Beiträge von chris58

    Ein weitere Frage ist aufgekommen. In der Wohnung befindet sich eine EBK. Im Mietvertrag ist jedoch die Rede von einer Kücheneinrichtung. Gibt es einen Unterschied zwischen EBK und Kücheneinrichtung? Nicht das ich nachher meine Töpfe abgeben muss :D? oder schützt mich davor wieder das Übergabeprotokoll?

    folgende Formulierung
    Die Mietsache ist mit einer Kücheneinrichtung ausgestattet, welche im Eigentum des Vermieters steht. Diese Einrichtungsgegenstände und Einbauten sowie alle weiteren Einbauten im Mietobjekt sind Be-standteil der Mietsache und werden dem Mieter zur Nutzung überlassen. Einbaugeräte und sonstiges siehe Übergabeprotokoll.

    Vielen Dank für eure sehr schnelle Hilfe

    Leipziger82: Ja eine solche Klausel gibt es. Diese darf 100€ nicht überschreiten.
    Berny: Okay, die Abgrenzung zwischen technisch und optisch war fü mein Verständnis nochmal wichtig.

    Die Eingangstüre ist defekt und der Boden ist zum teil kaputt. Ich treffe mich diesen Samstag mit dem Vermieter um abschließend zu klären, dass diese Sachen renoviert/repariert werden.
    Ein Übergabeprotokoll ist ebenfalls vorgesehen an diesem Tag.

    Vielen Dank für eure Unterstützung

    Hallo liebe Community,
    ich werde eventuell in Kürze meinen ersten Mietvertrag unterschreiben und informiere mich schon seit einigen Tagen über verschiedene Mieterschutzseiten und diesem Forum. Für mich ist das komplette Gebiet Neuland. Die meisten Klauseln wie bspw. Schönheitsreparaturen konnte ich über diesen Weg bereits klären, aber es blieben dennoch 1-2 Fragen offen, welche ich nicht über das Internet rausfinden konnte.

    Rückgabe der Mietsache
    „Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Mietsache vollständig geräumt und sauber zurückzugeben. Die sanitären Einrichtungen sind zu entkalken und zu reinigen, sowie auf Funktionsfähigkeit 7 „
    Ist der zweite Teil mit den sanitären Einrichtungen denn üblich?


    Eine Frage konnte ich auch beim Thema Schönheitsklauseln nicht abschließend klären:
    „Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen auf Durchführung von Schönheitsreparaturen frei.“

    Ist dies gängig, dass der Vermieter sich von allen Ansprüchen von Schönheitsreparaturen freistellt? Zumal aktuell einige Dinge noch nicht renoviert sind wie z.B Boden und Eingangstüre

    Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung!

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