Ein weitere Frage ist aufgekommen. In der Wohnung befindet sich eine EBK. Im Mietvertrag ist jedoch die Rede von einer Kücheneinrichtung. Gibt es einen Unterschied zwischen EBK und Kücheneinrichtung? Nicht das ich nachher meine Töpfe abgeben muss :D? oder schützt mich davor wieder das Übergabeprotokoll?
folgende Formulierung
Die Mietsache ist mit einer Kücheneinrichtung ausgestattet, welche im Eigentum des Vermieters steht. Diese Einrichtungsgegenstände und Einbauten sowie alle weiteren Einbauten im Mietobjekt sind Be-standteil der Mietsache und werden dem Mieter zur Nutzung überlassen. Einbaugeräte und sonstiges siehe Übergabeprotokoll.