Na dann hab ich ja wenig zu befürchten. Ist wohl echt beim Abtippen passiert, aber ist mir auch erst im Nachhinein aufgefallen.
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen. Super schnelle Antworten bekommen ![]()
Na dann hab ich ja wenig zu befürchten. Ist wohl echt beim Abtippen passiert, aber ist mir auch erst im Nachhinein aufgefallen.
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Sicher, das im Vertrag "Verschuldungsabhängig" steht und nicht verschuldungsunabhängig?
Bitte nochmal nachlesen.
Eindeutig Verschuldungsabhängig, schwarz auf weiß
Super, bedanke mich bei allen, die hier mitdiskutieren ![]()
Ich werde mal nachfragen, wie sich der Betrag von 150,- € für Einzelreparaturen zusammensetzt. Ansonsten hätte ich noch eine grundsätzliche Frage:
Am Anfang der Klausel steht
Zitat"Verschuldungsabhängig hat der Mieter die Kosten....zu tragen"
Das heißt man muss mir die Schuld erstmal nachweisen?
Konfontiere den VERMIETER mit dem Zitat und bitte um Stellungnahme.
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Der Betrag ist aber definitiv als zu hoch einzuschätzen?
Hallo,
vor 2 Tagen erhielt ich vom Makler eine Email mit dem Mietvertrag. Diesen habe ich nun durchgelesen und bin über die Kleinreparaturklausel gestoßen.
Folgendes steht im Mietvertrag:
ZitatVerschuldungsabhängig hat der Mieter die Kosten für kleinere Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden, soweit sie einer unmittelbaren Einwirkung unterliegen und im Einzelfall einen Betrag von 150,- € nicht übersteigen, zu tragen. Diese Verpflichtung des Mieters ist auf jährlich 8 Prozent der Jahresnettomiete beschränkt.
Ein Dorn im Auge sind für mich die 150,- € für die Einzelfälle. Hier gibt es doch eine Grenze? Gesetzlich ist diese wohl nicht vorgegeben, weshalb ich mich erstmal informieren möchte, ob dieser Betrag überhaupt von mir so akzeptiert werden soll bevor ich den Vertrag unterschreibe.
So, wie die Kleinreparaturklausel jetzt im Mietvertrag steht, müsste sie insgesamt unwirksam sein, oder?
Aus dem mietrechtlexikon entnehme ich folgendes:
Zitat2) Höchstgrenze für Kosten einer einzelnen Reparatur:
Die Vertragsklausel muss des Weiteren einen Höchstbetrag für die Einzelreparatur enthalten. Aus der Klausel soll sich ergeben, bis zu welchem Betrag eine Reparatur als Kleinreparatur gilt. Die Obergrenze dürfte hier bei etwa 75 Euro liegen (OLG Hamburg 5 U 135/90, WM 91, 385), Blank (Blank/Börstinghaus, Miete, § 535 Rn 347) geht von einer Obergrenze von bis zu 100 € aus, was möglicherweise zu hoch ist und zur Unwirksamkeit der Klausel führen kann. Ein vereinbarte Höchstbetrag für die Einzelreparatur von 200 € überschreitet aber diese Grenze bei weitem (AG Brandenburg, Urteil vom 6. 3. 2008 - 31 C 306/07 - NJOZ 2008, 2135 ). Liegen die Reparaturkosten in einem einzelnen Schadensfall über 75 €, trifft den Vermieter die vollständige Instandhaltungspflicht (der Mieter muss auch keinen Kostenanteil bezahlen). Die Vereinbarung einer quotenmäßigen Kostenbeteiligung des Mieters macht die gesamte Klausel immer unwirksam (LG Stuttgart 20 O 66/87, WM 87, 254, BGH a. a. O.).
Wie soll ich am besten handeln?
Bin für jede Hilfe sehr dankbar ![]()
Liebe Grüße
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