Beiträge von indi
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hm...
wenn ich die urteile so lese, scheint es einfach zu sein.
ist der zähler auf den vermieter angemeldet, ihm kein Geld zur verfügung gestellt wird, kann er auch die Rechnung für diesen zähler nicht bezahlen.
dann wird der versorger aktiv und stellt den Strom ab.und der darf es.
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„Kalter Auszug":
Der so genannte „kalte Auszug" meint, dass der Vermieter die Energieversorgung (Wasser / Strom) der Mietwohnung unterbricht und damit den Mieter auf Dauer derart zermürbt, dass er zwangsläufig und nahezu freiwillig auszieht.
Die häufigste Frage, die uns in diesem Rahmen gestellt wird ist, ob man denn bspw. die Wasserversorgung abstellen darf?
Ja, man darf. Denn das Abstellen der Wasser- oder Stromversorgung greift nicht in das Besitzrecht des Mieters an der Wohnung ein, sondern betrifft nur den Mietgebrauch! (vgl. BGH, Urt.v. 06.05.2009, 12 ZR 137/07).
Die Voraussetzungen für ein solches Vorgehen sind:
1. Der Vermieter selbst ist Inhaber/Vertragspartner hinsichtlich der Versorgungsleistungen. Ist er das nicht, steht ihm kein aus dem Mietvertrag heraus begründetes Zurückbehaltungsrecht an den Leistungen zu.
2. Es muss eine rechtswirksame Kündigung gegenüber dem Mieter ausgesprochen worden sein. Hier sind - man mag es kaum glauben - eine Vielzahl von Fallstricke zu beachten. Ein gerichtliches Räumungsverfahren muss dafür nicht anhängig sein.
3. Bei einem Mietminderungseinwand ist zu beachten, dass die inzwischen angefallenen Miet-Rückstände die fiktiven Minderungsquoten bei weitem übersteigen müssen! Bei einer Einstellung der Wasserversorgung ist von einer fiktiven Minderung von 20% auszugehen, die auf den Jahreswert hochzurechnen und dann mit den Miet-Rückständen ins Verhältnis gesetzt werden müssen (Vgl. hierzu: Beuermann, Das Grundeigentum (GE)1996, 1396 ff.; GE 2002, 1601 ff.; KG, Beschl.v. 21.05.2001, 24 W 94/01; Beschl. v. 26.11.2001, 24 W 7/01; Urt.v. 17.12.1998, 8 U 7247/98, GE 2004, 622.).
Vermieterrecht: kalter Auszug des nicht zahlenden Mieters | Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
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hm....
du stellst eigenartiger weise fragen in deinem eingangsposting, obwohl du es im gleichen, selbst beantwortest."Ich habe die Wohnung so übernommen, wie sie ist und wollte ein paar Dinge selber renovieren. "
was soll man da sagen.....
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Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Ein generelles Haustierverbot ist in Mietverträgen nicht zulässig.
Urteil des BGH zur Hund- und Katzenhaltung|immonet
In einer aktuellen Entscheidung vom 20.03.2013 (VIII ZR 168/12) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Standardklausel eines Mietvertrages für ungültig erklärt, die die Haltung von Hunden und Katzen in der Mietwohnung generell verboten hat.
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und wenn man den neuen Herd bei dir kauft, gibts sogar ne Energiesparlampe oben drauf
Da spart man gleich ein paar Watt im Jahr und somit CO², voll Öko 
Das die Energiesparlampe aber auch nicht ewig hält und bei der Entsorgung (wenns fachgerecht erledigt würd) derart viel Energie verbraucht und dennoch ,. extremst giftige Schadstoffe anfallen juckt ja keinen. Solang die Merkel bei der nächsten Klimakonferrenz der Star ist passt es schon

moooooooooment mal.
der lampenenergiesparer ist immer noch berny.
net alles auf mich abschieben:p -
Welchen Energieverbrauch hat die alte Kiste denn ?
Also grundgelend kann man sagen das ein neuer Umluftherd sicherlich energieeffizienter Speisen erwärmt als eine alte Kiste ohne Umluft mit uralten Heizstäben. Ceranfelder und besondern Induktionsplatten sind auch besser als ne alte Gusseisenkochplatte.
Nur sowas muss der Vermieter nicht bedenken, die Stromkosten zahlt ja der Mieter. Je nach Nutzung und vorraussichtlicher MIetdauer, kann sich die Neuanschaffung eines moderen Gerätes aber nach einigen Jahren bezahlt machen.
und wenn du jetzt einen heissluft herd nimmst, wird deine speise noch viiiiiiieeeeeeel sparsamer erwärmt, als mit einem umluft herd.
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Hallo Cocooue,
das ist alles eine Sache der Beweisführung. Was glaubst Du, wieviele Zeugen der VM aufbieten wird, falls es zum Prozess kommen sollte? Ich empfehle Dir, die Angelegenheit abzuhaken.für den beitrag würde ich dir gern ein like geben.
aber dann hol ich dich ja nie ein.;) -
Was erwartet die Vermieter?
Nach Inkrafttreten des Gesetzes und entsprechender Landesverordnung darf die Miete nicht mehr wie bisher bei einer Wohnungsvermietung frei verlangt / ausgehandelt werden (Marktmiete).
Berechnung der Miete bei Wiedervermietung
Regelfall: Miete maximal 10 % über der ortsüblichen VergleichsmieteGrundsätzlich darf dann die Miete zu Beginn eines Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete (idR Mietspiegel) um höchstens 10 % übersteigen.
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natürlich ist mein vorschlag schwachsinnig.
ich würde zuerst das Gespräch mit dem vermieter suchen.
z.B für eine zwischen lösung.daß der vermieter jetzt einen neuen Mieter sucht und wenn dieser gefunden ist, dann gekündigt werden kann.
so hat der vermieter die Sicherheit, daß kein leerstand entsteht.
ich als vermieter würde es eingehen.
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und wann zahlt der Fragesteller die Schadenersatzforderungen, die der Vermieter bis zum Ablauf des Kündigungsausschlusses geltend machen wird?
Einer meiner Mieter hat mal einen ähnlichen Gedanken. Er musste zusätzlich auch noch die Kosten der Zahlungsklage tragen. Schade, dass er keine Schufa-Klausel unterschrieben hatte...
kommt nicht vor einer klage, eine Zahlungsaufforderung?
man könnte schon etwas pokern. -
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und lass dir ja nicht deinen Mietvertrag abluchsen.
dieses Desaster bekamen wir letzte Woche hier zu lesen. -
Rechtsbeistand brauchste nicht.
nur hinweisen auf § 566 (kauf bricht miete nicht)grrrrrr
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Klasse, danke euch vielmals.. da die ganze angelegenheit (durchstreichen des passus') doch recht individuell zu sein scheint, werde ich wohl meinen rechtsbeistand appellieren muessen.
Bedankt nocheinmal,
test123
gib likes
nur bei berny keine;) -
Nein wir sind keine Eigentümer geworden! Wir sind Mieter!
Ja das sit klar, dass wir in den Sommermonaten nicht hier gewohnt hatten und deshalb im Sommer auch nicht vorgezahlt hatten. Aber die Mieter vor uns taten das doch!
Hier geht etwas nicht mit rechten dingen zu! Das kann doch nicht sein dass wir dann für die Monate Januar bis Ende April, 4x 93 Euro Nachzahlen müssen. Das wäre ja absurd.
aber doch nicht für deine 2 kalten Monate.
deine Hochrechnung der Vorauszahlung ist etwas eigenartig.
es wird nicht das ganze jahr kalt bleiben. -
...danke schon einmal. Der absatz bzgl der erhoehung der bk pauschale wurde seinerzeit durchgestrichen, der vermieter ist der neue, der allerdings auch bereits verkauft hat. Der kuenftige moechte einen neuen mietvertrag abschliessen. Muss ich das tun? Mir waere einnachtrag zum mv bzgl der neuen vertragspartei lieber...
merci, test
ja ja, das wollte ich auch.
aber mein paragraphenreiter kennt den § 566 auswendig.ich hab sogar den alten Mietvertrag genommen und nur durch unsere namen ersetzt.
paragraphenreiter verwies wieder auf 566.irgendwann hab ich ich gefragt ob er § 558 kennt.
seit dem ist Funkstille.
es gab ein übergabe Protokoll, mit altem Eigentümer, uns als neue Eigentümer und Mieter.
alle drei haben unterschrieben und jeder hat eine Ausfertigung bekommen.
auf Mieter seinem wurden unsere Konto Daten aufgenommen.du musst tatsächlich nichts machen.
Garnichts.ausser vielleicht warten, daß er miete an den Mietspiegel anpasst.
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den Mietvertrag mit diesem abschnitt kopieren, mit textmarker markieren und überreichen.
nur zu erinnerung
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wenn ich ganz ehrlich bin, haben manche menschen Vorteile, wenn ihr alle A+++ geräte kauft.
ich zu Beispiel.
mein gehalt (Provision) ist am Monatsende höher.ich werde jetzt allerdings nicht erwähnen, das bei manchen geräten euer leben nicht ausreicht, damit sich der Mehrpreis amortisiert.
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