AndreasC1977: Leider geht mein Vermieter nicht vom Mittelwert aus, sondern hat gleich den Maximalwert in der Spanne angelegt und zwar ohne Begründung, welche Merkmale der Ausstattung die obere Spanne rechtfertigen.
Muß ein Vermieter so etwas begründen? Es gibt keinen Fahrstuhl (ich wohne mit Kind im 5. Stock), die Dichtungen aller 3 Dachfenster sind undicht etc.).
Berny: ja ich habe das Mieterhöhungsbegehren bereits bekommen.