Lieben Dank für eure Antworten.
Das ist auch mein Rechtsempfinden, dass das einfach nicht geht. Also, ich will da jetzt keine Klage erheben, dass ist es mir nicht wert- soviel Zeit, Kraft und Geld hab ich nicht. Außerdem weiß ich nicht, ob die Hausverwaltung nicht letztendlich am längeren Hebel sitzt, ist ja schließlich auch ne Rechtsanwaltsgemeinschaft.
Aber ich glaube, ich werde jetzt versuchen, bei Gelegenheit das Unkraut zwischen den Fliesen zu entfernen (ich kann das ja auch verstehen, wenn das dann Problem mit der Wasserdämmung gibt) , aber die Sachen werde ich nicht wegräumen.
Das Problem ist, dass die Hausverwaltung wirklich sehr unangenehm ist. Ich hatte wirklich schon einige recht unangehme Erfahrungen mit denen. Und habe irgendwo auch Angst, dass sie mir- sollte ich mich beschweren- versuchen werden, mir irgendwo anders einen reinzudrücken. Wenn Rechtsanwälte so etwas rechtswidriges in die Wege leiten- dann heißt das ja schon einiges!
Aber die Fotos kann man ja gut als "Beweismaterial" aufheben. Wobei ich wohl auch schlecht beweisen können werde, dass sie ohne meine Erlaubnis auf der Terrasse waren.
Ich habe noch eine andere Frage: Die Vermieterin hat mir zum Ende des Jahres gekündigt. Das ist okay und wir haben das auch voher abgesprochen. Jetzt nach dieser Terrassengeschichte überlege ich wirklich, früher auszuziehen. Wie sind denn da die Kündigungfristen? Also wie lange vorher muss ich da Bescheid geben?