riiichtig so, immer schön schriftlich dazu äussern lassen, so hat man dann auch was in der Hand. Lass mich ja auch gerne mal überrumpeln, gibt genug Leute die labern einen derart voll das man es erstmal schluckt. NUr nicht "Ja ok" sagen
offen lassen
dann kommt der Brief später auch besser ![]()
Beiträge von Azze
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UNgewöhnlich das ein Hauptabsperrhahn in nem Mieterkeller liegt, aber ok. Dein Besitz darfst du natürlich sichern, lass ihn nen Zweitschlüssel machen, dieser sollte dann aber nicht für jeden zugänglich sein. z.b. in nem separaten Schlüsselkasten hängen für den der Hausmeister den Schlüssel hat.
Oder der VM muss eben baulich was regeln, so das die Absperrung aus deinem Keller raus führt
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dann vergleich doch mal den B Faktor falls ihr den auch habt, der Heizkörper mit den Abrechnungen. Der Faktor sollte sich ja nicht ändern
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Gaspreis mag nahezu gleich geblieben sein, aber es kommen ja noch so tolle Sachen wie Stromverbauch der Heizungsanlge hinzu. EEG Umlage wird jedes Jahr teuerer, dann steigen die Kosaten für Wasser und Abwasser fast jedes Jahr. Hast du das auch mal abgeglichen ? Wartung etc ?
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50:50 Verteilung nach Verbrauch und Wohnfläche ist zulässig wenn auch meist eher die 70:30 Regelung gehandhabt wird
Sonst sind die Kosten auch alle im Rahmen und so üblich. Stell doch mla bitte die Abrechnung hier rein. Auf den ersten Blick scheint da aber nichts dran auszusetzen zu sein
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@ Knarz
Dann kauf dir doch mal ein Schlagzeugset, da kannste draufknüppeln bis zum umfallen und bei dem Kinderlärm der da vorherscht passt das doch

Oder verteil vergiftete Schoki, dann haste auch Ruhe. Sicher 10-15 Jahre ..........
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und der Berny neigt nun auch ein wenig zum spamen
weißt ja das kann zum rauswurf führen... haste ja bereits diverse male gepostet 
Zum Thema ..... das Befüllen mit Betriebsstoffen ist keine Reparatur. Das wird im Zuge einer Wartung die nichts anderes ist als eine Instandhaltung erledigt. Sowas ist Umlagefähig
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dann musste das auch nicht zahlen
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Grundlegend kann ein Vermieter auch gleichzeitig Makler sein. Spricht ja nichts dagegen
Wenn ihr den Makler beauftragt habt euch eine Wohnung zu suchen, dann müsst ihr ihn auch bezahlen. Dabei isses recht egal ob der Makler euch sein Eigentum anpreist und dann auch vermietet. Macht aber eher kein gutes Bild wenn der Typ so vorgeht.
Tip : sucht euch was anderes das scheint mir schlichtweg ein bischen unseriös zu sein.
und auf keinen Fall vorher was bezahlen
Schaut mal lieber auf Seiten wie Immobilienscout24.de oder immowelt.de ob da nicht was anderes zu finden ist
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Warum gibt es in Deutschland heutzutage eigentlich soviel Kinderhasser ?
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1000 euro Miete ? für ne Bruchbude wie du sie schilderst ? Kein wunder das kein Geld mehr für ein Auto da ist. Für 1000 Euro kriegste überall in NRW ne Wohnung
Was denn nun ? beide Arbeitslos oder kein Umzug möglich wegen der Arbeitsstelle ?
Sry aber ich glaube das 95% des geschriebenen von dir nur als Bullshit zu bezeichnen ist
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Kann man im Nachhinein nicht feststellen ob eine Materialschwäche oder unsachgemäße Anwendung Ursache des Abbrechens war, so geht dies zulasten des Vermieters, wenn dieser dem Mieter keinen unsachgemäßen Gebrauch vorwerfen kann (so zuletzt AG Halle, Urteil vom 17.03.2009, Az.: 93 C 4044/08).
Muss man als Mieter zahlen besteht die Möglichkeit, dass eine private Haftpflicht- oder Hausratsversicherung eingreift. Genauere Details kann man der Versicherungspolice entnehmen.
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scann bitte mal die seite des Mietvertrages ein wo eure/deine unterschriften stehen und stell es hier rein
Was die Reparaturkosten für die Therme angeht : Das m,uss der Vermieter übernehmen
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Was zur Hölle möchtest du denn jetzt ? Ihr zahlt seit geraumer Zeit keine Nebenkosten mehr . ´Was auch korekt ist wenn angekündigt.
Nachfordern kann der VM bereits bis Abrechnung 2013 nicht mehr, wenn er nun abrechnen würde.
Ihr könnt aber auch nichts zurückfordern was über drei Jahre zurückliegt.
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Wenn so klar im MV steht das Gartenpflege entfällt ,. dann wüsste ich auch nicht wieso man dir das berechnen dürfte.
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Mietnebenkosten von monatl ca 130 Euro bei 58m² für Full Service, also Aufzug, Hausmeister, Treppenhausreinigung etc. halte ich für absolut ok so.
Was mich wundert sind die drei Posten Huasstrom wobei 2 mit 0,00 Euro abgerechnet wurden. Aber sonst sieht alles normal aus
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Wo liegt denn nun das Problem ? Ruf die gute VM doch kurz an und mach nen Termin aus. Für nen Termin muss man auch nicht 5 Briefe hin und herschreiben. Wenn ein Termin verpennt wurde aus welchen Gründen auch immer, ist das ärgerlich ja. Mängel sind wohl ordnungsgemäß angezeigt wurden, mit Fristsetzung diese zu beheben dann die Miete gekürzt. Wenn nicht hol das nach ! Du musst auf ne´SMS mit Rückrufwunsch nicht antworten, aber ist dochj in deinem Interesse die Sache zu regeln oder nicht ?
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Nein. Letztlich gehe ich gegen etwas vor, dass mich nicht stört, aber nur, weil ich das, was mich eigentlich stört (der Kinderlärm), hinnehmen muss. .
Gegen Kinderlärm lässt sich nichts unternehmen, is halt so !!! Weiß selber wie sehr verzogene Bratzen nerven können, hab ja auch jedes Wochenende sone Heulboje im Garten (direkt neben meinem Schlafzimmerfenster) was mich auch höchst unangenehm aus den Träumen reisst. Wenn ich dann die MUtter noch labern höre vergeht mir alles. Anstatt dem Balg mal den Hosenboden stramm zu ziehen wird ne halbe Stunde diskutiert und blablub , wenn du nicht aufhörst kriegste kein Eis ! Super .... dann wird noch mehr gejault !!
Aber hab selber ne Tochter von fast 4 Jahren, nur die heult nicht ewig wie dieses Weicheijüngchen...
Also kurz und knapp Knarz, das musst du hinnehmen oder umziehen. Am besten in ein Haus mit vielen alten Leuten, dann haste Ruhe und wirst vermutlich selber als Lärmterrorist angesehen wenn du nur mal zu oft die Klospülung betätigst. Sehs doch positiv, es ist laut im Haus , danmn brauchste selber nicht leise sein.
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Laut einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Mitte (AG) vom 08.09.2009 bleibt der Erfüllungsanspruch des Mieters trotz Erkennbarkeit des Mietmangels bei Vertragsschluss bestehen. Folglich ist der Vermieter auch in einem solchen Fall zur Beseitigung der bestehenden Mängel verpflichtet (Az.: 8 C 60/09).
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