na, etwas weniger Arroganz wurde euch sehr gut stehen.
die frau ist schwanger und wurde unter druck gesetzt.
liebe dein Name,
du hast nichts mehr zu verlieren.
schlimmer kann es nicht kommen.
leg einen widerspruch nach § 574 BGB
1. Das Widerspruchsrecht des Mieters gem. § 574 BGB
Gemäß § 574 Abs. 1 BGB kann der Mieter der Kündigung des Vermieters widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist.
Schwangerschaft ist Härtefall
nach dem sie für die Unterschrift unter druck gesetzt wurden, bestehen auch psyhische Probleme.
dannach schnellstens Anwalt aufsuchen.
sie können nichts mehr verlieren.