Oh danke für die Antworten.
Naja, ob der Schaden durch die Lampe verursacht wurde ist ja genau das Problem.
Die Lampe wurde 08.2009 angebracht. Der Schaden ist 09.2010 das erste Mal aufgetreten. Wir haben die Lampe nie wieder abgenommen oder daran rumgespielt. Die Lampe wurde nach Anleitung so angeschlossen wie es sein musste.
Ich als Laie (bin ja kein Elektriker) gehe davon aus, wenn bei der Installation der Wandhalterung die Isolierung beschädigt wurde, hätte das ungeschützte Kabel doch direkt an die Metallhalterung stoßen müssen und nich erst über ein jahr später?
Die Lampe wurde laut der gerufenen Elektriker auch richtig installiert.
Die Leitungen, sowie alle Sicherungen sind über 35 Jahre alt, demnach gehe ich davon aus, dass der Schaden schon vorher da gewesen sein kann und wir das nur nicht gesehen haben, da man beim Anbringen einer Lampe doch nicht jedes Kabel genau überprüft ob da kleine Schnittstellen sind, oder?
Ich bin mega sauer und genervt, dass unser VM uns vorwirft wir hätten mutwillig was kaputt gemacht und deshalb tragen wir die Schuld.
Beiträge von Patze
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Hallo,
ich hoffe, ich bin hier richtig und habe nicht ein Thema erstellt, was es schon gab.
Falls ja, tut es mir leid, aber ich habe nichts gefunden, was mir bei meinem Problem weiterhilft.Die Sache ist folgende.
Wir wohnen zur Miete. Die Wohnung hat mein Lebensgefährte angemietet. Der Mietvertrag läuft nur auf ihn. Wir wohnen seit september 2009 hier
Letzte Woche Mittwoch ist zum 3. mal innerhalb der letzten 2 Monate der Strom der gesamten Wohnung ohne ersichtlichen Grund ausgegangen. Es wurden keine weiteren Geräte eingeschaltet, so dass es zu einer Überspannung hätte kommen können. (einmal ist dies auch mitten in der Nacht geschehen)
Als ich dann letzten Mittwoch in der Keller ging, um die Sicherung wieder reinzudrehen (es waren nicht die einzelnen Sicherungen, sondern die Hauptsicherung unserer Wohnung), stand mein Vermieter zufällig auch im Keller (wir wohnen im selben Haus)und fragte nach dem Problem. Ich habe ihm den Sachverhalt kurz geschildert und ihm mitgeteilt, dass ich das Problem nicht verstehe. Mehr haben wir nicht darüber gesprochen.
Am nächsten Morgen gegen 5 vor 8 Uhr, klingelte der Vermieter an unserer Tür und teilte mir mit, dass er die Elektriker gerufen habe und das die das Problem untersuchen wollen, woher es denn kommen könnte.
Nach ein paar weiteren Minuten klingelte es erneut und der Vermieter mit einem der beiden von ihm bestellten Elektriker standen in unserer Wohnung. (mein Lebensgefährte war nicht anwesend) Der Elektriker ging durch die Wohnung und hat Raum für Raum abgemessen und mit dem Elektriker am Sicherungskasten den Fehler in unserem Badezimmer festgestellt. (nach ca. 10 minütiger Suche)
Eine Badezimmerwandlampe (die haben wir beim Einzug 2009 angebracht - die kabel usw. waren schon vorhanden - wir haben nur die Lampen gegen eigene ausgetauscht) hat den Defekt ausgelöst. Und zwar war die Lampe an einer Metallhalterung angebracht. Diese Metallhalterung hatte ein Loch in der Mitte, durch welches die Kabel gezogen werden um die Lampe anzuschließen. Die Isolierung der Kabel war nunmehr defekt (keiner kann sagen, seit wann) so dass die Kabel an der Schnittstelle der Isolierung, also der direkte Draht an die Metallhalterung gestossen ist und damit die Sicherung raus ist.
Das Problem wurde sofort behoben, in dem die Metallhalterung einen Millimeter nach unten verstetzt wurde und die Kabel mit Isolierband geschützt.
Heute kam unser Vermieter und brachte uns die Rechnung in Höhe von 128,53€ mit Schadensbezeichnung FI Störung in der Anlage; Erdschluss in der Wandleuchte.
Diese Rechnung sollen wir nunmehr bezahlen, weil es unser Verschulden sei.In unserem Mietvertrag ist folgende Klausel festgelegt:
Der Mieter hat die Kosten kleinerer Instandhalungen un dReparaturen an den Einrichtungen, die seinem ständigen Zugriff unterliegen (rollläden, licht- und Klingelanlagen, Schlösser, Wasserhähne, Wasch- und Abflussbecken, Bade- Duch und Sanitäreinrichtungen u.ä.) zu tragen, sofern die Reparaturrechnung 80,00€ im Einzelfall und dem Mieter dadurch enstehenden jährlichen Kostenaufwand 8% der Jahresnettokaltmiete nicht übersteigen. Der Vermieter führt diese Arbeiten aus bzw. lässt diese ausführen.
Ich weiß jetzt nicht, ob wir diese Rechnung tatsächlich tragen müssen. Ganz fair finde ich es nicht, was hier grade läuft, denn abgesprochen hat er mit uns nichts und der Elektriker meinte, es wäre schon richtig gewesen wie wir die Lampe angebracht haben.
Wie ist rechtlich gesehen der Fall? Müssen wir die 129€ bezahlen oder sind wir im Recht, weil eine Kleinreparatur nicht vorliegt, da die Rechnungshöhe die im Mietvertrag festgelegten Kosten von 80€ übersteigt??
Ich hoffe, ihr könnt uns helfen.
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