Nöö, ein Verschulden der Vermieterin besteht hier sicherlich nicht. Wenn Sie Wert darauf gelegt hätten, dass sich Ihr Ex-Freund an den Kosten beteiligt, so hätten Sie generell mit ihm eine entsprechende Vereinbarung treffen müssen.
Selbst wenn Ihr Ex-Freund in den Vertrag mit aufgenommen worden wäre, so kann sich die Vermieterin an einem der Mieter schadhaft halten, da dann beide Mieter gesamtschuldnerisch haften.
Ansprüche gegen Ihren Ex-Freund können nur Sie zivilrechtlich geltend machen, sofern es möglich ist den Nachweis zu führen, in welchem Zeitraum sich Ihr Ex-Freund in der Wohnung aufgehalten hat.
Naja was heisst Nachweis führen? Ich könnte von meiner ehemaligen Vermieterin den Nachweis bekommen dass mein Ex im April telefonisch nachgemeldet wurde... und im Rathaus seinen Wohnsitz umgemeldet hat er auch... oder reichen diese beiden Dinge nicht als nachweise???