Beiträge von amaryllis

    Der Zusatz im Mietvertrag ist in beider Ausfertigungen enthalten und ich habe ihn unterschrieben. Und ja, die Vermieter haben einen Schlüssen zurückbehalten. Als ich das Mietverhältnis eingegangen bin war ich noch unerfahren.
    Es steht zum Thema des Lüftens und Heizungandrehens bei miener Abwesenheit auch kein genauer Zeitraum.
    War wohl sehr naiv.
    Kann das Unterschriebene denn Gültigkeit haben oder widerspricht der Zusatz schon einer Definition von Mietwohnung und ist deshalb ungültig?
    Komm mir vor wie in einem Mädcheninternat...

    Danke für die prompte Rückmeldung an alle.


    amy

    Meine Vermieter haben mir eröffnet, dass sie es nicht wünschen wenn sich ein Besucher in der Wohnung aufhält während ich für ein paar Stunden nicht da bin und der Besucher somit einen Schlüssel für Wohnung und Haus in seinen Händen hält. Als ich anmerkte, dass es für mich ganz selbverständlich ist, dass sich z.Bsp. Angehörige (wohnen nicht mit in der Wohnung)bei mir aufhalten dürfen verwiesen sie auf den Mietvertrag, an dessen Ende handschriftlich und von mir unbemerkt ergänzt wurde, dass die Vermieter in meiner Abwesenheit keinen Besuch in meiner Wohnung wünschen. Außerdem, dass die Vermieter in längerer Abwesenheit lüften oder die Heizung bei Minusgraden hochdrehen dürfen. Sind solche Ergänzungen rechtskräftig, vor allem die, die meinen Besuch betreffen?
    Fühl mich total unfrei und kontrolliert in meiner Wohnung.
    Ich wäre so dankbar für eine Antwort....


    amaryllis

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