Beiträge von Karlevit15

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    in bin Mieter in einer Liegenschaft (60er Jahre, ca. 3000 m² Wohnfl.),
    die aus einem 8-geschoss. Wohnhaus mit 51 Mietparteien plus
    einem davon getrennten Flachbau (gewerblich genutzt) besteht.
    (ca. 500 m² Grundfl., unterkellert, große Schaufenster, größere Raumhöhe, Flachdach).
    Vor ca. 6 Jahren heizungstechnisch ertüchtigt, wird er seitdem als Kindertagesstätte genutzt.

    Die Heizkostenabrechnung (BRUNATA-Metrona) weist nur einen Heizkreis für die gesamte
    Liegenschaft aus: (Fernwärme: 570 MWh / 3396m² = 167,8 kWh/m²/a)
    Eine Nutzergruppentrennung / (Vorverteilung) wird bislang vom Vermieter verweigert.

    Meine Frage:
    Auf welcher gesetzl. Grundlage kann ich meinen Anspruch,
    die Verbräuche des Flachbaues und des Wohnhauses getrennt auszuweisen,
    Nachdruck verleihen?
    (HKV?, EnEV 2013?, Energiepass-Verpflichtung?, BGH Urteil ………?.)

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