Beiträge von Lorenz

    Hallo zusammen,

    vor ein paar Tagen habe ich einen Brief von der Hausverwaltung bekommen. Unten werde ich den Brief zitieren. Grundsätzlich möchte ich euch fragen: in welchem Fall werde ich sicher die angekündigte Entschädigung bekommen?

    Wichtig zu berücksichtigen: bevor ich den Brief bekommen habe (vor ein paar Monaten), hat mein Vermieter (Eigentümer der Hausverwaltung) mir mündlich mitgeteilt, dass ich ohne Kündigungsfriest ausziehen kann, weil er Sanierungsarbeiten plant, und meine Wohnung sehr gut gebrauchen kann. Und ich sagte, dass ich sowieso eine neue Wohnung suche, weil ich mit meiner jetzigen Wohnung nicht zufrieden bin (wegen hoher Feuchtigkeit in meiner Wohnung, 1OG).
    Vor ein paar Tagen, bevor ich den Brief bekommen habe, hat der Vermieter mich angerufen und gefragt, wie es mit meiner Wohnungssuche aussieht. Ich habe gesagt, dass es schwierig ist, da ich wegen Festarbeitzeiten nicht viel Zeit für Besichtigungstermine finde und deswegen habe ich gefragt, ob er mir vielleicht eine Wohnung anbieten könne. Nun hat er mir eine Wohnung angeboten. Diese liegt aber an einer lauten Straße. Sonst ist sie von Bezirk, Preis und Größe her ähnlich wie meine jetzige Wohnung. Der Besichtigungstermin findet nächste Woche statt. (Eigentlich möchte ich eine größere Wohnung. Das habe ich aber nicht gesagt).

    Erste Frage: Welche Vorgehensweise muss ich verfolgen, um die Entschädigung zu bekommen auch wenn ich eine größere Wohnung selber finde - und das Wohnungsangebot des Vermieters ablehne.
    Zweite Frage: Bekomme ich überhaupt die Entschädigung wenn ich eine vom Vermieter vorgeschlagene Wohnung akzeptiere?

    Hier also der Text von der Hausverwaltung. Vielen Dank für Eure Hilfe schon mal im Voraus.

    "Sehr geehrter Herr XXXX,
    im Mai 2015 werden wir mit umfangreichen und langwierigen Sanierungsarbeiten (Dauer ca. sechs Monate) im Haus XXXXstrasse XX beginnen. Diese werden mit erheblichen Lärmbelästigungen, Behinderungen und Einschränkungen verbunden sein.

    Diese Arbeiten umfassen:
    - neue Aufzugsanlage
    - neue Hauselektrik
    - Kompletterneuerung der wasserführenden Leitungen, sowie Abwasser, Kanal und Dachentwässerung
    - Sanierung diverser Badezimmer
    - neue Fenster (Vorder- und Rückseite)
    - neue Wohnungseinganstüren

    Wir fragen daher an, ob eine Räumung Ihrer Wohnung (ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist) für Sie in Frage kommt.

    Es würde ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden, der eine besenreine Räumung bis spätestens zum 30.04.2015 beinhaltet. Als Entschädigung für Ihre Unannehmlichkeiten zahlen wir Ihnen einen einmaligen Betrag in Höhe von 1.500,00 €.

    Bitte teilen Sie uns bis spätestens zum 28.02.2015 mit, ob ein Aufhebungsvertrag für Sie in Frage kommt.

    Des Weiteren benötigen wir in jedem Fall Ihre aktuelle Ruf-/Handynummer und, falls vorhanden, Ihre E-mailadresse, da wir mit den Handwerkern Termine koordinieren müssen.

    Gleichlautendes Schreiben geht an alle Mieter.

    Mit freundlichen Grüßen

    XXXX XXXX

    Hausverwaltung XXXX"

    Danke!

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