was für den einen eine Geltung hat, müsste im umgekehrten fall, das gleiche recht gelten.
Schadenersatz gibt´s auch, wenn Sie selbst zum Pinsel greifen
Schadenersatz steht Ihnen nicht nur zu, wenn Sie die Arbeiten von einem Fachmann ausführen lassen, sondern auch, wenn Sie oder einer Ihrer Bekannten zum Pinsel greifen.
Der Mieter muss Ihnen das Material sowie die Kosten Ihrer Eigenleistungen ersetzen. Am besten Sie rechnen auf der Basis eines Kostenvoranschlags mit Ihrem Mieter ab – so steht es übrigens auch in jedem guten Mietvertrag.
Holen Sie sich einen Kostenvoranschlag
Holen Sie sich für die Arbeiten einen Kostenvoranschlag von einem Handwerker und rechnen Sie mit Ihrem Mieter auf dieser Basis ab – ob Sie die Arbeiten tatsächlich am Ende von einem Maler durchführen lassen oder selbst renovieren, spielt dabei keine Rolle.
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