können. Fristen wurden nicht eingehalten und eine nicht nutzbare Heizung im Winter berechtigt unter Umständen zu 100% MIetminderung.

    Sicherheitshalber sollte man den Samstag als Werktag zählen ! Es wurde aber noch nicht höchst Richterlich entschieden ob das auch gilt wenn der Samstag der 3.Werktag ist und somit wie ein Sonn oder Feiertag behandelt wird.

    Das ist Korintenkackerei nun :) wegen dieses grade für diesen Monat zutreffenden Sachverhalts müsste man nun ein neues Gerichtsurteil anstreben. Was wohl kaum einer der Beteiligten in diesem Falle vorhaben wird.

    ich kopier aber gerne mal hier rein was dazu nachzuklesen war :


    Auch wenn der Samstag den Ausführungen des BGH folgend im allgemeinen Sprachgebrauch ein Werktag ist, könnte er dennoch gem. § 193 Abs.2 BGB in bestimmten Fällen einem Sonn- oder Feiertag gleichgestellt werden.

    Entscheidend ist in diesem Zusammenhang deshalb, ob § 193 Abs.2 BGB auf die Karenzzeit des § 573c Abs.1 BGB überhaupt anwendbar ist. Eine höchstrichterliche Entscheidung speziell zu der Frage, wie ein Samstag einzuordnen ist, der auf den letzten Tag des Dreitageszeitraums fällt, ist bislang nicht ergangen, so dass die Frage nicht einheitlich beurteilt wird.

    Berny das war ein Zitat aus dem Link von Kolinums Post #13. Wurde von anitari in Post #16 in anderer Form bestätigt.

    warum muss ich deiner Meinung nach nochmal überlegen was ich geschrieben hatte ? Les doch einfach selbst nochmal das BGH Urteil

    BIn halt wegen Genossenschaft davon ausgegangen das man dort nicht "verarscht" wird :) Is ja ein Sozial angeleter Verein. Früher waren die Mieten dort auch noch bezahlbar, heute sind diese Wohnungen deutlich über dem üblichen Mietspiegel. Werden ja auch ständig saniert und modernisiert.

    In meinem Mietvertrag von 2005 steht noch , bei Mietende ist die Wohnung Rauhfasertapeziert und weiß gestrichen zu übergeben, oder Tapetenfrei mit tapezierfähigem glatten UNtergrund zu hinterlassen. Besenrein natürlich auch is klar.


    Mietbeginn war 2005, Wohnung Taptenfrei angemietet. Das Bad war allerdings grade modernisiert worden und Rauhfaser tapeziert und weiß gestrichen. Rest nackt ...

    Durfte also alles Renovieren, wie üblich haben wir Rauhfaser reingehaun diese aber nicht nur weiß gestrichen, 2009 wurde wieder mal renoviert , da kam die Rauhfaser runter und wurde durch Mustertapete ersetzt. Bei Mietende 2011 wurde, wie im Mietvertag stand, verlangt Rauhfaser weiß oder Tapetenfrei. Haben also bei Auszug alle Tapeten entfernt. Zusätzlich sollten Türzargen weiß lackiert und gereinigt übergeben werden, ebenso die Heizkörper. Mit ner Renigung wars da aber zum Glück getan. Laminatboden der auf meine Kosten fachgerecht verlegt wurde sollte auch rausgerissen werden, da der Nachmieter diesen aber dankend übernommen hatte blieb mir das erspart. Wär auch echt zu Schade drum gewesen.


    Mal wieder zu viel getan ? Oder wurde diese Klausel erst nach 2011 ungültig ? HInzufügen muss ich noch das dies eine Wohnung einer Wohnungsgenossenschaft war/ist bei der ich bereits einige Jahre Mitglied war.

    Wichtig ist in diesem Zusammenhang noch, dass der Samstag bei der Berechnung des dritten Werktags nicht außen vor bleibt, es sei denn, bei dem dritten Werktag handelt es sich um den Samstag (vgl. hierzu BGH, VIII ZR 206/04). Dann muss die Kündigung erst am folgenden Montag bei dem Vermieter eingehen. Da Montag auch ein Feiertag war, wird der Dienstag also gestern grade noch gereicht haben :_)

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