In unseren gemieteten Garagen dürfen auch Mülltonnen abgestellt werden, zumal die verschiedenen Füllmöglichkeiten ( Restmüll, dazu zählen auch Windeln !, und weiterer Abfall )in unserem Landkreis gewogen werden und niemand " Fremdmüll " zahlen möchte. Des Weiteren will ich die uneingeschränkte Lüftung noch einmal für Unwissende damit erklären, dass in Verbindung der zeitweiligen Öffnung der Garagentore ( auch während der Wintermonate ) eine Verringerung des penetranten Geruchs einer Erwachsenen-Windeltonne, die 14-tägig geleert wird, gemeint ist.
Und noch etwas : der genannte Hauskern des Vermieters besteht lt. Nachfragen bei Fachleuten nicht aus 4 unisolierten Garagen unterhalb
1 Mietwohnung, derweil die restlichen 4 Wohnungen nebenliegend aus dem Erdreich heraus gebaut wurden und deutliche Feuchtigkeitsmängel im Winter aufweisen.Bei Letzteren handelt es sich um den zitierten " Hauskern " ! Wenn der Vermieter einer Mieterin zusagt, bei schönem Wetter die daneben liegende Garage tagsüber zu öffnen, damit sie keine feuchte Wohnzimmerwand bekommt, dann ist das für mich ein indirektes Zugeständnis, dass hier etwas nicht stimmt !
Es gibt einige Bekannte von uns, die auch über Garagen wohnen und trotz unterschiedlichen Öffnungszeiten keine Fußkälte bekommen. Warum wohl ?
Beiträge von gappu
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