Dann liest man die entsprechenden Zähler am/um den 31.12. ab und teilt den Zählerstand dem Versorger mit. Dieser weist den Stand bzw. Betrag als "Zwischensumme" in der Abrechnung aus.
das mach ich ja aktuell - wobei man eben Grundgebühren usw trotzdem noch umrechnen muss und natürlich rechtzeitig an die Zähler des Mieters kommen muss ![]()
Dann ändern Sie den Abrechnungszeitraum von Mai zu Mai. Wichtig ist nur, das es ein volles Jahr für die Berechnung sein muß.
von Mai 2014-Mai 2015 wär das kein Problem
aber was passiert mit Januar-Mai 2014 ? Eine zusätzliche NK-Abrechnung? (die 1. war bereits vom 1.10.-31.12.2013)