Beiträge von indi

    Die Entfernung des Teppichs war bei der Schlüsselübergabe erwähnt worden.

    Den Einsatz der Terpentinlösung hat er vorgeschlagen und davon eine Dose mitgebracht. Er hatte es in einer Ecke getestet und mir in die Hand gedrückt.

    Was hat es eigentlich mit den versteckten Mängeln auf sich?

    dann würde ich jetzt den vermieter fragen, was die nächste vorgensweise wäre.


    Es werden offene Mängel, verdeckte Mängel und arglistig verschwiegene Mängel unterschieden. Ein offener Mangel muss bereits bei Übergabe / Abnahme der Sache vorhanden und für jedermann erkennbar sein. Ist ein Mangel zwar vorhanden, aber bei der Übergabe oder Abnahme nicht erkennbar, spricht man von einem verdeckten Mangel. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln handelt es sich um verdeckte Mängel, die dem Verkäufer oder Auftragnehmer bei der Übergabe oder Abnahme bekannt sind, die der Verkäufer bzw. Auftragnehmer aber absichtlich verschweigt, um sich einen Vorteil zu erschleichen (Beispiel: ein Auto wird als unfallfrei verkauft, obwohl es bereits einen Schaden am Fahrgestell hat und dies dem Verkäufer bekannt war).

    Gemäß der WoFlV wird die Grundfläche folgender Räume als Wohnfläche gewertet.
    •Badezimmer
    •Dielen und Flure
    •Esszimmer
    •Kinderzimmer
    •Küchen
    •Nebenräume, wie beispielsweise Abstellkammern
    •Schlafzimmer
    •Toilettenräume
    •Wohnzimmer


    in der heizungsnische:
    ist da etwas verbaut, was vom boden 150cm hoch ist.

    Balkon:
    vertrag vor 2004 = die hälfte.

    Ich habe lediglich einen kleinen Halbkreis als Balkon. Der würde vielleicht 0,5qm ausmachen. Wenn ich also akribisch genau messe und den Balkon mit einbeziehe, komme ich auf ca. 51qm oder knapp darunter.


    Kann mir irgendwer sagen, wie man in so einem Fall am besten verfährt?

    klingt sehr unwarscheinlich.
    bei dir geht es jetzt um 1 qm, um die grenze zu unterschreiten.

    welchen Durchmesser oder radius hat dieser Balkon?

    Vielen Dank für euere bisherigen Beiträge.

    Was genau bedeutet denn eine ordentliche Übernahme? Ich habe bis jetzt kein Übergabeprotokoll unterschrieben. Es gab lediglich die mündliche Absprache, dass ich die Wohnung im unrenovierten Zustand übernehme. Dieser Absprache liegt die Aussage der Vormieterin, der Teppich sei lediglich mit Klebeband befestig, zu Grunde.

    jetzt kommen wir der Sache etwas näher.
    die Vormieter haben ihre Wohnung, nebst neuem Bodenbelag (Teppich) an den vermieter übergeben.
    dieser war offensichtlich einverstanden, ohne Rückbau.
    vertrag ist für Vormieter hier erledigt.

    jetzt meine fragen:
    war es mit dem vermieter abgesprochen, daß ihr den Teppich entfernen dürft?
    habt ihr den vermieter hinzu gezogen, als die klebeleste zu entfernen waren?

    ich frage deshalb:
    würde mein Mieter mit terpetinersatz an meinen lackierten parkett ran gehen, hätte er ein Problem.

    warum?
    weil nahezu jedes Kind weiss, daß terpetinersatz sämtliche farben und lacke auflöst.

    ich vermute, daß der neue Mieter jetzt ein Problem hat.
    vermieter hat vermutlich die Wohnung mit dem Teppich übergeben.

    gab es bei der übergabe eine absprache und Zustimmung des vermieters, daß der Teppich entfernt werden sollte?

    Hallo,
    ich hätte auch eine Frage zu diesem Thema. Auch ich wohne seit 8 Jahren in einer neu renovierten Wohnung in einem alten Haus. Die Wohnung ist top und ein Kellerraum wurde mir lt. Mietvertrag unentgeltlich überlassen. Auch bei mir war damals wohl gut gelüftet und für mich nicht ersichtlich, daß der Keller nicht feucht, sondern fast nass ist. Jetzt habe ich nach jahrelanger Suche endlich eine neue Wohnung gefunden und ich frage mich, inwieweit es mir zuzmuten ist, den Kellerraum auszuräumen, denn ich muß komplett alles was im Keller gelagert war entsorgen, weil alles, wirklich alles was dort steht, verschimmelt ist. Es ist sicherlich gesundheitsgefährdend sich länger in diesem Keller aufzuhalten. Der Vermieter hat sehr wohl um den Zustand des Kellers gewußt. Er wird schon wissen, warum er mir den unentgeltlich überlassen hat. Wie kann ich da jetzt beim Auszug vorgehen?
    Danke.
    Gruß Guenes

    war die Beleuchtung bei der besichtigung defekt?

    :p

    haben wir gemacht. wir sollen nun ein schreiben aufsetzen, ergänzend zum mietvertrag, damit alle unsere ängste beseitigt sind. den unterschreibt er uns denn auch :D alles bleibt also beim alten XD


    danke für eure reeeeeege teilnahme


    jetzt tut mir die Studentin ein bischen leid.
    soll sich hier anmelden, wir geben tips.:p


    freut mich für euch

    warum legt ihr nicht zusammen und sucht ein Gespräch mit einem Anwalt?
    da habt ihr mehr Klarheit.

    wäre schön, es dann hier zu berichten.
    würde mich sehr interessieren, wie es ausgeht.


    wie sieht es mit der miete und dem Mietspiegel aus?
    kann sie da evtl. macht ausüben?

    ich lese hier oft, daß es um wenige euro geht.
    aber nie, daß sich der vermieter "angepisst" fühlen könnte und die miete anpassen könnte.

    wenn mein neuer "paragraphenreiter" meint, er muss wegen 3.- euro kabel gebühren diskutieren, weil es offensichlich einen objekt preis gibt.
    in diesem fall würde ich ihm 6.- zurückzahlen und miete um 100.- erhöhen.
    und Mietspiegel wäre immer noch nicht erreicht.


    bei so manchen beiträgen (nicht dieser thread), hab ich das gefühl, daß aus bestimmten gründen, die miete auch niedriger sein könnte.
    und im nachhinein, dienen diese bestimmte gründe um miete mindern zu wollen.

    quasi, erst mal rein in die Wohnung und dann rausholen, was geht.

    sorry, ich weiss
    betrifft nicht dieses Problem.

    Auch nach dieser Meinung können die Parteien aber trotz der Schriftformklausel mündliche Vereinbarungen treffen (OLG Düsseldorf, DWW 2001 S. 248 = WuM 2002 S. 49). Dabei ist nicht erforderlich, dass die Parteien ausdrücklich vereinbaren, dass die Schriftformklausel auf die mündliche Regelung nicht angewendet werden soll. Es genügt vielmehr, wenn sich aus den Gesamtumständen ergibt, dass die mündliche Regelung ernsthaft gewollt ist. Ein solcher Fall wird insbesondere dann vorliegen, wenn sich die Parteien entsprechend der mündlichen Vereinbarung verhalten.


    M

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