Beiträge von Surya

    AndreasC1977: Leider geht mein Vermieter nicht vom Mittelwert aus, sondern hat gleich den Maximalwert in der Spanne angelegt und zwar ohne Begründung, welche Merkmale der Ausstattung die obere Spanne rechtfertigen.
    Muß ein Vermieter so etwas begründen? Es gibt keinen Fahrstuhl (ich wohne mit Kind im 5. Stock), die Dichtungen aller 3 Dachfenster sind undicht etc.).

    Berny: ja ich habe das Mieterhöhungsbegehren bereits bekommen.

    Hallo, vielleicht hat jemand hier im Forum einen Rat für mich:
    Ich wohne in einem Miethaus aus der Gründerzeit in einem vor ca. 10 Jahren aufgestockten Dachgeschoß.
    Gemäß örtlicher Vergleichsmiete für Objekte vor 1912 beträgt der max. qm Preis 11.49 €; für Objekte mit Baujahr 1994-2012 allerdings "nur" max. 10,16 €/qm.
    Daher meine Frage: Da ich ja in einem neu gebauten Dachgeschoss wohne, gilt für mich der Preis für einen Alt- oder Neubau?
    Vielen Dank für Hinweise.

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