Beiträge von Grille2

    Ich werde diese Frage als die Beste der Woche küren.

    Wenn man der Sprache nicht mächtig ist, muß man sich halt mächtig machen.
    Wenn Sie im Ausland Autofahren können Sie auch nicht sagen "die StVo ist in einer anderen Sprache geschrieben und gilt nicht für mich".

    Ihr damaliger Ehemann hat den Vertrag unterschrieben. Sie hat keine Unterschrift geleistet.

    Hallo,
    meine Bekannte hatt die Wohnung von ihren geschiedenen Mann übernommen. Da ihr Ex Italiener ist wurde der Mietvertrag in Italienischer Sprache verfasst. Da sie nun Ausziehen will ist die Frage nun ob in diesen Mietvertrag angegebene Klauseln wirksam währen da sie dieser Sprache nicht mächtig ist oder ob in diesen falle der Gesetzliche Mietvertrag in kraft tritt.

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