Nein, da sich die Tonnen nicht in seinem Eigentum/Besitz befinden.
Anders wäre es ggfs. bei Restmüll- und Biotonnen, die schon mal im Eigentum des Vermieters stehen können.
Die gelben Tonnen werden durch das duale System Deutschland organisiert und auch gezahlt. Hieran hat sich der Vermieter nicht zu vergreifen.
Aber: bekommt dieser mit, dass die Tonne von Dir falsch befüllt wird, kann er Dir die Kosten der Sonderentleerung aufs Auge drücken.
Du solltest also dem kleinen Wotan überzeugen, sein Brötchen lieber in den Restmüll zu werfen.
danke.
wir zeigen ja immer den wotan wo er essensreste hinwerfen soll. aber ging eben mal daneben in den falschen mülleimer.
sonst macht er das ja immer richtig.aber das eine mal eben nicht.