Beiträge von toktok

    Hallo Berni,

    danke für deine Antwort. man das jetzt nem Anwalt zu übergeben ach das paßt nicht in meinen Zeitplan. Grins....

    Kautionen von zwei Mietsachen - Ja die 1.te Kaution wurde mit für die 2.te Kaution genommen + 1000€, Betriebkostenabrechnungen (bei der ersten Wohnung wohl für zwei Monate zuviel(?) - für beide Wohnungen zu viel da die Heizkostenabrechnung nicht "stimmt", Mietminderungen (vorher den VM schriftlich nachweisbar abgemahnt? - mehrmals, über ein halbes Jahr hab ich nen Mängel angezeigt und die Minderung angedroht), evtl. vorher nicht erkennbare mangelhafte Heizung und/oder Warmwasserbereitung - das die Heizung fehlerhaft ist war nicht zu erkennen..

    Das Problem vor dem ich stehe ist das ich der Verwaltung schnellstmöglich einen Brief schreiben muß damit sie zumindest den Betrag, der nach all deren Abzüge übrig geblieben ist, von der Kaution endlich überweisen. Am 3.11.10 kam ein schreiben das sie xy abziehen und den Restbetrag überweisen.
    Da muß ich jetzt also erstmal hinnehmen das sie den Betrag abziehen oder soll ich in dem Schreiben erwähnen das ich damit nicht einverstanden bin.

    Ach man so ein Mist und Ärger.

    :confused:Hallo zusammen,

    ich hoffe es gibt hier einige die mir vielleicht helfen können bzw. einen guten Rat geben können.

    Da es sich um eine sher komplexe Sache handelt und ich da direkt mehrer Fragen habe, diese aber nicht gestückelt in die anderen Bereiche schreiben möchte (ich hoffe das ist ok).

    So ich fang mal an:
    Juni 2007 bezogen wir eine 3 Zimmerwohnung. Ich nenn sie mal Wohnung X.
    In dieser Wohnung wohnten wir bis Feb 2008 und sin dann 2 Eingänge weiter in eine 5 Zimmer Wohnung gezogen Y-
    Wohnung X und Y gehören der selben Gesellschaft. Bei Wohnung X haben wir glaub ich 1000€ Kaution gezahlt. Als dieser Mietvertrag endete wurde die Kaution mit zur Wohnung Y genommen und wir mußten nochmal glaub ich 1000€ dazu packen.

    Das erste Problem war das die erste Nebenkostenabrechnung Jun-Dez2007 bei Wohnung x 250€ Nachzahlung einforderte. Diese waren fast ausschließlich auf imens hohe Heizkosten zurück zu führen. Die Abrechnung von Jan bis Apr 2008 belief sich auf 200€ in Wohnung X. Bei Wohnung Y war die Nebenkostenabrechnung dann genauso hoch.
    Wir haben allen Nebenkostenabrechnungen schriftlich widersprochen. Das Problem lag darin das der Heizkostenzähler am Haupthahn war. Also da wo das warme Wasser (Einstrangheizung) in die WOhnung kam. Wir hatten in beiden WOhnungen nicht einmal in der ganzen Zeit die Heizkörper an weil der Leerfluß der in den Rohren im Fußboden zu den ausgeschlossenen Heizkörpern so extrem war das wir in der WOhnung Y immer 22Grad hatten (wurde von Handwerkern vor Ort gemessen) auch im tiefsten Winter. Wie gesagt der Verwaltung wurde es mitgeteilt Heizungsfirmen waren da. Die uns betsätigten das diese Form der Ablesung nicht so sein darf. Schreiben von der Heizungsfirma das man den Leerfluß verringern kann. Verwaltung hat nicht gehandelt. Schriftverkehr ohne Erfolg bis Aug2010. So das zum Thema Nebenkosten.

    Thema Mietminderung. In Wohnung Y war das Problem das egal wer im Haus die Dusche betätigt hat solch ein Lärm entstanden ist das alle Mieter belästigt wurden. Auch hier wieder monatelanges Mängel anzeigen, besichtigungenM Sanitärfirmen kamen mit Lösungsvorschlägen aber nichts passierte. Wir minderten dann die Miete um 2Prozent nach 3 oder 4 maligem Androhen. Die Hausverwaltung hat dieser Mitminderung nie widersprochen.

    So dies zur Vorgeschicht.

    Nun ist es so das wir Aug2010 aus der Wohnung ausgezogen sind.
    Die Verwaltung hat natürlich die gesamtem Außenstände der Mietminderung und Nebenkostenabrechnung einbehalten.

    Nun meine Fragen:

    Darf die Verwaltung die Außenstände der Nebenkosten von Wohnung X von der KAution von Wohnung Y behalten?

    Darf die Verwaltung die Außenstände durch die Mietminderung von der Kaution behalten? Bzw mein Freund hat im Sep10 versehentlich noch einmal Miete gezahlt. Und die Verwaltung hat davon einfach den Betrag aus der Mietminderung behalten.

    Die anderen nebenkosten aus Wohnung y werden auch von der Verwaltung behalten. Ist wahrscheinlich auch ihr gutes Recht bis wir das Gegenteil beweisen oder?

    Puh ich hoffe hier blickt überhautpt jm durch.

    Gruß Steffi

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