Ich werde diese Frage als die Beste der Woche küren.
Wenn man der Sprache nicht mächtig ist, muß man sich halt mächtig machen.
Wenn Sie im Ausland Autofahren können Sie auch nicht sagen "die StVo ist in einer anderen Sprache geschrieben und gilt nicht für mich".
Ihr damaliger Ehemann hat den Vertrag unterschrieben. Sie hat keine Unterschrift geleistet.